Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch das entsprechende Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, braucht an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette. Sie wurde vor einigen Jahren als "Feinstaubplakette" eingeführt und erlaubt das Einfahren in diese Zone. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgasstandards müssen dagegen draußen bleiben.
Warum Umweltzonen?
Eingerichtet wurden die Umweltzonen, um die Luftqualität zu verbessern und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen. Meist handelt es sich bei ihnen um innerstädtische Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein.
Umweltzonen in Deutschland
In Deutschland gibt es 36 Umweltzonen, alle dürfen nur mit grüner Plakette befahren werden. In den vergangenen Jahren konnten viele Umweltzonen aufgehoben werden, weil sich die Luftqualität deutlich verbessert hatte. Vom Umweltbundesamt gibt es eine Karte mit allen Umweltzonen in Deutschland.
Die richtige Plakettenfarbe
Es gibt vier Schadstoffkategorien: Schadstoffgruppe 1 erhält keinen Aufkleber. Zu dieser Gruppe gehören Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation. Durch eine technische Nachrüstung der Abgasregelung bzw. -reinigung kann man aber vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. Die Schlüsselnummer für Ihr Auto finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern des abgedruckten Codes verraten die Emissionsklasse.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein Nachweis (z.B. Herstellerbescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.
Schadstoffgruppen im Ausland registrierter Autos
Umgekehrt brauchen deutsche Autofahrende im Ausland auch die dort vorgeschriebenen Plaketten, wenn sie in Innenstädte mit Umweltzonen wollen.
Wo bekommt man die Umweltplakette?
Die Umweltplakette kostet ca. 5 bis 20 Euro und dürfen in Deutschland nur von den Zulassungsbehörden sowie den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV und den über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten ausgegeben werden.
Die technischen Überwachungsvereine bieten ausländischen Fahrzeugbesitzenden auch die Möglichkeit, die Umweltplakette über ihre ausländischen Niederlassungen zu beziehen oder online zu bestellen. Hier kommen Sie direkt zu Dekra, GTÜ, TÜV Nord und TÜV Süd. Auch Städte wie Berlin, Köln und Stuttgart bieten Online-Bestellmöglichkeiten an.
Bei kurzfristigen Reisen sollte man sofort nach Grenzübertritt in die nächstgelegene Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren und dort die Plakette kaufen.
Wichtig: Die Plakette an der Windschutzscheibe ist "kennzeichengebunden". Das bedeutet: Ändert sich das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs zum Beispiel nach einem Verkauf, muss eine neue Plakette gekauft werden. Außerdem muss die Plakette so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Ablösen und Umkleben sind also nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe zum Beispiel nach einem Steinschlag erneuert, muss daher ebenfalls eine neue Plakette erworben werden.
Wer braucht keine Umweltplakette?
Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette:
- Motorräder (auch dreirädrig)
- Mobile Maschinen und Geräte
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen
- Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
- Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
- Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.
Der Oldtimer-Status eines ausländischen Fahrzeugs wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern.
Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sollte gut sichtbar im geparkten Fahrzeug liegen.
Wie wird die Einhaltung der Plakettenpflicht kontrolliert?
Die Stadt Aachen kann grundsätzlich nur den ruhenden Verkehr kontrollieren. Die aktiven Politessen übernehmen die Überwachung in den bekannten städtischen Parkzonen innerhalb des Außenrings. Sie werden dabei neben den Parktickets auch grüne Plaketten wie TÜV-Plaketten im Blick haben.
Der Verstoß gegen die Umweltzone ist bereits in den Tatbestandskatalog auf den Handys der Politessen einprogrammiert. Wer keine grüne Plakette hat, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro ohne Punkt in Flensburg sowie Auslagen und Gebühren wie bei einem Bußgeldbescheid, in der Regel 28,50 Euro, zahlen.
Zusammenfassung der Schadstoffgruppen und Plaketten
| Eurostufe | Schadstoffgruppe | Erstzulassung Pkw (Diesel) | Erstzulassung Lkw/Busse (Diesel) | Plakette |
|---|---|---|---|---|
| Euro 1 oder schlechter | 1 | vor 01.01.1997 | vor 01.10.1996 | keine |
| Euro 2 oder Euro 1 mit PMS | 2 | ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 | ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 | rote |
| Euro 3 oder Euro 2 mit PMS | 3 | ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 | ab 01.01.2001 bis 30.09.2006 | gelbe |
| Euro 4 oder Euro 3 mit PMS und besser | 4 | ab 01.01.2006 | ab 01.10.2006 | grüne |
| Benziner/Gas Euro 1 oder schlechter | 1 | vor 01.01.1993 | vor 01.01.1993 | keine |
| Benziner/Gas Euro 1 und besser | 4 | ab 01.01.1993 | ab 01.01.1993 | grüne |
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