Harley Davidson Bremen: Betrugsfälle und Gerichtsurteile

Das Amtsgericht Bremen verurteilte Vater und Sohn wegen Betrugs im Zusammenhang mit Harley-Maschinen zu Bewährungsstrafen. Der bislang unbescholtene Mann stand vor den Trümmern seines Erwerbslebens. Seit 1977 verkaufte und reparierte er in seinem kleinen Unternehmen schwere US-Motorräder. Das Unternehmen hieß früher „Harley-Container“, jetzt nur noch „Bike Container“. Das „Harley“ ist aus dem Namen verschwunden.

Die Anklage und das Urteil

Die Vorsitzende Richterin des Erweiterten Schöffengerichts sagte in ihrer Urteilsbegründung: „Sie haben die Hoffnung zu Lasten der Kunden zu lange aufrechterhalten.“ Der 73-Jährige und sein 42 Jahre alter Sohn waren angeklagt, von Juni 2017 bis Oktober 2020 in insgesamt 31 Fällen einen Betrug oder eine Untreue begangen zu haben. Im realen Leben verkauften die Männer ihren Kunden Motorräder.

Die Kunden zahlten die Harleys oder KTMs komplett und bekamen dafür - nichts. Die gekauften Motorräder erhielten sie nicht, das Geld und die in Zahlung gegebenen Maschinen bekamen sie auch nicht zurück. Oder die Angeklagten nahmen Motorräder in Kommission, um sie für die Kunden zu verkaufen. Den Erlös aus dem Verkauf erhielten die Kunden nicht, so die Anklage.

Der entstandene Schaden

Insgesamt entstand ein Schaden von fast 450 000 Euro, für die einzelnen Kunden bis zu 44 000 Euro. Angeklagt war auch der jüngere Sohn des Firmengründers; weil jedoch sein Verteidiger erkrankt war, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Die finanzielle Schieflage

Im Laufe der Verhandlung wurde klar: Der Vater und seine Söhne, allesamt Gesellschafter und Geschäftsführer des „Harley-Containers“, haben ihre zum Teil langjährigen Kunden finanziell erheblich geschädigt - und selbst nicht rechtzeitig die Reißleine gezogen. Sie hätten in die Firma „reingebuttert“, umschreibt es die Vorsitzende. So ließ der 73-Jährige zur Rettung des Unternehmens für einen Kredit eine Grundschuld in Höhe von 140 000 auf sein Grundstück eintragen. Das Geld ist weg, das Haus auch bald - es wird Ende des Monats zwangsversteigert, sagte er vor Gericht.

Die Schieflage begann 2019. Ende des Jahres war Schluss mit „Harley-Container“, die US-amerikanische Firma beendete die Zusammenarbeit, weigerte sich aber, eine angeblich vertraglich festgelegte Abfindung zu zahlen. Bike Container“ stand somit unter keinem guten Stern. Ein Konkurrent eröffnete Anfang 2020 in Stuhr-Seckenhausen, dort, wo früher Luxuskarossen verkauft wurden, mit Millionen-Investitionen die offizielle Harley-Vertretung für Bremen, Corona kam hinzu.

„Es war klar, es würde nichts mehr werden“, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagten machten trotzdem weiter, betrogen sich erst selbst, dann die Kunden. „Die Geschädigten haben immense Summen aufgewendet“, heißt es in der Urteilsbegründung. 29 Fälle von Betrug und Untreue blieben am Ende übrig.

Das Urteil

Der 73-Jährige und sein Sohn wurden nach ihren geständigen Einlassungen zu jeweils 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Verteidigung und Gericht hatten sich vorher auf einen Strafrahmen von 18 bis 24 Monaten auf Bewährung verständigt. Mehr als 416 000 Euro, die vorläufige Schadenssumme, werden eingezogen - sofern es noch etwas einzuziehen gibt.

Weitere Entwicklungen und Urteile

Im September 2023 wurde auch der zweite Sohn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dem geneigten Leser dürfte die Sache bekannt vorkommen: Im März wurden ein 73-jähriger Mann und einer seiner Söhne wegen schweren Betrugs und schwerer Untreue in insgesamt 29 Fällen zu jeweils 20 Monaten Haft verurteilt. Die Anzahlungen oder in Zahlung gegebene Maschinen behielten sie einfach. Oder sie verkauften in Kommission Motorräder und kehrten den Verkaufspreis nicht aus. In Einzelfällen bestellten sie Materialien, die sie nicht bezahlten. So oder so: Es entstand letztlich ein Schaden von mehr als 416 000 Euro.

Am Mittwoch stand der ältere der beiden Söhne vor dem Amtsgericht. Sein Anwalt war am ersten Termin erkrankt, deshalb wurde sein Verfahren abgetrennt. Der Vorwurf ist derselbe, die Zahl der Taten auch. Und wie bei Vater und Bruder haben sich die Verfahrensbeteiligten - Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung - auf einen Strafrahmen geeinigt.

Der gelernte Bauzeichner, wie seine Verwandten Geschäftsführer der insolventen Firma, hat eine Strafe von 18 bis 24 Monaten zu erwarten - wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Doch diese Einzelheiten sind in diesem Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht, das mit zwei Berufs- und zwei Laienrichtern besetzt ist, nicht von Belang.

Das Gericht verurteilt den Angeklagten, wie zuvor seinen Vater und seinen Bruder, zu 20 Monaten Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit wird etwas verkürzt, so dass sie, wie bei den anderen, in zweieinhalb Jahren endet. Dem Strafanspruch des Staates ist damit Genüge getan; im kommenden Jahr geht es dann mit Zivilverfahren weiter, in denen Käufer ihr Geld zurückfordern.

Die Geschädigten

Zwei von ihnen saßen an diesem Tag im Zuhörerraum. „Ich habe 14 500 Euro angezahlt“, sagte einer von ihnen. Für eine nagelneue KTM. Gesehen habe er das Motorrad nicht. Der Liefertermin wurde mehrere Male verschoben. „Ich wurde mit System vertröstet“, glaubt der Mann und widerspricht dem Eindruck, den der Angeklagte im Gerichtssaal erwecken wollte. Unfachmännisch und sachlich falsch heißt das dann: „Wir haben das nicht mit Vorsatz gemacht.“

Aber: Monatelang verstand der Senior es den Geschädigten zufolge, die unruhigen Kunden einzulullen und die Geschäftsbeziehungen auf die persönliche Ebene zu hieven; so gewann er wieder Zeit.

Richtig ist, dass die Firma zuvor jahrzehntelang funktionierte. Die Frage nach dem Verbleib des Geldes - neben der Schadenssumme mindestens 100 000 Euro, die aus Privatvermögen in die Firma hineingesteckt worden sein sollen - bleibt unbeantwortet. Zuletzt wurde keine Miete gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge blieb die Firma ebenfalls schuldig. „Nicht mal die Cola im Automaten war bezahlt“, sagt einer der Geschädigten süffisant.

Sein Leidensgenosse gab ein Motorrad für 14 500 Euro in Zahlung. Er erhielt innerhalb eines Jahres weder seine Harley noch sein altes Motorrad zurück.

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