Harley Davidson: Seitliche Kennzeichenhalter und die TÜV-Eintragung

Die Frage, ob ein seitlicher Kennzeichenhalter für eine Harley Davidson eingetragen werden muss, sorgt oft für Verwirrung. Während einige Foren und Boards behaupten, dass dies nicht notwendig sei, verlangen andere Quellen und der TÜV selbst eine Eintragung. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland muss das Kennzeichen normalerweise mittig am Heck des Motorrads angebracht sein. Ein seitlicher Kennzeichenhalter weicht von dieser Norm ab.

Der Kennzeichenhalter wird mit einem TÜV Teilegutachten nach § 19/3 StVZO, einer Montageanleitung und einer Stückliste geliefert.

TÜV-Eintragungspflicht

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob ein seitlicher Kennzeichenhalter eintragungspflichtig ist.

Einige Halter haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Mit ABE ist keine Eintragung notwendig, aber die ABE muss immer mitgeführt und vorgezeigt werden können.

Wenn keine ABE oder kein Gutachten vorhanden ist, ist eine Vorführung beim TÜV erforderlich.

V2-MultiPlate BY Genscher ist der erste seitliche Kennzeichenhalter in Deutschland mit einem Teilegutachten nach§ 19.3.

Im Jahr 2007 hat uns das Kraftfahrt Bundesamt die ABE erteilt.

V2-MutiPlate BY Genscher hat sich zu einem legendären Klassiker mit einem einzigartigen Wiedererkennungswert herauskristallisiert.

Die kraftvolle und massive Bauweise des Halters unterstreicht die Linie deiner Harley in ungeahnter Weise. Ein unverwechselbarer Wiedererkennungswert.

Tipps und Empfehlungen

  • Vor dem Kauf eines seitlichen Kennzeichenhalters sollte man sich beim TÜV erkundigen, welche Anforderungen gelten.
  • Wenn ein Kennzeichenhalter keine ABE oder kein Teilegutachten hat, ist eine Einzelabnahme erforderlich.
  • Vor der Einzelabnahme empfiehlt es sich, mit dem Teil in der Hand beim TÜV vorbeizugehen und zu fragen, was der Prüfer davon hält.

Produktbeispiele

Es gibt verschiedene Arten von seitlichen Kennzeichenhaltern mit TÜV-Gutachten, darunter:

  • Seitlicher Kennzeichenhalter mit TÜV Teilegutachten nach §19/3 für Harley Davidson Sportster / XL2 NUR FÜR MODELLE MIT 19 mm ACHSE
  • Seitlicher Kennzeichenhalter mit TÜV Teilegutachten nach §19/3 für Harley Davidson Breakout / FS2 Harley Davidson Rocker / FS2
  • CNC-gefräster Alu-Kennzeichenhalter zur seitlichen Montage mit Teilegutachten.

Unsere seitlichen Kennzeichenhalter werden aus Stahl gefertigt und sind wahlweise in hochglanz Chrom, schwarz glänzend pulverbeschichtet oder schwarz matt pulverbeschichtet erhältlich.

Um beim pulverbeschichten eine Korrosionsbeständigkeit wie beim verchromen zu erreichen, werden die Fußrastenanlagen vor der Pulverbeschichtung galvanisch vernickelt.

Alle seitlichen Kennzeichenhalter werden mit einer schwarzen LED Kennzeichenleuchte ausgeliefert.

Die Kennzeichenleuchte hat ein E-Prüfzeichen und ist zusätzlich im Gutachten aufgeführt.

CNC-gefräster Alu-Kennzeichenhalter

Der Kennzeichenhalter ist sehr hochwertig verarbeitet und verfügt über einen umlaufenden Rahmen, in den das Kennzeichen von unten eingeschoben und gesichert wird.

Somit ist keine Fixierung des Kennzeichens durch irgendwelche Schrauben o.ä. notwendig.

Sämtliche Modellbezogenen Anbauteile, Adapter und eine LED Kennzeichenleuchte sind im Lieferumfang enthalten.

Details

  • CNC-gefräst aus hochwertigem Aluminium
  • Feinste Oberflächenveredlung mit BLACKPearl Eloxal, zuvor Glasperlengestrahlt
  • Integrierte LED-Kennzeichenbeleuchtung, E-geprüft
  • Komplett verdeckte Führung der Kabel
  • Schraubenlose Montage des Kennzeichens durch simples Einschieben in den Rahmen
  • Keine Fixierung des Kennzeichens durch irgendwelche Schrauben notwendig
  • Vibrationshemmende Gummistreifen verhindern ein Klappern des Kennzeichens
  • 3-stufige Befestigung des Kennzeichenrahmens möglich, Absatnd zum Rad
  • Neigung des Kennzeichenrahmens stufenlos einstellbar.
  • Verdrehschutz des Haltearms an der Schwinge
  • Mit Teilegutachten

Wichtige Hinweise

  • Ein Kennzeichenhalter ist kein fahrsicherheitsrelevantes Teil.
  • Vorraussetzung ist das die Bestimmungen zu Größe, Abstand usw.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Eintragungspflicht eines seitlichen Kennzeichenhalters von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere davon, ob eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegt. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf und der Montage umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.

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