Viele Harley Davidson Besitzer legen Wert auf den Sound ihrer Maschinen. Oftmals wird jedoch die Lautstärke verändert, was zu Problemen bei Verkehrskontrollen führen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der Dezibelmessung bei Harley Davidson Motorrädern und die damit verbundenen Konsequenzen.
Das Problem: Lautstärke und ABE
Einige Fahrer haben festgestellt, dass ihre Harley Davidson, trotz TÜV, ein Standgeräusch von 110 dB aufweist. In der Zulassung sind jedoch nur 90 dB eingetragen. Durch den Einbau eines dB-Killers konnte die Lautstärke auf 84 dB reduziert werden. Trotzdem besteht das Problem, dass die Abgasanlage keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) besitzt.
Grundsätzlich gilt: Eine Abgasanlage ohne ABE führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann bei einer Verkehrskontrolle Konsequenzen haben und ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen.
ABE und dB-Killer
Oftmals haben nur komplette Auspuffanlagen bzw. Endtöpfe eine ABE, sofern sie nicht original sind. Einzelteile wie ein DB-Killer, der in einen bestehenden Topf eingeschraubt wird, besitzen in der Regel keine ABE.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine bestehende ABE wenig nützt, wenn der Auspuff dennoch zu laut ist. Letztendlich zählt die objektive Beweislage. Wenn die gemessene Lautstärke unter dem erlaubten Wert liegt, gibt es grundsätzlich keine Handhabe gegen den Fahrer.
Rechtliche Aspekte
Obwohl die Abgasanlage keine Betriebserlaubnis hat, kommt der §22 StVZO ins Spiel. Theoretisch ist eine Einzelabnahme möglich, wobei die Anlage dann als "Eigenbau" eingetragen werden würde.
Der §19 StVZO kommt wahrscheinlich nicht zur Anwendung, da die drei Kriterien (Abgasverhalten) nicht vor Ort messbar sind. Allerdings hat die Abgasanlage keine Betriebserlaubnis, wodurch §22 StVZO relevant wird.
Die Messung des Standgeräusches
Das Messen des Standgeräusches ist nicht mit Standgas gleichzusetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Messung mit einer Handy-App nicht unbedingt als verlässlich angesehen werden kann.
Fakt ist, dass dB-Messungen bei einer Kontrolle wie folgt durchgeführt werden: Ist die Nenndrehzahl > 6000, wird bei Dreiviertel der Drehzahl gemessen. Deswegen stehen die gemessenen dB auch im Zusammenhang mit den Umdrehungen.
Erfahrungen bei Verkehrskontrollen
Einige Fahrer haben bereits Erfahrungen mit Verkehrskontrollen gemacht, bei denen die Lautstärke ihrer Harley Davidson gemessen wurde. Oftmals werden solche Kontrollen vor oder bei großen Motorradtreffen durchgeführt.
Es kann vorkommen, dass die Messung von den Beamten mit einem Handy durchgeführt wird. Bei einer Überschreitung der zulässigen Lautstärke kann die Weiterfahrt verweigert werden.
Gesetzliche Neuerungen und ältere Modelle
Ältere Modelle können in Bezug auf die Geräuschwerte unter Umständen andere Regelungen haben. Bis zum 12. September 1966 wurden Geräusche in DIN-Phon gemessen, danach in Dezibel (dB(A)). Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden, haben oftmals das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen.
Für Fahrzeuge, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, müssen 21 dB(A) zum Standgeräusch hinzuaddiert werden, um einen Vergleich mit neueren Messmethoden zu ermöglichen.
Toleranzen und Leistungsmessung
Es ist zu beachten, dass es Toleranzen bei der Geräuschmessung gibt. Auch eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig.
Motorrad-Lärmfahrverbote in Tirol
Seit dem 10. Juni 2020 gelten auf bestimmten Strecken in Tirol „Motorrad-Lärmfahrverbote“. Diese gelten ausschließlich für Motorräder, die in den Fahrzeugpapieren ein Standgeräusch von mehr als 95dB(A) eingetragen haben. Wichtig ist, dass sich die 95dB(A) auf den Schalldruckpegel bei einer Standgeräuschmessung beziehen, der in den Fahrzeugpapieren bzw. auf dem Typenschild des Fahrzeugs vermerkt ist.
Zusammenfassung
Die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte ist ein wichtiges Thema für Harley Davidson Fahrer. Durch den Einbau von Zubehörteilen wie dB-Killern kann die Lautstärke reduziert werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Abgasanlage eine ABE besitzt oder eine Einzelabnahme durchgeführt wird. Bei Verkehrskontrollen kann die Lautstärke gemessen und bei Überschreitung der Grenzwerte Bußgelder verhängt werden. Fahrer älterer Modelle sollten sich über die spezifischen Regelungen informieren, die für ihr Fahrzeug gelten.
Grenzwerte und Messmethoden im Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Grenzwerte und Messmethoden für Motorradgeräusche:
| Zeitraum | Messgröße | Messmethode | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Bis 01.12.1951 | Phon | Unbekannt | 85 Phon für alle Fahrzeuge |
| 01.12.1951 - 13.09.1966 | Phon | 7 Meter Distanz | Aufgesplittete Grenzwerte nach Fahrzeugart |
| 14.09.1953 - 13.09.1966 | Phon | 7 Meter Distanz, 75% der Nennleistung | Fahrgeräusch bei 50 km/h |
| 13.09.1966 - 07.11.1980 | dB(A) | Unbekannt | Neue, strengere Grenzwerte, Kürzel „N“ |
| Ab 07.11.1980 | dB(A) | Nahfeldmessung (0,5 Meter) | Messgerät 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung, Kürzel „P“ |
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