Immer häufiger begegnet man historischen Fahrzeugen im Straßenverkehr - den Oldtimern. Auch historische Motorräder sind eine wahre Schönheit und gewähren einen imposanten Blick auf die Geschichte des motorisierten Zweirads. Vermutlich liegt es daran, dass sich viele Menschen einen Gegenpol zum hochtechnologischen Alltag wünschen. Einen Hauch von Nostalgie.
Mit dem H-Kennzeichen fürs Motorrad kommen Oldtimer-Besitzer in den Genuss von Vergünstigungen. Das Team von Helmexpress informiert zum Thema Oldtimer Kennzeichen fürs Motorrad und klärt Fragen, als da sind: Wie alt muss ein Motorrad für ein H-Kennzeichen sein? Was bringt mir ein H-Kennzeichen am Motorrad? Und wann lohnt sich eine Motorrad Oldtimer Zulassung für mich?
Voraussetzungen für die H-Zulassung
Wenn das Motorrad 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel, besteht die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu bekommen. Um das »H« zu erlangen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Es wird erteilt für Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen: § 2 Nr. 22 FZV.
Alter des Motorrads
Wenn es um die Eigenschaft als Oldtimer geht, ist die Vorschriftenlage für Gutachter und Zulassungsstellen genau. Ausschlaggebend ist nicht, wann das Motorrad gebaut wurde, sondern das Datum der Erstzulassung. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten.
Zustand und Originalität
Doch nicht nur das Alter allein entscheidet über das „H“ am Ende des Kennzeichens. Auch wenn die Zustandsnoten für Oldtimer seit dem Jahre 2011 abgeschafft wurden, muss das Fahrzeug heute dennoch einen guten Pflegezustand und einen wiedererkennbaren Gesamteindruck aufweisen.
Unfallschäden sind in der Regel unvereinbar mit der Oldtimer-Eigenschaft. Während früher immer 90 Prozent der Teile am Fahrzeug original sein mussten und Umbauten aller Art nur im ersten Zulassungsjahrzehnt statthaft waren, haben hinsichtlich eventueller Umbauten etwas Spielraum. Vor allem für Chopper und Rennmaschinen, die in den 1970er und 1980er Jahren regelmäßig beliebte Bastlerobjekte waren, stellt dies beim Oldtimergutachten ein Problem dar.
Dass das Motorrad »weitestgehend dem Originalzustand« entsprechen muss, eröffnet die Möglichkeit Fahrzeuge, die nicht nur Originalteile, sondern auch originalgetreue Nachbauteile verbaut haben, als Oldtimer anerkennen zu lassen. Dabei muss das Gesamtfahrzeug eindeutig zu identifizieren sein, z. B. anhand seiner Typenbezeichnung den Herstellerangaben zuzuordnen sein und in seinem äußeren gesamten Erscheinungsbild dem damaligen Originalerscheinungsbild entsprechen.
Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Der Weg zum H-Kennzeichen
- Gutachten erstellen lassen:
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. DEKRA, TÜV) muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen. Hier ist oftmals ein wenig „Verhandlungsgeschick“ gefragt.
- Zulassung beim Straßenverkehrsamt:
Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt.
- H-Kennzeichen fertigen lassen:
Der 3. Schritt führt dich zu jenem Betrieb, der in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle verortet ist und nach Vorlage der Bescheinigung das H-Kennzeichen fertigt.
Bravo, du hast alle bürokratischen Hürden überwunden.
Gutachten nach § 23 StVZO
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist ein Gutachten erforderlich, wobei die Hauptuntersuchung gleich miterledigt wird.
Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft.
Wann dies der Fall ist, definiert das Gesetz genauso wenig, wie den Begriff »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut«, sodass es wieder einmal auf die richtige Sichtweise des Gutachters ankommt. Dieser orientiert sich an der »Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO«, die das Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt Heft 7/2011 S. 257 vom 6. April 2011 bekanntgegeben hat.
Da diese Richtlinie unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung ermöglicht, hat beispielsweise der TÜV-Süd einen Anforderungskatalog zur Orientierung für die Prüfingenieure und amtlich anerkannten Sachverständigen erarbeitet.
Ist das Gutachten positiv, steht der Zulassung als Oldtimer nichts mehr im Wege.
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Motorrad, auch wenn es mit einem historischen Kennzeichen versehen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen müssen. Für Motorräder, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 liegt, ist im Rahmen der Untersuchung zudem eine Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben.
Kosten für die H-Zulassung
Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.
Neben den allgemeinen Kosten fürs Motorrad anmelden, wie Kosten für die Haftpflichtversicherung und wahlweise Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sowie Kosten für die Motorrad Schutzausrüstung (z. B.
- Das Gutachten: ca. 150 - 500 Euro
- Die Hauptuntersuchung: ca. 65 - 75 Euro
- Zulassungskosten: ca. 40 Euro
- Falls Wunschkennzeichen: ca. zusätzlich
- Anfertigen der Nummernschilder: ca. zusätzlich
Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca. zusätzlich.
Vorteile der H-Zulassung
- Pauschaler Steuersatz:
Mit einem H-Kennzeichen gilt für Motorräder pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 46,02€.
- Günstigere Versicherung:
Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger.
- Befreiung von Umweltzonen:
In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren.
Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben.
Steuerliche Aspekte
Finanziell hält sich die Ersparnis allerdings in Grenzen. Steuerlich wird für ein Bike mit normaler Zulassung je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig, dagegen beträgt sie für das als Oldtimer anerkannte Bike konkret 46,02 Euro unabhängig vom Hubraum. Eine Beispielrechnung mit 1200 ccm zeigt eine Ersparnis von lediglich rund 42,- Euro / jährlich.
§ 1 Abs. 2 Nr. 4 S.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz: 1200 ccm : 25 * 1,84 Euro = 88,32 Euro § 9 Abs.
Einheitlicher Steuersatz für H-KennzeichenWährend sich bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Vorteile eines historischen Kennzeichens lohnen, macht es beim Motorrad oftmals kaum einen Unterschied. Alle PKW mit H-Kennzeichen werden pauschal mit EUR 191,73 Euro pro Jahr besteuert.
Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €.
Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist.
Versicherung
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
H-Kennzeichen und Versicherung: Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Biker mit so einem Gefährt sehr pfleglich und fahrtechnisch sicher umgeht - was günstige Versicherungstarife in Aussicht stellt.
Umweltaspekte
Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären.
Alternativen zur H-Zulassung
Oldtimer-Saisonkennzeichen
Mit einem Oldtimersaisonkennzeichen ließe sich nochmals sparen, da lediglich für die Zeit der Zulassung, die zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, die Steuer anteilig zu entrichten ist. Ob das ausschlaggebend ist, gegenüber einer vollen oder Saisonzulassung, kann man nur für sich selbst entscheiden. Zumal das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf.
Die Möglichkeit ein H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zu verwenden wurde bereits mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 14 vom 29.03.2017 durch die dritte Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bekannt gemacht. Mit dieser wird unter anderem in § 9 Abs. 3 S. 4 FZV klargestellt, dass auch für Oldtimer Saisonkennzeichen erteilt werden können.
Rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen)
Von Vorteil kann dagegen das rote Oldtimerkennzeichen, das sogenannte »07er« (§ 17 FZV) sein, mit dem man haltergebunden auch mehrere historische Bikes / KFZs einzeln bewegen darf. Aber Achtung: dies nur zu strengen Bedingungen, denn fahren darf man nur zu besonderen angemeldeten Oldtimerveranstaltungen.
Dafür erfordert es, für die in der Garage ruhenden Schätze, weder einer Betriebserlaubnis noch einer Zulassung. Vorher muss jedoch jedes Fahrzeug die Anforderungen erfüllen, für die das 07er-Kennzeichen jeweils gilt, was ebenfalls durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden muss.
Zudem verlangt die Zulassungsstelle bei Antragstellung ein Führungszeugnis und holt einen Auszug aus Flensburg ein.
Allerdings sollten Fahrten außerhalb der zugelassenen Wege zu Oldtimertreffen, Probefahrten, Überführung oder Fahrten zur Werkstatt tunlichst unterlassen werden. Denn diese Fahrten deckt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht ab.
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten
Oldtimerbesitzer pflegen Ihre Schmuckstücke und bewegen sich mit dem Motorrad im Straßenverkehr sehr umsichtig. In der Regel ist so ein antikes Motorrad auch kein Alltagsfahrzeug, sondern wird als Zweitfahrzeug bei schönem Wetter genutzt. Schließlich soll das edle Teil ja noch viele Jahre Freude bereiten.
Motorradbekleidung für Oldtimer-Fahrer
Ganz klar, wer auf einem Oldtimer Motorrad unterwegs ist, der möchte auch in puncto Motorradbekleidung stilsicher sein. Was die Motorradjacke betrifft, ist für viele das Naturmaterial Leder die erste Wahl. Aber auch mit einer Textiljacke im Vintage-Style gibst du auf dem Oldtimer-Bike ein gute Figur ab.
Als Motorradhose kommt eine recycelte Jeans in Elastan Denim mit Kevlarverstärkung ebenso in Betracht wie die klassische „zweite Haut“ aus Leder. Denn Regen und Wind haben bei einer hochwertigen Motorrad Lederhose so gut wie keine Chance.
Verwandte Beiträge:
- Motorrad Stahlhelm mit ECE Zulassung: Sicherheit & Style
- H4 LED Birne Motorrad mit Zulassung: Test, Vergleich & Kaufberatung
- EU Zulassung Motorrad: Voraussetzungen & Ablauf
- Motorrad Zusatzscheinwerfer LED mit Zulassung: Top Modelle im Vergleich
- Motorrad Halloween Kostüm: Die besten Ideen & Inspirationen
- Harley Davidson Ankauf: So erzielen Sie garantiert die beste Bewertung!
Kommentar schreiben