Das Geschäft mit neuen und gebrauchten Motorrädern von Harley-Davidson boomt in Deutschland. Doch neben den technischen Möglichkeiten bringt der 3D-Druck auch rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Patentrecht und Wettbewerbsrecht. Die zunehmende Verbreitung von 3D-Druckern in der Industrie und im Privatbereich hat das Potenzial, die Herstellung und Verteilung von Produkten grundlegend zu verändern.
Rechte an Konstruktionsplänen: Was erlaubt ist und was nicht
Konstruktionspläne sind die Basis für die Herstellung von Produkten durch 3D-Druck. Doch gerade hier ist Vorsicht geboten, denn die Nutzung dieser Pläne kann in vielerlei Hinsicht rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Urheberrecht
Konstruktionspläne können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie als persönliche geistige Schöpfungen einen ausreichenden Grad an Originalität aufweisen. Das bedeutet, dass die Pläne nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Besonders im gewerblichen Kontext müssen Sie sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Nutzungsrechte besitzen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Achtung: Selbst die private Nutzung urheberrechtlich geschützter Konstruktionspläne kann problematisch werden, wenn diese Pläne aus illegalen Quellen stammen oder ohne Erlaubnis des Urhebers vervielfältigt wurden.
Marken- und Designrecht
Grundsätzlich sind Konstruktionspläne im privaten Bereich unproblematisch. Doch sobald Sie den privaten Rahmen verlassen und die Pläne gewerblich nutzen, greifen die Bestimmungen des Marken- und Designrechts. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Markenrechtsverletzung oder Designrechtsverletzung nicht nur durch den Verkauf von Produkten, sondern bereits durch das Anbieten oder Verbreiten von geschützten Konstruktionsplänen im Internet erfolgen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Pläne kostenlos angeboten werden.
Beispiel: Wenn Sie einen Bauplan für ein Ersatzteil unter dem Namen „Ersatzteil für Marke XY“ online anbieten, kann dies eine Markenrechtsverletzung darstellen, auch wenn Sie das Ersatzteil nicht selbst verkaufen.
Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Ähnlich verhält es sich im Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Zwar ist die private Verwendung von Konstruktionsplänen grundsätzlich zulässig, doch im gewerblichen Bereich kann die Verbreitung solcher Pläne ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine mittelbare Patent- oder Gebrauchsmusterrechtsverletzung darstellen. Besonders problematisch wird es, wenn die Konstruktionspläne online gestellt werden, da dies als unzulässiges Anbieten gewertet werden kann.
Achtung: Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte zukünftig entscheiden werden, ob digitale Konstruktionspläne als „Mittel“ im Sinne des Patentrechts gelten und somit eine Verletzung darstellen können. Vorsicht ist hier jedoch geboten, um nicht in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtlich relevant werden Konstruktionspläne insbesondere dann, wenn sie unredlich erlangt wurden. Wenn die Pläne durch Spionage, Diebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen beschafft wurden, ist die Nutzung unzulässig und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Reproduktion des Werkes: Gefahren bei der Herstellung und Verbreitung
Der 3D-Druck von Produkten selbst birgt ebenfalls zahlreiche rechtliche Risiken, insbesondere wenn diese Produkte urheber-, marken-, design- oder patentrechtlich geschützt sind.
Urheberrecht
Ein mit einem 3D-Drucker reproduziertes Werk kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn das Originalwerk die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Die Herstellung und der Vertrieb von Kopien ohne Zustimmung des Rechteinhabers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Im privaten Bereich sind begrenzte Vervielfältigungen für den eigenen Gebrauch zulässig, jedoch ist der Verkauf oder die öffentliche Ausstellung solcher Werke ohne Zustimmung des Urhebers illegal.
Beispiel: Wenn Sie eine Skulptur, die urheberrechtlich geschützt ist, mittels 3D-Druck nachbilden und diese dann verkaufen oder ausstellen, verletzen Sie das Urheberrecht des Schöpfers.
Marken- und Designrecht
Die Reproduktion eines marken- oder designrechtlich geschützten Produkts ist nur im privaten Bereich zulässig. Sobald jedoch eine kommerzielle Nutzung erfolgt, beispielsweise durch den Verkauf oder das Ausstellen der Produkte in einem geschäftlichen Umfeld, kann dies eine Verletzung der Rechte des Inhabers darstellen.
Fallbeispiel: Wenn Sie einen Legostein mit dem Logo von Lego drucken und diesen in einem geschäftlichen Umfeld verwenden, könnte dies eine Markenrechtsverletzung darstellen, selbst wenn der Stein nicht verkauft wird.
Patentrecht
Im Patentrecht liegt die Herausforderung oft darin, dass es nicht nur um das äußere Erscheinungsbild eines Produkts geht, sondern um die technische Erfindung dahinter. Auch wenn das nachgedruckte Produkt äußerlich anders aussieht, kann eine Patentrechtsverletzung vorliegen, wenn es eine patentgeschützte Technologie nutzt.
Beispiel: Wenn Sie eine Pistole nachbauen, die einen patentgeschützten Schussmechanismus verwendet, kann dies eine Patentrechtsverletzung darstellen, selbst wenn die Pistole äußerlich anders aussieht als das Original.
Wettbewerbsrecht
Im kommerziellen Bereich kann die Nachahmung eines Produkts durch 3D-Druck zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn dadurch eine Herkunftstäuschung entsteht oder die Wertschätzung des Originalprodukts ausgenutzt wird.
Beispiel: Wenn Sie eine Smartphone-Hülle mit dem Apfel-Logo von Apple drucken und diese als „Apple Hülle für iPhone XY“ verkaufen, täuschen Sie über die Herkunft des Produkts und nutzen die Wertschätzung der Marke Apple unzulässig aus. Dies stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Ratgeber zum Kauf von gebrauchten Harley-Davidson-Motorrädern
Was manchen Dunkelmann dazu verleitet, mit Secondhand-Gurken zu handeln. Doch dagegen kann man sich eigentlich ganz einfach wehren. Dem Ami an sich und seinen Behörden im Besonderen unterstellen wir alten Europäer ja ganz gern mal eine gewisse Überwachungs-Paranoia. Vermutlich völlig zu Recht. Darüber kann man sich nun aufregen, lustig machen - oder man kann es nutzen. Insbesondere dann, wenn man vorhat, ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben, das sein früheres Leben in den Vereinigten Staaten von Amerika verbracht hat. Der Schlüssel zum Informationsglück heißt VIN, Vehicle Identification Number, hierzulande Fahrgestellnummer genannt.
Doch während bei uns die Fahrgestellnummer meist nur dazu genutzt wird, Eigentumsverhältnisse zu klären und dem Ersatzteilhandel eine exakte Fahrzeugzuordnung zu ermöglichen, ist die VIN in den USA der ultimative Zugang zu nahezu allen Informationen, die irgendwann einmal zu dem betreffenden Fahrzeug gesammelt wurden. Und das völlig legal, denn das fleißige Datensammeln ist in den USA erste Behördenpflicht, das Einsehen ebendieser Informationen aber auch heiliges Bürgerrecht.
Markt für Milwaukee-Twins boomt
Und so kommt es, dass seit 1981 - dem Jahr der Einführung der standardisierten 17-stelligen VIN - Unfallberichte (in einigen Bundesstaaten herrscht Meldepflicht), Versicherungsabwicklungen, Gerichtsverfahren, Besitzumschreibungen, Kreditsicherungen, Werkstattprotokolle, Berichte von Überwachungsorganisationen und noch einiges mehr der jeweiligen VIN zugeordnet werden - und bei Interesse natürlich auch abgerufen werden können.
Ein solches Interesse sollten momentan besonders die potenziellen Käufer von Gebraucht-Harleys haben, denn der boomende Markt für Milwaukee-Twins, der große Bestand in den Staaten und der immer noch relativ günstige US-Dollar haben einige Glücksritter auf den Plan gerufen, die mit dem Import von Motorrad-Gurken das große Geld machen wollen. Während sich noch vor zehn, 15 Jahren meist Harley-Davidson-Spezialisten um den Import von Secondhand-Twins kümmerten, sind es mittlerweile oft Branchenfremde, die vielfach selbst gar nicht so genau wissen (wollen), was sie da für kleines Geld auf Auktionen in den USA erstanden haben und als Beifang zum Auffüllen noch nicht ganz ausgelasteter Container nutzen.
Um es kurz zu machen: Es kommt momentan unglaublich viel Schrott nach Europa, insbesondere ins immer noch zahlungskräftige Deutschland. Doch dagegen kann man sich wehren, und dabei kommt die VIN ins Spiel. Wer die hat, kann sich über Dienstleister einen auf Basis der Daten erstellten „Vehicle History Report“ besorgen. Weltweit größter Anbieter und seit Kurzem mit seiner Europa-Zentrale in München ansässig ist Carfax (www.carfax.eu). Der Name resultiert noch aus einer Zeit, als die Reports per Fax verschickt wurden - das Unternehmen existiert schon seit 1984. Heute wird das elektronisch erledigt, pro (englischsprachigem) Report sind knapp 40 Euro fällig.
Doch es geht auch kostenlos, denn die deutschen Harley-Davidson-Vertragshändler nutzen ihre guten Carfax-Kontakte (und so ganz nebenbei auch das prall gefüllte Harley-Intranet), um potenziellen Gebraucht-Harley-Käufern zu verraten, für was sie ihren sauer verdienten Euro raushauen wollen. Wer schon eine Harley-Davidson hat, darf natürlich auch fragen. Die Informationen gibt’s am Händlertresen nur mündlich, denn mit irgendetwas möchte Carfax auch Geld verdienen. Doch Gurken-Info bleibt Gurken-Info und spart gegebenenfalls viel Geld.
Interview mit Harley-Davidson-Händler Matthias Meier
Matthias Meier (45), Geschäftsführer dreier Harley-Davidson-Vertragshändler (Frankfurt, Wiesbaden, Hannover) und aktiv im Vorstand des deutschen Harley-Händlerverbandes zum Thema US-Gurken und zur Aufklärungskampagne.
Warum engagiert sich die Harley-Davidson-Vertragshändlerschaft jetzt so verstärkt in Sachen Aufklärung über US-Gebrauchtimporte?
Meier: Seit rund zwei Jahren tauchen bei uns in den Läden verstärkt Hilfe suchende Kunden mit Maschinen auf, die auf zum Teil recht abenteuerlichen Wegen - gern auch aus Osteuropa - ins Land gekommen sind und die sich bei näherer Betrachtung als üble Bastelbuden und/oder als schlecht oder gar nicht reparierte Unfallmaschinen entpuppen. Die Kunden sind natürlich sauer und schnell geneigt, die Marke an sich zu verdammen. Wir müssen, natürlich auch aus Selbstschutz, ein Auge auf das Markenimage haben und hoffen, mit der Aktion so manches Kind zu retten, bevor es in den Brunnen fällt.
Wie hoch ist die Gurken-Trefferquote bei eurer Recherche, und wie sehen Extrembeispiele aus?
Meier: Bei praktisch jeder zweiten Anfrage zu Gebrauchtimporten bekommen wir Informationen, die für den Kunden überraschend sind - selten positiv. Da entpuppen sich 20.000 unfallfreie Kilometer aus Privathand schon mal als 80.000 Mietmotorrad-Meilen mit drei Unfällen, um mal einen Härtefall zu nennen.
Was benötigt ihr, um einem Harley-Davidson-Interessierten etwas mehr über das potenzielle Objekt seiner Begierde verraten zu können?
Meier: Die 17-stellige Fahrgestellnummer (VIN). Dann am besten ein Foto von der Seite, um sagen zu können, ob das Modell tatsächlich dem versprochenen Serienstand entspricht.
Ihr bietet den Sicherheitscheck kostenlos an. Aus reiner Menschenfreundlichkeit, oder was ist der Hintergedanke?
Meier: Ein paar wenige Minuten am Computer ersparen dem Kunden womöglich viel Ärger und uns langwierige und nervige „Harley ist scheiße“-Gespräche - die Zeit ist also ziemlich gut investiert. Und ein zufriedener Gebraucht-Harley-Davidson-Kunde möchte ja vielleicht auch irgendwann mal eine neue kaufen. Ist doch prima, wenn man sich dann schon kennt.
Ein abschließender Rat für potenzielle Schnäppchenjäger, die ganz heiß auf Billigimporte sind?
Meier: Da gibt’s eine Binsenweisheit: Niemand hat etwas zu verschenken.
Als Franziskus im Sommer vor Sankt Peter zum 110. Geburtstag der Kultmarke aus Milwaukee zwei Harley-Davidson-Motorräder überreicht bekam, wusste er noch nicht, was er damit anfangen sollte, und in die eigens für den Geburtstag geschneiderte Lederjacke mit rotem Innenfutter und den entsprechenden Applikationen, die ihm die beiden Mitarbeiter des Unternehmens überreichten, wollte der Papst nicht hineinschlüpfen. Unsicher guckte er zu den Geistlichen an seiner Seite und schüttelte den Davidson-Vertretern mit ein paar Worten des Dankes fast schüchtern lächelnd die Hand.
Im Juni bekam Papst Franziskus zwei Harley-Davidsons geschenkt.
Jetzt aber freute sich der Chef der Caritas, Monsignore Enrico Feroci, nahm „mit tiefem Dank“ das Geld entgegen und versicherte dem Papst, dass die Armen weiter für seine „wertvolle Arbeit im Weinberg des Herrn beten“ würden. Beide Projekte arbeiten seit 1987 und unterstützen täglich etwa eintausend Menschen.
Der amerikanische Motorradhersteller Harley-Davidson bekommt die Alterung seiner Kunden zu spüren. Die Nachfrage nach den Maschinen sinkt, Umsatz und Gewinn sind unter Druck. Für das Gesamtjahr rechnet das Traditionsunternehmen mit Sitz in Milwaukee nur noch mit dem Verkauf von 241.000 bis 246.000 Maschinen, im Vorjahr waren es noch mehr als 260.000, vor einem Jahrzehnt fast 350.000, wie Harley-Davidson am Dienstag mitteilte. Im zweiten Quartal verdiente der Marktführer bei Motorrädern in den Vereinigten Staaten unter dem Strich knapp 260 Millionen Dollar, 20 Millionen weniger als vor Jahresfrist. Der Umsatz sank um 5,6 Prozent auf 1,58 Milliarden Dollar. Zu schaffen machten Harley auch Rabatte bei Rivalen wie Honda.
Harley-Davidson spricht mit seinen Maschinen vor allem die Generation der Baby-Boomer an, die in den 1940er bis 1960er Jahren geboren wurde. Doch diese Kunden werden immer älter, viele haben bereits ein Motorrad, andere müssen aus Gesundheitsgründen auf eine neue Maschine verzichten. „Unsere langfristige Strategie ist es, eine neue Generation von Harley-Davidson-Fahrern aufzubauen“, sagte Firmen-Chef Matt Levatich.
Am Mittwoch hatte ich TÜV mit meiner Maschine durch Original Endtöpfe alles kein Problem. Nachdem ich sie dann gestern abgeholt hatte bin ich gegen 21 Uhr nochmal zur Polzizei gefahren. Ein junger Polizeiobermeister war da. Entwas ungläubig schaute er sich den Zettel an. Dann suchte er nach einem Phonmessgerät, was aber nicht vorhanden war. Er kam dann mit raus, ich zeigte ihm die HDI Nr. auf dem Auspuff und machte sie mal an. Das reichte ihm glaub ich. Ich hab dann einen Stempel unter Unterschrift bekommen. Und das alles so zwischen 21.30 Uhr und 22 Uhr. Heute werde ich das Papier dann an die VPI nach Würzburg schicken, per Einschreiben und irgendwas. Auf jedenfall so sicher wies nur geht.
Harley-Davidson’s Softail Standard is a rather inexpensive model to enterte Harley scene. Consequently, the cheapest „Softail“ model is a preferred base for many custombike conversions. Target of the project was to create an eye-catching custombike while still having a close look on the costs, offering the best possible value for the desired look. This means that each custompart was only used if it supports the desired bobber look. New wheels, air filters, handlebars and much more were therefore deliberately omitted.
If there is one important component in an authentic Bobber conversion, It’s the tailend. Modern state-of-the-art Bobbers are characterized by the „swinging fender“ and a solo seat. Rick’s offers its specially developed and easy to install rear fender kit for this trick. The conversion is rather simple and not very time consuming: After the stock fender has been removed, the Rick’s fender is simply screwed in position. For the installation, the existing mounting points on the bike are used, so that no welding or grinding work on the swingarm is necessary. Also important, it should be mentioned that the swingarm does not have to be repainted/recoated, which also has a positive effect on the price tag. A fitting solo seat conversion kit is available in Rick’s extensive parts program: After dismantling the stock seat, there is an opening between the frame tubes. The seat mount has been neatly integrated into Rick’s frame cover. Numerous seats from the aftermarket can be mounted on this, but the „custom option“ is open too: In this case, the decision was made for a handcrafted seat made from high-quality leather.
The selection of accessories used was also made with care and is limited to a sidemount license plate bracket, Rick’s AK 7.4 footpegs, Rick’s grips and a Rick’s front fender that fits extremely close to the tyre for a tight look. The only question that remains unanswered is that of the turn signals? At the front end, Kellermann Atto indicators are attached to the mirror screw under the dashboard using brackets specially developed by Rick’s - super clean solution. At the now swinging rear end, Kellermann Atto are screwed into well prepared holes on the fender struts. This is the Kellermann 3-in-1 version, with functions of indicator, brake- and taillight are integrated. Thanks to the ECE homologation, these tiny LED indicators are legal to use on the road.
Natürlich, Rick’s Motorcycles kann Custombikes nicht kostenlos verschenken, geschweige denn aufwendig angepasste Bikes.
Frage: Ist der Verkauf von soetwas erlaubt? Möchte wissen, ob der Verkauf von selbst hergestellten Aufklebern, welch eine bekannte Marke oder ein Firmenlogo zeigen erlaubt ist. Diese Aufkleber werden mit Hilfe eines schneidefähigen Plotters nach einer Vektorvorlage aus Folie geschnitten. Der normale Menschenverstand sagt mir ja, dass der Verkauf von solchen Aufklebern wie von BMW, Audi, Pirelli, Harley Davidson etc. nicht legal sein kann. Wie sieht das von der rechtlichen Seite aus? Ist jeder verkaufte Aufkleber einen Verstoß gegen die Markenschutzrechte des Inhabers des Logos? Und interessiert sich da nur niemand dafür? Oder ist es doch keine Rechtsverletzung?
Der kann aber schnell kommen - Firmen lassen eBay gerne nach Markenverletzungen durchsuchen...
Wenn ich Mr. BMW oder Frau Honda wäre, würde ich mich über diese kostenlose Werbung freuen. Die Firmen stellen solche Aufkleber mit enormen finanziellen Aufwand her und verschenken sie dann zur weiteren Verbreitung an potentielle Kunden. Man nennt das Werbung und die kostet, aber bringt auch messbare Gewinne. Ich würde bei schlechten Kopien oder Verunglimfungen meines Logos einschreiten, aber solange sie gut gemacht sind würde ich mich über die zusätzliche kostenlose Werbung freuen. Daher sicherlich auch kein Vorgehen gehen diese Art der Produktpiraterie. Anders sieht es sicherlich aus wenn Produkte nachgemacht werden.
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