Helmbefreiung für Motorradfahrer in Deutschland: Voraussetzungen

Mit dem richtigen Motorradhelm tun Sie viel für Ihre Sicherheit, denn bei einem Unfall schützt er Ihren Kopf vor lebensbedrohlichen Verletzungen.

Helmpflicht in Deutschland

In Deutschland besteht seit 1976 Helmpflicht für Motorradfahrer, seit 1978 auch für Moped- sowie Mokickfahrer. Selbst Mofafahrer müssen seit 1985 einen Helm tragen. Seit August 1980 wird eine Zuwiderhandlung zudem mit Verwarnungsgeld geahndet. Seit 2006 steht im Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern mit Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h einen "geeigneten Schutzhelm" tragen müssen. Damit ist also das Benutzen von Arbeits-, Feuerwehr- oder Militärhelmen ohne ausreichende Schutzwirkung untersagt.

Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern. Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben.

Geeigneter Schutzhelm

Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Laut StVO muss der Helm allerdings geeignet sein. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Ist aber völlig korrekt, denn der Paragraf 21 a der Straßenverkehrsordnung, wonach ein "geeigneter Schutzhelm" für Krafträder und offene Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h vorgeschrieben ist, gilt nicht für jedermann. Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht? Ist eine Befreiung unter Umständen möglich? Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden.

Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Medizinische Gründe

Ausgerechnet eine Kopfverletzung oder eine frische Operationswunde am Kopf kann aber auch vom Helmtragen befreien. Sogar eine "schmerzhafte Schuppenflechte" kann unter Umständen für eine Ausnahmegenehmigung sorgen. Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden.

Da Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich befristet zu erteilen sind, ist in der ärztlichen Bescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn es sich um einen ausdrücklich attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt.

Religiöse Gründe

Vor einigen Jahren machte ein gläubiger Sikh Schlagzeilen, der unter Verweis auf die Turbanpflicht seiner Religion von der Helmpflicht befreit werden wollte. Wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, liegt eine das Ermessen eröffnende Ausnahmesituation auch vor, wenn die Hinderung, einen Motorradhelm zu tragen, auf religiösen Gründen beruht. Dies ist der Fall, wenn die Schutzhelmpflicht einen Eingriff in den Schutzbereich seiner Religionsfreiheit aus Art. 4 GG darstellt.

Weitere Angaben

Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstra0en, Autobahn). Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie bspw. von Jan Frederik Strasmann benutzt werden.

Rechtliche Aspekte

Grundsätzlich ist aus zwingenden medizinischen Gründen eine Befreiung von der Helmpflicht möglich. Das allein reicht aber noch nicht. Darüber hinaus muss es dem Betroffenen nicht zugemutet werden können, auf andere Verkehrsmittel ohne Helmpflicht umzusteigen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am 28. Oktober 2021 (AZ: 14 L 2046/21) einen Entzug der Befreiung. Der Betroffene war aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms befreit worden. Als die Stadt Duisburg eine Routineprüfung zum Thema Helmpflichtbefreiung durchführte, nahm sie diese wieder zurück. Aus Sicht des Gerichts war die dem Antragsteller im Jahr 2013 aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährte Befreiung von der Helmpflicht rechtswidrig.

Bei der Befreiung muss auch geprüft werden, ob dem Antragsteller zugemutet werden kann, andere Verkehrsmittel zu nutzen, für die keine Helmpflicht besteht. K verfügt über eine Fahrerlaubnis zum Führen von Personenkraftwagen und besitzt einen Lieferwagen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.

Sanktionen bei Verstößen

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Bußgeldkatalog: Helmpflicht

Verstoß Sanktion
Fahren ohne Helm 15 Euro Verwarngeld
Mitnahme von Kindern ohne Helm 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen.

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