Motorrad Vollkaskoversicherung Vergleich: Finden Sie den optimalen Schutz

Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine. Das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht und sich das Motorrad dynamisch in die Kurven legt. Auf dem Motorrad nehmen Sie viel mehr wahr, als es beim Autofahren möglich ist. Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist.

Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können. Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen.

Warum eine Motorradversicherung wichtig ist

Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben. Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich. Passieren kann also immer etwas. Selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben.

Auf einer Tour werden Sie vielleicht von Starkregen überrascht, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen. Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde.

Die verschiedenen Arten der Motorradversicherung

Zur Motorrad-Versicherung gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert. Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Genau wie die Autohaftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflicht­versicherung für Fahrzeughalterinnen und Halter gesetzliche Pflicht. Die Kfz-Haftpflicht begleicht im Ernstfall Forderungen dritter Verkehrsteilnehmerinnen und Nehmer. Die Haftpflichtversicherung dient also dazu, dritten Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen und angemessen zu versorgen. Übersteigt ein Schaden die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, muss er aus eigener Tasche beglichen werden.

Schäden am eigenen Motorrad zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Die Kfz-Haftpflicht sollte eine Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro haben, sonst besteht für Dich das Risiko einer Unterversicherung. Die gesetzliche Mindesthöhe der Ver­sicherungs­summen für Kraft­fahrzeuge einschließlich Anhänger je Schadenfall ist:

  • Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden: 1,22 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. für Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.

Zur Verglasung des Fahrzeugs zählen auch Glas- und Kunststoffscheiben von integrierten Fahrzeugassistenzsystemen und Displays. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um eine LED oder Xenon-Lampe handelt. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist, und Transportschäden werden übernommen. Die Teilkasko ist ein optionaler Baustein Deiner Motorradversicherung. Sie deckt Schäden an Deinem Motorrad ab, die durch äußere Einflüsse entstanden sind, für die niemand haftbar gemacht werden kann.

Mit einer Teilkasko bist Du z. B. gegen folgende Schäden versichert:

  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Diebstahl, Brand oder Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Tierbiss-Schäden (teilweise inklusive Folgeschäden) sowie Kollision mit Tieren

Vollkaskoversicherung

Das vollkaskoversicherte eigene Motorrad wird auf einem Anhänger transportiert und kippt um oder fällt herunter. Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz. Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt.

Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht. Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist. Bei Beschädigung des Motorrads übernehmen wir in der Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Beim Vergleich zwischen Teilkasko und Vollkasko wirst Du schnell einige Unterschiede im Leistungsumfang feststellen. Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und kommt zusätzlich für weitere Schäden an Deinem Motorrad auf. Darunter fallen:

  • Selbstverschuldete Unfälle (z. B. Sturz ohne Fremdeinwirkung)
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)

Bei neuen oder teuren Motorrädern lohnt sich meist die Vollkasko, da Du mit dieser umfassend versichert bist. Bei älteren Maschinen (ab 7 Jahren) reicht meistens die günstigere Teilkasko.

Zusätzliche Optionen und Erweiterungen

Leichtkrafträder und Roller (über 50 ccm bis 125 ccm) fallen unter die Leichtkraftrad-Versicherung. Kleinkrafträder, z. B. viele genießen bei einer Motorrad-Fahrt das Gefühl grenzenloser Freiheit. Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. €).“Mallorca-Police“ - Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen.

Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Und Sie? Sie haben die Wahl, diesen Schutz durch eine Kaskoversicherung sowie Ergänzungen zu erweitern.

Saisonkennzeichen

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer nutzen ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über. Im Winter ist es auf dem Bike kalt, die Unfallgefahr ist vergleichsweise höher und Winterreifen kosten Geld. Ein Saisonkennzeichen verringert die Versicherungsbeiträge für Ihr Kraftrad und die Kfz-Steuer sinkt. Fahren dürfen Sie nur in Monaten, in denen das Kennzeichen Gültigkeit hat (beispielsweise vom 1. März bis 30. September). Während der übrigen Monate ruht die Versicherung mit Saisonkennzeichen.

Sie dürfen das Fahrzeug in diesem Zeitraum nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat auch während dieser Ruhezeit Gültigkeit, sofern Sie das Fahrzeug nicht komplett abgemeldet haben. Ihr Saisonkennzeichen muss pro Jahr mindestens sechs Monate gültig sein, damit Sie am Ende des schadenfreien Versicherungsjahres in eine bessere SF-Klasse gestuft werden.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Müssen Sie Ihre Motorradhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft.

Was Sie beim Vergleich beachten sollten

Achten Sie beim Vergleich auf die Versicherungsdetails: Welchen Service umfasst der Tarif? Welche Tierbisse sichert die Teilkasko ab? In welchem Umfang leistet die Vollkasko beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art? Wie ist es um Mallorca-Police, Rechtschutz, Kabelschäden durch Tierbisse, Schäden durch Glasbruch, Diebstahl & Co. bestellt?

Wie Sie Ihre Motorradversicherung wechseln

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  1. Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und wechseln.
  3. Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“.
  4. Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. Teilerledigungsschreiben) möglich.

Zusatzbausteine

Schutzbriefe sind freiwillige Zusatzbausteine der Kfz-Versicherungen und auch über Automobil- und Motorradclubs erhältlich. Der umfassende Schutz ist bereits für niedrige zweistellige Beträge pro Jahr erhältlich. Der Service beinhaltet je nach Anbieter beispielsweise Hilfestellung bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall - im Inland wie in diversen weiteren Ländern. Einige Leistungen, etwa Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport sind auf Auslandsaufenthalte zugeschnitten. Im Gegensatz zu Kaskoversicherungen ist ein Abschleppdienst inklusive.

Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Sie, wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht eindeutig ist. Sie ist als Zusatzbaustein der Motorradversicherung oder separate Versicherung erhältlich. Schließen Sie sie über einen Zusatzbaustein ab, wird der Rechtsschutzversicherer Sie nicht bei Streitigkeiten mit der Motorradversicherung selbst vertreten.

Motorradfahren macht Spaß, birgt jedoch Risiken. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist deshalb eine Überlegung wert. Diese schüttet Ihnen im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe aus, damit man trotz etwaiger Einkommensverluste nicht vor dem Nichts steht.

KFZ-Steuer

Im Gegensatz zu Haltern von Autos und Lkw kommen Motorradbesitzer und -besitzerinnen bei der Kfz-Steuer gut weg. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurde seit den 1950ern nicht geändert. Der jährliche Satz beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) 1,84 Euro. Fahren Sie ein Zweirad mit weniger als 125 ccm, zahlen Sie gar keine Kfz-Steuer.

Führerscheinklassen

  • Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man mit 15 Jahren für einsitzige Kleinkrafträder mit Tempo 25 km/h erwerben.
  • Den Führerschein Klasse AM kann man mit 16 Jahren machen.
  • Der Führerschein Klasse A1 gilt für Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung und ab einem Alter von 16 Jahren.
  • Seit dem 19. März 2013 darf man Maschinen fahren, die das Tempo 80 km/h überschreiten, ehe man den 18.
  • Der Führerschein Klasse A2 gilt ab dem 18. Lebensjahr für kleine Motorräder, die maximal 35 kW (48 PS), sowie ein Leistung-zu-Leermasse-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg haben.

Nach zwei Jahren mit Führerscheinklasse A2 können Sie die praktische Prüfung zur Führerscheinklasse A machen. Damit dürfen Sie alle Krafträder fahren. Möchten Sie direkt den Führerschein der Klasse A machen, ist ein Mindestalter von 24 Jahren Voraussetzung.

E-Motorrad Versicherung

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist. Denn der Akku, das Herzstück Ihres Fahrzeugs, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch.

  • Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Motorrad ist z. B.
  • Auch wichtig zu wissen: Wenn Ihr E-Motorrad oder der Antriebs-Akku nach einem Unfall abgestellt und gesichert werden muss - etwa in einem Hochvolt-Container, um eine drohende Entzündung zu verhindern - übernehmen wir auch im Schutzbrief die Kosten für bis zu 2 Wochen im Inland und für bis zu 4 Wochen im Ausland.
  • Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr E-Motorrad auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.

Beispielrechnung

Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: BMW 750 GS (HSN: 0005, TSN: DFA), Erstzulassung: 05.02.2024, Erwerb: 05.02.2024, Zulassung in Osnabrück (PLZ: 49082), Fahrleistung: 7.000 km jährlich, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.02.1970), Diplom-Kaufmann, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Doppelgarage, SF-Klasse KH: SF16, Selbstbeteiligung TK: 150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 17.03.2025.

Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Allianz 174,99 €, S Direkt Versicherung 139,43 €, Nürnberger Sportect 112,98 €, R+V 96,89 €, CosmosDirekt 69,65 €

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