Schneller voran dank grünem Pfeil: Die Stadt installiert sukzessive für Radfahrende an vielen Kreuzungen Schilder mit einem grünen Abbiegepfeil. An diesen Stellen müssen sie kurz anhalten, den Verkehr einschätzen und dürfen dann trotz roter Ampel abbiegen. Doch was genau bedeutet der Grünpfeil für Radfahrende?
Was ist ein Grünpfeil für Radfahrende?
Ein Grünpfeil nur für Radfahrer*innen ist ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot und ein Baustein der Mobilitätswende zur Stärkung des Radverkehrs. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind diese Verkehrszeichen schon länger im Einsatz.
Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit 2020 auch in Deutschland neue Regeln - unter anderem wurde der grüne Pfeil für Radfahrende eingeführt. So kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr. Das neue Verkehrszeichen erlaubt es ihnen, das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet.
Welchen Zweck haben Grünpfeile?
Durch eine entsprechende Beschilderung an ausgewählten Kreuzungen ermöglichen wir Radfahrenden bei einem Rot-Signal der Ampel, nach vorherigem Anhalten, vorsichtig rechts abzubiegen. Mittlerweile haben wir 54 solcher Grünpfeile eingerichtet.
Ausschließlich für den Radverkehr gibt es Grünpfeile an reinen Fahrradampeln. Hier wird den Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei Rotsignal an einer separaten Fahrradampel ermöglicht. Diese findet man vor allem an für Radfahrende geöffneten Einbahnstraßen.
Wir haben zur Verkürzung von Wartezeiten an acht Fahrradampeln die Grünpfeilregelung umgesetzt.
Rechtliche Grundlagen und Regeln
Mit der Novelle der StVO am 28. April 2020 wurde der Grünpfeil für den Radverkehr an Ampelanlagen ermöglicht, die gleichermaßen für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr gelten.Beim Grünpfeil handelt es sich um das Verkehrszeichen 720. Es ist ein Blechschild das rechts neben einer Ampel montiert ist.
Der sogenannte Grünpfeil ist in der StVO in § 37 definiert. Er ergänzt die Ampel und erlaubt es allen Verkehrsteilnehmern trotz roter Ampel rechts abzubiegen. Es muss allerdings zwischen dem Grünpfeil und dem Leuchtpfeil unterschieden werden.
Wer an einen grünen Blechpfeil kommt, hat das Recht auch während der Rotphase in die Richtung des Pfeils abzubiegen. Er muss allerdings dennoch kurz an der Ampel halten, um die Kreuzung zu überblicken und gegebenenfalls Vorfahrt zu gewähren oder auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen.
Es gelten die gleichen Regeln wie für den Kraftfahrzeugverkehr: Ein rücksichtsvolles, vorsichtiges Verhalten ist unabdingbar.
Der Grünpfeil erlaubt Ihnen, nach vorherigem Anhalten, bei Rot auf der rechten Fahrspur vorsichtig nach rechts abzubiegen. Er bedeutet aber nicht automatisch freie Fahrt. Sie dürfen andere Verkehrsbeteiligte beim Abbiegen weder gefährden noch behindern.
Bitte beachten Sie aber auch, dass ein Abbiegen am Grünpfeil nicht verpflichtend ist.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Anhalten vor dem Abbiegen
- Überprüfen, ob die Kreuzung frei ist
- Keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Pilotprojekte und Erfahrungen
Im Jahr 2019 haben wir gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen den Grünpfeil für Radfahrende an drei Ampelanlagen als Pilotprojekt getestet. Neun weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeiten für Radfahrende - 9. 18 weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeit für Radfahrende - 26. Acht weitere Grünpfeile verkürzen die Wartezeit - 25.
2019 untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung für rechtsabbiegende Radfahrer*innen in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart.
An 43 Stellen in den neun Städten wurden Schilder angebracht, die es Radfahrenden nach vorherigem Anhalten erlauben, auch bei Rot rechts abzubiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Dabei wurden Kreuzungen mit unterschiedlicher Radverkehrsführung ausgewählt.
Im Fokus des Pilotversuchs standen Rad-, Auto- und Fußverkehr. Untersucht wurden Verhaltensweisen wie Rotlichtakzeptanz und Einhaltung der Anhaltepflicht, Wartezeiten, Abbiegegeschwindigkeiten, Interaktionen, Bewegungslinien sowie das Unfallgeschehen an den Teststellen.
Bevor die Verkehrszeichen angebracht wurden, missachteten viele rechtsabbiegende Radfahrer*innen das Rotlicht. Auch der grüne Pfeil wird nur selten korrekt beachtet: Die meisten der rechtsabbiegenden Radfahrer*innen bogen ab, ohne anzuhalten, obwohl sie trotz des grünen Pfeils bei roter Ampel hätten anhalten müssen.
Allerdings stellte die BASt auch fest, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen dabei in der Regel nicht behindert oder gefährdet werden. Sie schlussfolgert daraus, dass eine Anordnung des Rechtsabbiegens bei Rot für den Radverkehr an Ampeln möglich ist, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Kontroverse und Sicherheitsaspekte
Die Anordnung ist nicht unumstritten, da sich zu Fuß Gehende durch diese Regelung verunsichert fühlen könnten. Darum gilt: Sollten sich an einem Grünpfeil innerhalb von zwei Jahren zwei Unfallgeschehen ereignen, die mit dieser Regelung im Zusammenhang stehen, wird dieser wieder entfernt.
Grünpfeil in anderen Städten
In Köln waren die ersten Grünpfeile bereits 1995 zu sehen. Im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen überprüft und wenn möglich dafür vorgesehen. Allerdings wurde zunächst ausschließlich der Fahrzeugverkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch profitieren konnte, wenn er mit den Autofahrenden auf der Fahrbahn geführt wurde. In Köln gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile.
Kriterien für die Anbringung von Grünpfeilen
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der Grünpfeil nicht häufiger im Stadtgebiet zu finden ist. Möchten Sie eine Stelle vorschlagen, wo er angebracht werden könnte? Es gibt einen strengen Prüfkatalog für die Einrichtung dieser Pfeile. So dürfen beispielsweise sowohl die Rechtsabbiegerspur als auch die Straße, auf die eingebogen wird, nur einspurig sein. Der entgegenkommende Linksabbiegerverkehr darf keine eigene Signalisierung haben.
Auf Schulwegen oder in der Nähe von beispielsweise Seniorenheimen dürfen keine Grünpfeile für den Fahrzeugverkehr angeordnet werden.
Diese Prüfkriterien gelten nicht in gleichem Maße für Schilder, die ausschließlich für den Radverkehr angeordnet werden.
Grünpfeil und „Grüner Pfeil“ nicht verwechseln!
Nicht zu verwechseln ist der Grünpfeil übrigens mit dem „Grünen Pfeil“. Im Gegensatz zum Grünpfeil signalisiert der grün leuchtende Pfeil der Ampel Vorfahrt. Der Autofahrer hat freie Fahrt in die angezeigte Richtung. Häufig wird der grüne Pfeil für Linksabbieger auf großen Kreuzungen eingesetzt.
Karlsruhe als fahrradfreundliche Stadt
Seit April 2020 ist es möglich, beim Rechtsabbiegen an Ampeln den Radlerinnen und Radlern Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Daher beantragt die Karlsruher Liste (KAL) den „Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr“ an Kreuzungen in allen Stadtteilen. Der „Radler-Grünpfeil“ erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel.
Aus Sicht der KAL bietet sich Karlsruhe als deutsche Radfahr-Großstadt Nummer Eins geradezu an, dieses Verkehrszeichen flächendeckend einzuführen. In Karlsruhe sind sicher zahlreiche Kreuzungen für den „Grünen Pfeil für Radverkehr“ geeignet. Die Stadtverwaltung sollte deshalb aktiv geeignete Straßenkreuzungen suchen. Der Grüne Pfeil für den Radverkehr ermöglicht so einen schnelleren und störungsfreieren Verkehrsfluss für Radfahrende. Dies erhöht die Attraktivität des Radverkehrs insgesamt.
Bedeutung der Lichtzeichen
§ 37 StVO regelt die Bedeutung der Lichtzeichen:
- Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.
- Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün.
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
- Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
- Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
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