Harley Fahren ohne Führerschein: Voraussetzungen und Möglichkeiten in Deutschland

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.

Die B196-Regelung: 125er fahren mit dem Autoführerschein

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Was sind 125er oder Leichtkrafträder?

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Kosten der Erweiterung der Klasse B

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherungskosten für eine 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Geltungsbereich der B196-Regelung

Bisher ist das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Weitere Optionen zum Motorradfahren ohne Motorradführerschein

Neben der B196-Regelung gibt es noch weitere Möglichkeiten, ein Motorrad ohne speziellen Motorradführerschein zu fahren:

Führerscheinklasse 3 (vor dem 01.04.1980 erworben)

Wer vor dem 1. April 1980 den Führerschein der Klasse 3 erworben hat, darf Leichtkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW fahren. Das Verhältnis Leistung / Leermasse liegt bei max. 0,1 kW/kg.

Fahren auf Privatgelände oder Verkehrsübungsplätzen

Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule. So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren.

Alternativen zum Kauf: Harley mieten

Für alle, die das Harley-Feeling erleben möchten, ohne gleich ein Motorrad zu kaufen, bietet sich die Möglichkeit, eine Harley zu mieten. Die Staalfabrik Rostock ist in MV der einzige lizenzierte Vertragspartner von Harley Davidson.

Bei House of Flames können Sie ebenfalls eine Harley mieten. Bevor Du aufsteigst, braucht es noch ein paar Voraussetzungen, damit Du deine Harley mieten und genießen kannst. Gültiger Bike-Führerschein, Personalausweis und Kreditkarte (VISA oder Mastercard) sind vorhanden?

Mietbedingungen

Motorräder werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet, die einen Personalausweis oder Reisepass (Mindestalter 21 Jahre) und einen für das gemietete Motorrad gültigen Führerschein vorlegen bzw. einen mit einem gültigen Führerschein versehenen Fahrer stellen (per schriftlicher Vollmacht). Alle Motorräder sind vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 2.000,- € (4.000,- € bei der LiveWire).

Die A2-Führerscheinklasse: Eine Option für 48 PS Motorräder

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen.

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Welche Klassen sind beim A2-Führerschein eingeschlossen?

Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.

Kosten für den A2-Führerschein

Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben.

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten:

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Zusammenfassung der Führerscheinklassen

Hier eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen für Motorräder:

Führerscheinklasse Mindestalter Leistung Merkmale
AM 15 Jahre Gering Roller, Mopeds
A1 16 Jahre Max. 11 kW Leichtkrafträder
A2 18 Jahre Max. 35 kW (48 PS) Mittelkrafträder
A 24 Jahre (Direkteinstieg) Unbegrenzt Alle Motorräder
B196 25 Jahre (und 5 Jahre Klasse B) Max. 11 kW Leichtkrafträder (nur in Deutschland)

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