Wie man Harley-Davidson Händler wird: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele Menschen sind von Motorrädern fasziniert, und Harley-Davidson ist eine der weltweit bekanntesten Motorradmarken. Eine Harley gilt als Statussymbol in der Bikerszene. Wenn Sie davon träumen, ein Harley-Davidson-Händler zu werden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Voraussetzungen für eine Harley-Davidson-Händlerschaft

Um ein offizieller Harley-Davidson-Händler zu werden, müssen Sie viele Kriterien erfüllen und auch noch Glück haben. Harley-Davidson gibt vor, welche neuen Standorte ausgebaut werden. Sie haben absolut keinen Einfluss darauf, wo ein neues Geschäft entsteht. Am besten wendest Du Dich direkt an HD Deutschland, um die erforderlichen Infos zu bekommen. Was Du in jedem Fall brauchst, ist eine entsprechende Menge Geld.

Der Bewerbungsprozess

Um einen der beliebten Händlershops leiten zu können, müssen Sie sich auf der Homepage von Harley-Davidson bewerben. Dort finden Sie eine PDF, welche es auszufüllen gilt. Bevor Sie keine definitive Antwort seitens Harley-Davidson erhalten haben, sollten Sie keine weiteren Schritte gehen. Sollte die Bewerbung zusagen, dann werden Sie in die Datenbank des Unternehmens aufgenommen und erhalten gegebenenfalls weitere Instruktionen oder den Händlervertrag.

Wenn Sie diese Kriterien alle erfüllen, dann muss noch die Finanzierung sichergestellt werden.

Finanzielle Aspekte

Ich meine mal gelesen zu haben, das die Factory ein Eigenkapital von min. Da die Landkarte mit HD- schon ziemlich voll ist, und die Ballungsräume gut besetzt sind würde ich eher darüber nachdenken Indian- zu werden. Geht ja nicht um Fan sein sondern ums Geschäft.

Alternativen zur Neugründung

Einfacherer ist es da, sich als Händler für gebrauchte Bikes selbstständig zu machen. Natürlich steht es Ihnen dann auch frei, mit gebrauchten Motorrädern der Marke zu handeln.

Franchise-Möglichkeiten

Ich gehe davon aus, dass diese dann auch sukzessive auf "Althändler" übertragen werden. aber alles völlig normal und Gang und Gebe in dem Gewerbe. Ist bei BMW, KTM oder Triumph nichts anderes...

Weitere Karrierechancen in der H-D Factory Group

Starte durch und bleib ganz du selbst. Mit deiner Karriere in der H-D Factory Group.

Welche Voraussetzungen solltest du für eine Tätigkeit in der H-D Factory Group mitbringen?

  • Abgeschlossene technische Ausbildung im Kfz.
  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • Begeisterungsfähigkeit und Durchsetzungsstärke
  • Organisationsgeschick, Genauigkeit und Pflichtbewusstsein
  • Flexibilität, Offenheit und Kommunikationsstärke
  • Freude am Umgang mit Kunden, Lieferanten und Kollegen
  • Arbeiten an Samstagen

Aufgaben in der Lagerlogistik

  • Warenannahme sowie Wareneingangskontrolle und Dokumentation
  • Versorgen der Werkstatt mit den benötigten Teilen
  • Erstellen von Lieferscheinen und Versandpapieren für den Bereich Teileversand
  • Verwalten der Lagerbestände
  • Kundenberatung auch telefonisch sowie Teileverkauf

Vorteile bei der H-D Factory Group

  • Arbeitsplatzsicherheit
  • Attraktive Vergünstigungen
  • Vielfältige Karriere- und Einsatzmöglichkeiten
  • 28 Urlaubstage
  • Urlaubsgeld

Wenn dir das Alles zusagt und du die erforderlichen Vorrausetzungen mitbringst freuen wir uns auf deine Bewer­bung inkl.

Markenrechtliche Aspekte

Online-Händler riskieren teure Abmahnungen, wenn sie geschützte Markennamen oder Logos ohne Genehmigung nutzen. Immer wieder erreichen uns Abmahnungen der Marken Harley-Davidson und Inbus, die ihre Marken vor einer unberechtigten Nutzung schützen wollen.

Beispiele für Abmahnungen

  • Harley-Davidson Motor Company (über die Kanzlei Epic Legal): Betrifft Händler, die Dekorationsgegenstände aus Holz in Form von Motorrädern mit Harley-Davidson-Bezug verkaufen.
  • Inbus IP GmbH (vertreten durch die Kanzlei Advant Beiten): Betrifft die unerlaubte Nutzung der Wortmarke „Inbus“ für Sechskantschlüssel.
  • NAOS Deutschland GmbH (durch Rechtsanwalt André Miegel): Betrifft Händler, die Produkte der Marke Bioderma ohne Genehmigung vertreiben.

Händler, die Begriffe wie „Inbusschrauben“, „Inbusschlüssel“ oder „Inbusschlüsselsatz“ für ihre Produkte verwenden, verletzen das Markenrecht, sofern die Artikel nicht von Inbus selbst stammen.

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