H-Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Kosten

Oldtimer und Youngtimer erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vermutlich liegt es daran, dass sich viele Menschen einen Gegenpol zum hochtechnologischen Alltag wünschen. Das äußert sich auch im Straßenverkehr, denn immer häufiger begegnet man dort historischen Fahrzeugen - den Oldtimern. Auch historische Motorräder sind eine wahre Schönheit und gewähren einen imposanten Blick auf die Geschichte des motorisierten Zweirads.

Wer einen Oldtimer zulassen will, steht unwillkürlich vor der Frage, welches Kennzeichen er wählen soll. Es gibt keine pauschale Antwort, die für alle passt. Das gilt erst recht, wenn der eigene Fuhrpark mehrere Oldtimer umfasst. Wie wird das Fahrzeug genutzt? Wie lange soll die Winterpause sein? Wie hoch sind die Kosten z. B. für Steuer und Versicherung? Die gute Nachricht: Es gibt für jede Situation eine passende Lösung.

Was ist ein H-Kennzeichen?

Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H. Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Damit man das H-Kennzeichen für sein Motorrad bekommen kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen beim Motorrad

Nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen.

  • Die Erstzulassung des Motorrads muss vor mindestens 30 Jahren stattgefunden haben.
  • Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen.
  • Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile.
  • Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.
  • Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Gutachten und Hauptuntersuchung

Ihr altes Motorrad erfüllt diese Kriterien? Dann erhalten Sie im Anschluss an die Prüfung ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft.

Um ein Motorrad H-Kennzeichen zu erhalten, benötigt dein Kraftrad zunächst einmal den Status Oldtimer. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen. Hier ist oftmals ein wenig „Verhandlungsgeschick“ gefragt. Last, but not least trifft das auch für den Sitz bzw. Gesamtbild: Je nach Begutachtung des Sachverständigen.

Ablauf der Zulassung

Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig.

  1. Gutachten und Hauptuntersuchung sind absolviert, dann folgt nun der 2. Schritt.
  2. Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt.
  3. Der 3. Schritt führt dich zu jenem Betrieb, der in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle verortet ist und nach Vorlage der Bescheinigung das H-Kennzeichen fertigt.

Bravo, du hast alle bürokratischen Hürden überwunden.

Benötigte Dokumente für die Zulassung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf. Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.

Kosten für ein H-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.

Neben den allgemeinen Kosten fürs Motorrad anmelden, wie Kosten für die Haftpflichtversicherung und wahlweise Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sowie Kosten für die Motorrad Schutzausrüstung (z. B.

  • Das Gutachten: ca. 150 bis 500 Euro
  • Die Hauptuntersuchung: ca. 65 bis 75 Euro
  • Zulassungskosten: ca. 40 Euro
  • Falls Wunschkennzeichen: ca. 10 Euro
  • Anfertigen der Nummernschilder: ca. 20 bis 30 Euro

Vorteile eines H-Kennzeichens

Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger.

Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich. H-Kennzeichen für ein Motorrad mit Oldtimer-Status: Das H-Kennzeichen für das Motorrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile.

Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger.

Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Biker mit so einem Gefährt sehr pfleglich und fahrtechnisch sicher umgeht - was günstige Versicherungstarife in Aussicht stellt. Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären. Last, but not least zählt hier auch ein gewisser Prestige-Faktor.

Nachteile eines H-Kennzeichens

Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht.

Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, steht hier.

H-Kennzeichen oder reguläres Kennzeichen?

In Bezug auf die Kfz-Steuer rechnet sich ein H-Kennzeichen nicht unbedingt für Kleinwagen und Motorräder bis zur Mittelklasse.

Motorräder werden jährlich mit 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Zweiräder bis 125 Kubikzentimetern Hubraum und nicht mehr als 11 kW sind steuerbefreit. Bis zu einem Hubraum von 600 Kubikzentimetern ist die reguläre Zulassung kostengünstiger als mit H-Kennzeichen.

Alternativen zum H-Kennzeichen

07-er Kennzeichen

Auch für ein 07er-Kennzeichen gilt die Altersgrenze von 30 Jahren: Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren können nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden.

Für das rote 07er-Kennzeichen müssen mindestens die Voraussetzungen wie für das H-Kennzeichen erfüllt sein. Hauptsächlich für Besitzer von Sammlungen interessant. Die Fahrzeuge können nur eingeschränkt genutzt werden. Fahrten sind nur im Rahmen von Veranstaltungen (An- und Abreise, die Ausfahrt selbst) möglich sowie sogenannte Werkstattfahrten. Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen bietet sich für alle Fahrzeuge an, die man nicht das ganze Jahr über fährt. Man legt verbindlich fest, in welchem zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf volle Monate) man das Fahrzeug nutzen möchte. Im gewählten Zeitraum darf man mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Aufwand und Kosten für An- und Abmeldungen fallen weg. Außerhalb des gewählten Zeitraums (Ruhezeitraum) darf man das Fahrzeug weder nutzen noch auf öffentlichem Grund abstellen. Bei Fahrten ins Ausland gelten während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.

Wer sein Fahrzeug statt für ein ganzes Jahr nur halbjährlich zulässt, z.B. von Mai bis Oktober, kann so rund 95 Euro pro Jahr sparen.

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