Sicherheit ist ein zentrales Thema im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.
Gilt in Deutschland eine Helmpflicht?
Ja, für in § 21a StVO definierte Fahrzeuge gilt in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht. Diese ist unter anderem für Motorräder, Trikes und Quads zu beachten.
Muss auf dem Fahrrad ein Helm getragen werden?
Nein, es gibt keine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Bei sogenannten Pedelecs kommt es darauf an, um welche Art es sich handelt. Hier kann unter Umständen eine Helmpflicht gelten.
Für wen gilt die Helmpflicht in Deutschland?
Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten.
Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Welche Anforderungen muss ein geeigneter Helm erfüllen?
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen.
In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.
Helmpflicht für E-Bikes
Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. E-Bikes, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterstützen zählen verkehrsrechtlich als Fahrrad. Daher gilt auch für alle Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützt werden, dass es keine Fahrradhelmpflicht gibt.
Helmpflicht für S-Pedelecs
Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs aus, die nach StVO nicht als Fahrräder, sondern als Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.
Regeln für E-Bikes ohne Trittunterstützung
"Echte" E-Bikes sind so motorisiert, dass sie auch auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fahren können. Auch hier gibt es noch mal Unterschiede, generell gilt aber: Wie auch bei den S-Pedelecs gelten Regeln, die näher an denen von Motorrädern sind als an denen von Fahrrädern. Man benötigt in den meisten Fällen Führerschein, Kennzeichen - und eben auch den Helm.
Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Pro und Contra einer Helmpflicht für Fahrräder
Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:
Argumente für eine Fahrradhelmpflicht:
- Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
- Kopfverletzungen können tödlich sein
- Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
- einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
- ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern
Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht:
- die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
- ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
- Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
- Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen
Unfall mit dem Fahrrad - zahlt meine Versicherung trotzdem?
Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz.
Fahrradhelmpflicht in anderen Ländern
In Deutschland gibt es also keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Aber wie ist es in anderen Ländern? In verschiedenen Regionen Europas und der Welt gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht in anderen nicht. Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene.
Helmpflicht für Kinder im Ausland
Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflicht für alle gibt es in Europa nur in Malta und Finnland. Aber auch in der Slowakei und Spanien (und damit auch auf dem Fahrrad-Eldorado Mallorca) gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters.
Besonderheiten für Pedelecs im europäischen Ausland
Für Pedelecs im europäischen Ausland gelten viele verschiedene Regeln. Jedes Land hat andere Vorschriften zur Art der Unterstützung und zur genauen Leistung. In vielen Ländern Europas ist es ebenfalls Pflicht bei der Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs einen Helm zu tragen. Aber Achtung! In verschiedenen Nationen reicht ein handelsüblicher Fahrradhelm nicht aus. Zum Beispiel in Italien und Frankreich musst du beim Benutzen von S-Pedelecs einen Motorradhelm tragen. In den meisten Nachbarländern gilt für E-Bikes bis 25 km/h keine Helmpflicht. Ausnahmen sind beispielsweise Kroatien und Spanien, allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
Helmpflicht weltweit
Global betrachtet gibt es einige Länder, bei denen eine Fahrradhelm-Pflicht gesetzlich verankert ist. Prominenteste Beispiele dafür sind Australien, Neuseeland und Südafrika.
E-Bike-Helm Urteil in Österreich
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich stellt nun klar: Wer mit einem E-Bike unterwegs ist und dabei keinen E-Bike Helm oder Fahrradhelm trägt, muss im Falle eines Unfalls mit erheblichen Konsequenzen rechnen - selbst wenn man keine Schuld am Unfall trägt.
Der Gerichtshof urteilt, dass das Tragen eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren als sogenannte „Obliegenheit“ gilt - also als Verhalten, das von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer erwartet wird. Bei einem Sturz oder Zusammenstoß wirken auf den Kopf massive Kräfte. Ein hochwertiger Fahrradhelm oder speziell konzipierter E-Bike Helm kann dabei entscheidend sein, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.
Tipps zum Helmkauf und zum Tragen
Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.
Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.
Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.
Wie ein Fahrradhelm schützt
Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.
Unfallzahlen und Helmtragequote
Eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer wird immer wieder diskutiert. 70.903 von ihnen waren dabei auf einem nicht motorisierten Fahrrad, 23.658 Menschen mit dem Pedelec unterwegs gewesen. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec.
Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.
Tabelle: Helmtragequote nach Altersgruppen (2022)
| Altersgruppe | Helmtragequote |
|---|---|
| 6-10 Jahre | 81,3% |
| 17-21 Jahre | 31,2% |
| Pedelecfahrer | 60,1% |
| Konventionelle Radfahrer | 34% |
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