Motorradfahren ist für viele Menschen in Deutschland ein beliebtes Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugsziele sind in vielen Regionen landschaftlich schön gelegen, was viele Motorrad fahrende Touristen aus dem In- und Ausland anzieht.
Für viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen der Motorrad Fahrenden jedoch eine Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder auf extralaut getunten Motorrädern unterwegs sind. Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen (Wochenende, Feiertage) unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können.
Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden. Die berechtigten Interessen der Anwohner und die der Motorrad Fahrenden gilt es, in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ansätze zur Lärmminderung und Erhöhung der Verkehrssicherheit können sich durch Förderung von Verständnis und Toleranz zwischen den Verkehrsteilnehmern ergeben. Durch eine bundesweite Kampagne kann eine höhere Sensibilisierung erreicht werden. Solche weichen Maßnahmen müssen von wirkungsvollen Kontrollen und Sanktionen flankiert werden.
Bei eklatanten Verstößen gegen die Geräuschvorschriften müssen die Polizeibehörden der Länder zudem ein wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand bekommen, um die betroffenen Fahrzeuge unmittelbar aus dem Verkehr zu ziehen.
Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesinitiativen
Die Ministerpräsidenten in Deutschland haben die Möglichkeit, Beschlüsse der jeweiligen Landesregierung im Bundesrat vorzulegen. Dort werden die Anträge im jeweiligen Ausschuss besprochen, und wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass dem Antrag zugestimmt werden sollte, wird der Bundesregierung eine Beurteilung und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Weiterreichung an die EU-Kommission überreicht.
Aus Nordrhein-Westfalen kommt ein Beschluss, der bereits am 20. im Bundesrat eingereicht wurde. Die Bundesregierung entscheidet jetzt, ob sie den Beschluss an die EU-Kommission weiterleitet, um das Anliegen aus NRW in der EU rechtswirksam durchzusetzen. Soweit sind sie jetzt schon und wir können davon ausgehen, das sie es machen werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Initiative „Silent Rider” und ähnliche Initiativen zu unterstützen.
Empfehlungen des Verkehrsausschusses an den Bundesrat
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zu fassen:
- Der Bundesrat hält eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern auf den bestehenden Geräuschgrenzwert in allen Fahrzeugständen (Real Driving Sound Emissions), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für notwendig. Er bittet die Bundesregierung, die dazu erforderlichen Arbeiten auf EU-Ebene und in der internationalen Arbeitsgruppe in der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) in diesem Sinne fortzuführen.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, die geplante Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Anpassung der Geräuschvorschriften für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen an die Typgenehmigungsanforderungen der EU beziehungsweise UNECE, die bereits Ende 2019 in der Länderanhörung war, schnellstmöglich zu erlassen.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten des „Sound-Designs“ genutzt werden, um Lärmemissionen mzu reduzieren.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.
- Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen.
Motorrad-Fahrverbote über 90 dB(A) Standgeräusch?
Im September 2024 wurde auf der 80. Sitzung der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entschieden, dass die UNECE-Verordnungen 92 und 41 geändert werden. Im März dieses Jahres wurde die Entscheidung schließlich vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) validiert. Konkret handelt es sich dabei um eine Anti-Manipulations-Bestimmung für optionale Auspuffschalldämpfersysteme.
Die Manipulation von Auspuffanlagen kommt in der Motorrad-Szene nicht selten vor. In zahlreichen Foren findet man beispielsweise Anleitungen dafür, wie man den sogenannten Dezibel-Killer ausbauen kann. Bei den dB-Killern handelt es sich um Auspuff-Schalldämpfer, die hauptsächlich verwendet werden, um das Geräusch zu neutralisieren, das Motorräder während der Verbrennungsexplosion abgeben. Ohne diese Schalldämpfer sind die Fahrzeuge oft lauter als erlaubt.
Die neue Regelung soll nun den Ausbau dieser Teile erschweren, sodass eine Manipulation gar nicht erst möglich ist. Der Verband der europäischen Motorradhersteller (ACEM) entwickelte die neuen Vorschriften gemeinsam mit Herstellern von Nachrüst-Auspuffanlagen und der Internationalen Motorradhersteller-Vereinigung (IMMA). Zahlreiche bekannte Hersteller wie Harley-Davidson, BMW Motorrad, Ducati, Yamaha, Honda und Triumph sind Teil des Verbands und haben sich für die Anpassung ausgesprochen.
Für die Motorräder der Klasse 3 (80 Prozent aller Motorräder) liegt die maximal zulässige Lautstärke bei 77 Dezibel. Die Lübecker Nachrichten greifen das Thema Motorradlärm auf: Die Auspuffklappen und die Technik der Geräuschveränderung, die stark an das VW Debakel in den USA erinnert, war den Nachrichten eine Nachricht wert. Die Normwerte werden auch bei den Motorrädern nur eingehalten, wenn der Prüfzyklus erkannt wird.
Wird das Motorrad jedoch rasanter beschleunigt oder schneller gefahren als in der Norm definiert, sind die Auspuffklappen offen. Die PS-starken Fahrzeuge seien dann oftmals mehr als doppelt so laut, kritisiert der Umweltverband BUND. Interessantes Zitat eines Motorradhändlers: „Da gibt es nichts drumrum zu reden. Das sind Gesetzeslücken, die vom Hersteller ausgenutzt werden“, bestätigt Jörg Vauth, Geschäftsführer beim Lübecker Fachhändler „House of Thunder“, die Vorwürfe der Umweltschützer.
Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche
Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.
Tipps zum leisen Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.
- Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.
Gesetzliche Bestimmungen und Grenzwerte
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten. Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen, z.B. gesteuerte Klappensysteme, in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten "künstlich" reduziert werden. Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.
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