Harley Davidson Trike Führerschein Voraussetzungen

Mit einem Autoführerschein der Klasse B können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Trike in Deutschland fahren. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Fahrzeugklassifizierung, der Leistung und des Alters zu beachten.

Führerscheinklassen und Voraussetzungen

Klasse A

Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie auch die "großen" Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung. Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:

  1. Erste Möglichkeit - Sie sind nicht im Besitz der Klasse A2. Dann können Sie direkt in die Klasse A einsteigen, müssen aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer Sie beschränken Ihre Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind.
  2. Zweite Möglichkeit - Sie sind mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil Sie ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt haben.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Sie müssen nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht.

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll).
  • Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Ihrem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann müssen Sie ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A-Führerschein müssen Sie beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Haben Sie bereits den A2-Führerschein, müssen Sie lediglich eine praktische Prüfung ablegen.

Diese Führerscheinklassen erhalten Sie automatisch mit dem A-Führerschein: AM, A1 und A2.

Das dürfen Sie mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem dürfen Sie damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.

Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 können Sie ohne theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A („große“ Motorräder) aufsteigen. Dann dürfen Sie alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Klasse B

Ja, mit einem Autoführerschein der Klasse B können Sie in Deutschland unter bestimmten Bedingungen ein Trike fahren. Die genauen Regelungen hängen von der Leistung des Trikes und einigen weiteren Faktoren ab.

  1. Die Leistung des Trikes muss mehr als 15 kW (20 PS) betragen, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
  2. Trikes müssen als dreirädrige Kraftfahrzeuge klassifiziert sein, um mit der Klasse B gefahren werden zu dürfen.

Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Klasse AM

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit:

  • nicht mehr als zwei Sitzplätzen
  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
  • einer maximalen Leermasse von 270 Kilo
  • einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform

Klasse A1

Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.

Theorieunterricht

Bei der Theorie muss unterschieden werden:

  • Klasse A2 seit 2 Jahren: Haben Sie die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, müssen Sie den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen.
  • Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1: Haben Sie nur die Klasse A1 oder gar keinen „kleinen“ Motorradführerschein, sieht die Sache anders aus. Hier müssen Sie wie in Klasse A1 oder A2 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen.

Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

  • Grund- und Zusatzstoff beim Grundstoff in Klasse A müssen Sie insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn Sie schon eine andere Fahrerlaubnisklasse haben) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.
  • Zudem müssen Sie beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Dabei gilt: Haben Sie Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, dürfen Sie sich den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

Sonderfahrten

Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien:

  • Klasse A im Direkteinstieg: Sie haben weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machen die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die Sie absolvieren müssen, damit Sie zur Prüfung zugelassen werden. Sie müssen 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.
  • Vorbesitz Klasse A1: Sie haben bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt müssen Sie neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
  • Klasse A2 - seit mindestens 2 Jahren: Sie haben die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt müssen Sie neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.

Wenn Sie bereit für die Prüfung sind, wird Ihnen Ihr Fahrlehrer Bescheid geben und Ihnen in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für Ihre Prüfungsfahrt geben.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Preise für einen Motorradführerschein variieren je nach Bundesland, Stadt, Fahrschule und Lernfortschritt. Hat man bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 reduzieren sich die Kosten.

Die Gesamtkosten sind eingeteilt in Anmeldungsgebühr für die Fahrschule, Gebühr für Vorstellung theoretische und praktische Fahrprüfung, Grundfahraufgaben, Stadt- und Sonderfahrten, Kosten für Lernmaterial und Erste-Hilfe-Kurs sowie Ausstellungsgebühr für den Führerschein.

Weitere Voraussetzungen

  • Erste-Hilfe-Kurs: Wie beim PKW-Führerschein muss natürlich auch beim Motorradführerschein ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt werden.
  • Sehtest: In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (Paragraf 12 Abs. 2 FeV) steht, dass Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2 sich einem Sehtest zu unterziehen haben.

Wichtige Hinweise

  • Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
  • Seit Oktober 2022 gibt es neue Regeln für die theoretische Führerscheinprüfung.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen

Führerscheinklasse Bedingungen
AM Trikes mit max. 45 km/h, max. 4 kW Leistung, max. 50 cm³ Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder max. 500 cm³ Hubraum (Selbstzündungsmotor)
A1 Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW
A Stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW
B Dreirädrige Kraftfahrzeuge in Deutschland, Motorleistung über 15 kW nur wenn Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist (erworben ab 19.01.2013)

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