Mit den ersten schönen Tagen im März schwingen sich Motorradfahrer auf ihre Maschinen und fahren los. Vor allem im Sommer sind viele Strecken voller Motorräder. Manche machen sogar besonders lange Touren und verbringen ihren gesamten Urlaub auf dem Motorrad. Frankreich besticht durch seine Landschaften und natürlich durch den guten Wein. Perfekt, um einen schönen Urlaub mit dem Motorrad im Ausland zu verleben. In unseren Nachbarländern gelten jedoch zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr. Damit Sie bestens informiert losfahren können, haben wir hier für Sie die wichtigsten Infos.
Allgemeine Informationen für Motorradfahrer in Frankreich
Bevor du deine Motorradtour durch Frankreich startest, solltest du über einige wichtige Verkehrsregeln Bescheid wissen: Was gilt für Motorräder in Frankreich? Gibt es in Frankreich eine Pflicht zum Tragen eines Motorradhelms? Welche Besonderheiten sollte man beim Motorradfahren in Frankreich berücksichtigen? Bist du gerade mit der Planung deiner Motorradtour durch Frankreich beschäftigt?
Welche Krafträder gibt es in Frankreich?
- Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
- Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 cm³ nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt.
- Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Motorradfahren mit Beifahrer
Das Motorradfahren mit Beifahrer:in („Sozius“) ist in Frankreich nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. So muss dein Motorrad über eine entsprechende Sitzgelegenheit für den:die Motorrad-Beifahrer:in verfügen.
Helmpflicht und Anforderungen an Motorradhelme
Genau wie in Deutschland gibt es auch dort eine generelle Helmpflicht für Motorradfahrende. Abgesehen davon müssen Motorradhelme in Frankreich aber zusätzlich mit reflektierenden Aufklebern versehen sein. Zudem müssen sie entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen. Dies gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmende.
Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.
Reflektoren am Schutzhelm sind in Frankreich Pflicht
Anbringung der reflektierenden Aufkleber am Helm: Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, einer auf jeder Seite des Sturzhelms befinden: vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, an den Seiten rechts und links.
Beschaffenheit und Anforderungen der Reflexsticker für Motorradhelme:
- Die Oberfläche jedes reflektierenden Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
- In jedes dieser Elemente muss entweder ein Kreis von 4 cm Durchmesser oder ein Rechteck von 12,50 cm² und mit einer Mindestbreite von 2 cm hineinpassen.
- Die reflektierenden Elemente sollen weiß zurückstrahlen und eine einfache Form haben.
- Die Aufkleber müssen widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse sein (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) sein und dürfen keine Anzeichen von Rissbildung oder nennenswerter Verformung aufweisen.
- Die mechanische Leistung des Helms darf weder durch den Klebstoff noch durch das retroreflektierende Material beeinträchtigt werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Frankreich
Bei deinen Motorradtouren durch Frankreich solltest du auch die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten nicht unbeachtet lassen. Willst du mit einem Roller oder Kleinkraftrad fahren, darfst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Anderenfalls darfst du bis zu 90 km/h fahren. Auf Autobahnen sind bis zu 130 km/h erlaubt.
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts 50 km/h
- außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
- auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
- auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Besondere Tempolimits für Fahranfänger
Gesonderte Regeln gibt es für Fahranfänger:innen: Für diese, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. So dürfen diese auf Autobahnen generell höchstens 110 km/h fahren. Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) | ab 45 € |
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) | ab 90 € |
| 20 - 50 km/h zu schnell | ab 90 € |
| über 50 km/h zu schnell | 1500 € |
Stand: 4/2025
Weitere wichtige Regeln für Motorradfahrer in Frankreich
Autobahnbenutzung
Bei deinen Motorradtouren durch Frankreich solltest du unbedingt folgendes bedenken: Die Benutzung von französischen Autobahnen ist für Kleinkrafträder strengstens verboten.
Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Motorräder mit Beiwagen müssen mindestens einem Hubraum von 250 ccm haben.
Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.
Vorbeischlängeln im Stau
Seitdem 2. August 2021 gibt es auf den französischen Autobahnen eine neue Regelung. Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen. Dies gilt allerdings nur auf Autobahnen und Schnellstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h.
Die Regelung, die seit 2021 zunächst in mehreren Departements getestet wurde, gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.
Warnweste
Dass das Mitführen einer Warnweste im Auto verpflichtend ist, ist vermutlich den meisten bekannt. Doch in Frankreich müssen auch Motorradfahrende stets eine Warnweste dabei haben. Diese Regelung wurde am 1. Januar 2016 gesetzlich festgelegt. Hältst du dich nicht daran, musst du auch als Tourist:in mit einer Geldstrafe rechnen.
Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Handschuhpflicht
Ebenso sind Motorradfahrer:innen in Frankreich seit dem 20. November 2016 dazu verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Diese müssen der vorgegebenen Norm entsprechen und mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein. Diese Regelung betrifft auch Motorradfahrende aus dem Ausland.
In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
Kinder als Beifahrer
Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.
Fahren mit Beiwagen
Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.
Inspirationen für deine Motorradtour durch Frankreich
Planst du deine nächste Motorradtour durch Frankreich? Dann können dir die folgenden Ideen als Inspiration dienen. Wie wäre es mit einer Motorradtour durch Frankreich entlang der atemberaubenden Vulkanlandschaften im Zentralmassiv? Sie prägen das Bild der Auvergne und lassen deine Motorradtour zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Den Höhepunkt bilden dabei die vielen grünen Vulkanketten, ursprüngliche Dörfer und unzählige Schlösser. Was hältst du von einer mehrtägigen Motorradtour nach La Vendée? Oder möchtest du lieber direkt die Bretagne sehen? Bist du auf der Suche nach einer anspruchsvollen Motorradtour? Oder möchtest du einfach die kühlen Wintertage für einige Zeit hinter dir lassen?
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