Auch für Motorräder gibt es H-Kennzeichen. Wenn Sie stolzer Besitzer eines Oldtimer-Motorrads sind, dann denken Sie wahrscheinlich darüber nach, Ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff zu verpassen. Denn das H-Kennzeichen ist am Motorrad nicht nur ein Hingucker, sondern kann auch Vorteile mit sich bringen.
Was ist ein H-Kennzeichen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Motorrad eine sogenannte H-Zulassung erhalten. Das H auf dem Kennzeichen steht für „historisch“.
Das H-Kennzeichen strahlt vor allem Prestige, Kultur und Wertigkeit eines Fahrzeuges aus. Fahrzeuglenker, denen der Erhalt des Kulturgutes Oldtimer am Herzen liegt, entscheiden sich deshalb gerne dafür. Für sie bringt das H-Kennzeichen Vorteile, entgegen des recht aufwendigen Zulassungsprozederes, was wohl einer der größten H-Kennzeichen-Nachteile ist.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Wenn Sie ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad haben wollen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass es sich bei Ihrem Exemplar um ein schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt. Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. Ein guter Allgemeinzustand ist ebenfalls Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand sein.
Originalität und Zustand
Das Fahrzeug muss erhaltenswert sein, was durch einen anerkannten Sachverständigen bestimmt wird. Das Fahrzeug muss auch einen guten sowie gepflegten Zustand aufweisen, eine gewisse Patina ist jedoch erlaubt. Der Klassiker darf keine erkennbaren Mängel im Sinne der StVZO vorweisen.
Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Das Oldtimergutachten
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen.
Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an.
Bei der alle zwei Jahre erforderlichen Hauptuntersuchung werden die Kriterien des H-Kennzeichens (zumindest oberflächlich) erneut geprüft. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft.
Der Sachverständige wird den Zustand des Fahrzeugs mit einigen Fotos dokumentieren.
Ablauf der Beantragung
- Gutachten erstellen lassen: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen.
- Zulassung beantragen: Nach der Prüfung und erfolgter Aushändigung des Gutachtens kann das historische Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes beantragt werden.
- H-Kennzeichen fertigen lassen: Der 3. Schritt führt dich zu jenem Betrieb, der in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle verortet ist und nach Vorlage der Bescheinigung das H-Kennzeichen fertigt.
Dabei werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass alternativ: aktuelle Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- positives Oldtimer-Gutachten nach §23
- Prüfprotokoll der gültigen Hauptuntersuchung (HU), muss nicht neu sein
- bisheriges Kennzeichen (falls Fahrzeug gegenwärtig zugelassen)
Wichtiger Hinweis zum Fahrzeugbrief
Normalerweise werden alte Dokumente bei der Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet. Doch bei Oldtimern können die alten Dokumente einen gewissen historischen Wert darstellen und auch beim Wiederverkauf den Wert steigern. Sie sollten den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief also besser behalten. Dazu können Sie bei den meisten Zulassungsstellen die Aushändigung der ungültig gemachten Unterlagen beantragen. Das sollten Sie in jedem Falle vorher klären.
Kosten für das H-Kennzeichen
Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.
Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.
Kostenübersicht:
- Das Gutachten: ca. 150 bis 500 Euro
- Die Hauptuntersuchung: ca. 65 bis 75 Euro
- Zulassungskosten: ca. 40 Euro
- Falls Wunschkennzeichen: ca. zusätzlich
- Anfertigen der Nummernschilder: ca.
Vorteile des H-Kennzeichens für Motorräder
- Pauschale Kfz-Steuer: Mit einem H-Kennzeichen gilt für Motorräder pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 46,02€.
- Günstigere Versicherung: Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger. Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt.
- Umweltzonen: In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären.
Nachteile des H-Kennzeichens
Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden.
Allerdings müssen Sie gewisse Vorgaben bei der Instandhaltung einhalten, um den Status eines Oldtimers und damit die Berechtigung für eine H-Zulassung nicht wieder zu verlieren.
Steuerliche Aspekte
Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €.
Bei einem Motorrad sind es jährlich 46,02 Euro, die für die Kfz-Steuer anfallen. Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist.
Beispielrechnung
Bei Motorrädern lässt sich nicht pauschal sagen, ob ein H-Kennzeichen am Motorrad sinnvoll ist.
Versicherung für Oldtimer-Motorräder
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
Der Versicherungstarif bemisst sich an der Leistung des Motorrads und des individuellen Wertes in der Kaskoversicherung. Für die Haftpflichtversicherung werden bis 18 PS ca. 35 Euro, bis 50 PS ca. 75 Euro und ab 50 PS ca. 140 Euro fällig. Die Teilkasko oder Vollkaskoversicherung richtet sich am Marktwert des historischen Motorrads aus.
H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen
Viele Jahre war es nicht möglich, H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zu kombinieren. Das ist heute liberalisiert. Wenn Ihre Zulassungsstelle das anbietet, können Sie Ihr Fahrzeug auch für einen befristeten Zeitraum mit einem H-Kennzeichen zulassen.
Alternativen zum H-Kennzeichen
Welche Zulassung ist die beste für Ihren Oldtimer - reguläres oder H-Kennzeichen, Saison- oder 07er-Kennzeichen?
07-er Kennzeichen
Auch für ein 07er-Kennzeichen gilt die Altersgrenze von 30 Jahren: Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren können nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden.
Allerdings gilt das mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert.
Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen bietet sich für alle Fahrzeuge an, die man nicht das ganze Jahr über fährt. Man legt verbindlich fest, in welchem zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf volle Monate) man das Fahrzeug nutzen möchte.
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