H-Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Vorteile

Der Begriff "Oldtimer" ist im Deutschen recht geläufig, obwohl viele nicht genau sagen können, was genau er bedeutet. Dabei ist das in einer Verordnung beschrieben. Das "historische Kennzeichen", auch H-Kennzeichen genannt, wurde 1997 eingeführt.

Auch historische Motorräder sind eine wahre Schönheit und gewähren einen imposanten Blick auf die Geschichte des motorisierten Zweirads. Mit dem H-Kennzeichen fürs Motorrad kommen Oldtimer-Besitzer in den Genuss von Vergünstigungen. Das Team von Helmexpress informiert zum Thema Oldtimer Kennzeichen fürs Motorrad und klärt Fragen, als da sind: Wie alt muss ein Motorrad für ein H-Kennzeichen sein? Was bringt mir ein H-Kennzeichen am Motorrad? Und wann lohnt sich eine Motorrad Oldtimer Zulassung für mich?

Was ist ein Oldtimer?

Demnach sind Oldtimer Pkw oder Motorräder, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden, "in einem guten Erhaltungszustand". Sie gelten als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Somit ist ein Youngtimer ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und soll für künftige Generationen bewahrt werden. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann ein Youngtimer zum Oldtimer werden.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Um ein Motorrad H-Kennzeichen zu erhalten, benötigt dein Kraftrad zunächst einmal den Status Oldtimer. Die Erstzulassung des Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben. Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen.

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen. Hier ist oftmals ein wenig „Verhandlungsgeschick“ gefragt.

Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.

Auch wenn die Zustandsnoten für Oldtimer seit dem Jahre 2011 abgeschafft wurden, muss das Fahrzeug heute dennoch einen guten Pflegezustand und einen wiedererkennbaren Gesamteindruck aufweisen. Unfallschäden sind in der Regel unvereinbar mit der Oldtimer-Eigenschaft. Während früher immer 90 Prozent der Teile am Fahrzeug original sein mussten und Umbauten aller Art nur im ersten Zulassungsjahrzehnt statthaft waren, haben hinsichtlich eventueller Umbauten etwas Spielraum.

Dabei muss das Gesamtfahrzeug eindeutig zu identifizieren sein, z. B. anhand seiner Typenbezeichnung den Herstellerangaben zuzuordnen sein und in seinem äußeren gesamten Erscheinungsbild dem damaligen Originalerscheinungsbild entsprechen.

Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Merkmale, die vom Original abweichen dürfen (zeitgenössisch):

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • Anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • Originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • Die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Ablauf der Zulassung

Zunächst steht der 1. Schritt an. Sind Gutachten und Hauptuntersuchung absolviert, dann folgt nun der 2. Schritt. Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt. Der 3. Schritt führt dich zu jenem Betrieb, der in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle verortet ist und nach Vorlage der Bescheinigung das H-Kennzeichen fertigt. Bravo, du hast alle bürokratischen Hürden überwunden.

Für die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf. Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.

Kosten für die H-Zulassung

Neben den allgemeinen Kosten fürs Motorrad anmelden, wie Kosten für die Haftpflichtversicherung und wahlweise Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sowie Kosten für die Motorrad Schutzausrüstung (z. B.

  • Das Gutachten: ca.
  • Die Hauptuntersuchung: ca.
  • Zulassungskosten: ca.
  • Falls Wunschkennzeichen: ca.
  • Anfertigen der Nummernschilder: ca.

Vorteile des H-Kennzeichens

Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Alle Pkw mit H-Kennzeichen werden pauschal mit 191,73 Euro besteuert, ungeachtet des oftmals recht beträchtlichen Hubraums. Bei einem Motorrad sind es jährlich 46,02 Euro, die für die Kfz-Steuer anfallen. Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist.

Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären. Last, but not least zählt hier auch ein gewisser Prestige-Faktor.

H-Kennzeichen und Versicherung: Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Biker mit so einem Gefährt sehr pfleglich und fahrtechnisch sicher umgeht - was günstige Versicherungstarife in Aussicht stellt.

Steuerliche Aspekte

Finanziell hält sich die Ersparnis allerdings in Grenzen. Steuerlich wird für ein Bike mit normaler Zulassung je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig, dagegen beträgt sie für das als Oldtimer anerkannte Bike konkret 46,02 Euro unabhängig vom Hubraum. Eine Beispielrechnung mit 1200 ccm zeigt eine Ersparnis von lediglich rund 42,- Euro / jährlich.

Mit einem Oldtimersaisonkennzeichen ließe sich nochmals sparen, da lediglich für die Zeit der Zulassung, die zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, die Steuer anteilig zu entrichten ist.

Versicherung für Oldtimer-Motorräder

In der Versicherung kann das wertvolle Stück auch ohne Oldtimerzulassung als Oldtimer versichert werden. Der günstigere Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden und schränkt die Nutzung unter anderem hinsichtlich der jährlichen Laufleistung ein. Bei saisonaler Nutzung dürfte sich auch hier der Versicherungsbeitrag nochmals entsprechend reduzieren.

Der Versicherungstarif bemisst sich an der Leistung des Motorrads und des individuellen Wertes in der Kaskoversicherung. Für die Haftpflichtversicherung werden bis 18 PS ca. 35 Euro, bis 50 PS ca. 75 Euro und ab 50 PS ca. 140 Euro fällig. Die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung richtet sich am Marktwert des historischen Motorrads aus. Beispiel: Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung liegt bei ca. 0,65 % des Marktwertes, hingegen musst du für eine Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung ca.

Tipp: Obwohl es spezielle Versicherer für historische Fahrzeuge gibt, sprich unbedingt mit deiner bisherigen Versicherungsgesellschaft.

Rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen)

Von Vorteil kann dagegen das rote Oldtimerkennzeichen, das sogenannte »07er« (§ 17 FZV) sein, mit dem man haltergebunden auch mehrere historische Bikes / KFZs einzeln bewegen darf. Aber Achtung: dies nur zu strengen Bedingungen, denn fahren darf man nur zu besonderen angemeldeten Oldtimerveranstaltungen.

Dafür erfordert es, für die in der Garage ruhenden Schätze, weder einer Betriebserlaubnis noch einer Zulassung. Vorher muss jedoch jedes Fahrzeug die Anforderungen erfüllen, für die das 07er-Kennzeichen jeweils gilt, was ebenfalls durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden muss. Zudem verlangt die Zulassungsstelle bei Antragstellung ein Führungszeugnis und holt einen Auszug aus Flensburg ein.

Oldtimer-Klassifizierung nach Baujahrklassen

Clubs und Verbände des Oldtimer-Weltverbandes FIVA organisieren nationale und internationale Oldtimer-Rallyes. Es sind Ausfahrten oder Gleichmäßigkeitsfahrten mit einer maximalen Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Fahrzeuge werden in Baujahrklassen eingeteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge in Bezug auf ihren technischen Entwicklungsstand vergleichbar sind:

Klasse Baujahre Bezeichnung
A bis einschließlich 1904 Ancestor
B 1905 bis 1918 Veteran
C 1919 bis 1930 Vintage
D 1931 bis 1945 Post Vintage
E 1946 bis 1960 Post War
F 1961 bis 1970 -
G 1971 bis 1980 -
H ab 1981 Fahrzeugregistrierung vor mind. 30 Jahren

Bei vielen Events kommen andere Unterteilungen mit zum Teil anderen Bezeichnungen zum Einsatz. So kann zum Beispiel auch eine Klassifizierung nach der Größe des Teilnehmerfeldes sinnvoll sein. Im historischen Automobilsport existiert außerdem eine Einteilung von der FIA (Fédération Internationale de l‘Automobile). Und für den Motorradsportbereich gibt es eine Klassifizierung von der FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme).

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