Helmpflicht Motorrad: Welche Helme sind erlaubt?

Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für Motorradfahrer? Ja. Gemäß § 21a StVO besteht in Deutschland eine Helmpflicht. Diese gilt für Krafträder, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen können. Somit besteht auf Mofa, Roller, Motorrad oder Trike eine Helmpflicht sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.

Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern.

Seit wann gibt es die Helmpflicht?

Für Motorräder ist das Tragen eines geeigneten Helms seit 1976 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Maßgebend ist hier der § 21a, welcher genau definiert, für welche Fahrzeuge diese Pflicht zu beachten ist.

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Die Helmpflicht ist beim Motorrad also in der Regel immer zu beachten, denn diese Krafträder erreichen üblicherweise bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Bei bestimmten Quad-Modellen oder Trikes können allerdings Gurte verbaut sein. Der Helm muss selbstverständlich die gesamte Fahrt über getragen werden, sofern diese im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrer von der Helmpflicht auf dem Motorrad befreit sind. Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen.

Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.

Welche Helme sind erlaubt?

In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen.

Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.

Motorradhelme werden in verschiedenen Bauarten angeboten. Das sind die Formen im Überblick:

  • Geschlossener Integralhelm (Full Face Helmet): klassische Bauform mit festem Kinnbügel, Kopf immer vollständig umschlossen, hat unter Motorradhelmen den größten Marktanteil
  • Klapphelm (Flip Up Helmet): wie geschlossener Integralhelm, aber mit hochklappbarem Kinnbügel, Kopf nur mit heruntergeklapptem Kinnteil vollständig umschlossen
  • Crosshelm (Off Road Helmet): geschlossen wie klassischer Integralhelm, meistens ohne Visier, alternativ Crossbrille erforderlich, mit Helmschirm
  • Jethelm (Open Face Helmet): Helm ohne Gesichtsschutz, Kopf nicht vollständig umschlossen, Gesicht frei, wird überwiegend von Rollerfahrern und Fahrern von Retro- und Classic-Bikes genutzt
  • Modularer Helm (Crossover Helmet): Bauform kann den Anforderungen entsprechend variiert werden, Kopf wird entweder vollständig oder nur teilweise umschlossen, hat nur geringen Marktanteil
  • Brain-Caps: einfache Kunststoffschale mit Kinnriemen, ohne ECE-Prüfung, niedriges Schutzpotenzial, einige Bereiche des Kopfes unbedeckt, nur für Show-Zwecke geeignet, erfüllt die Anforderungen der StVO nicht

Tipps für den Helmkauf

Mit dem richtigen Motorradhelm tun Sie viel für Ihre Sicherheit. Daher ist er kein Zubehör, das man mal eben im Vorbeigehen kauft. Diese Aspekte sollten Sie auf der Suche nach dem idealen Helm beachten:

  • Planen Sie für den Kauf unbedingt genügend Zeit ein. Suchen Sie Fachhändler auf, die möglichst viele Helmmarken im Angebot haben. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, schnell einen passenden Helm zu finden.
  • Die ungefähr passende Helmgröße ermitteln Sie, indem Sie Ihren Kopfumfang im Bereich der Stirn, über den Ohren und am Hinterkopf messen. Der Kopfumfang in Zentimetern entspricht üblicherweise der numerischen Helmgröße. Die Helme verschiedener Hersteller fallen trotzdem unterschiedlich groß aus. Deswegen kann nur eine Anprobe über den richtigen Helm entscheiden.
  • Ihr Helm muss am ganzen Kopf fest sitzen, ohne zu drücken. Sie erkennen den richtigen Sitz daran, dass sich die Kopfhaut an der Stirn beim Drehen des Helms mitverschiebt. Die Innenausstattung gibt bei der Nutzung noch etwas nach, wählen Sie den Helm daher nicht zu groß.
  • Fragen Sie Ihren Händler nach einer individuellen Innenausstattung des Helms. Bei manchen Helmen können z.B. Wangenpolster oder Pads am Oberkopf an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
  • Die Helmpolsterung sollte auch an Ihrem Oberkopf im Bereich des Scheitels vollständig aufliegen. Probieren Sie andernfalls einen größeren Helm.
  • Wenn Sie Zweifel haben, ob der Helm die optimale Größe hat, versuchen Sie, das gleiche Helmmodell eine Größe kleiner aufzusetzen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder der infrage kommende Helm unerträglich drückt, wissen Sie, dass Sie die kleinste Größe gewählt haben.
  • Für Personen mit besonders großem Kopf gibt es nur eine kleine Auswahl geeigneter Helme. Einzelne Hersteller wie z.B. HJC bieten Modelle an, die bis zur Größe XXXXL reichen. Dies entspricht einer Kopfgröße von 67 bis 68 Zentimetern.
  • Ihr Helm darf sich bei geschlossenem und korrekt eingestelltem Kinnriemen auch mit hohem Kraftaufwand nicht nach vorn vom Kopf abziehen lassen.
  • Der Kinnriemen sollte nicht auf dem Kehlkopf aufliegen, das Kinnriemenschloss nicht am Unterkieferknochen drücken.
  • Wenn Sie Brillenträger sind, sollten Sie Ihre zum Motorradfahren genutzte Brille im Helm aufsetzen. Statt einer Sonnenbrille unter dem Helm wählen Sie lieber Helme mit eingebauter Sonnenblende.
  • Tragen Sie den Helm im Laden mindestens zehn Minuten. Dieser Zeitraum reicht aus, um mögliche Druckstellen und eine mögliche Hautunverträglichkeit des Futters zu erkennen.
  • Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, den Helm für eine Probefahrt auszuleihen. Die individuellen Gegebenheiten auf Ihrem Motorrad lassen sich so am besten prüfen.
  • Bevorzugen Sie Helme in hellen, leuchtenden Farben.
  • Achten Sie darauf, dass der Luftaustausch bei geschlossenem Visier ausreichend ist. Prüfen Sie die Visier-Eigenschaften wie Beschlagneigung und optische Qualität bei vollständig geschlossenem Visier.
  • Achten Sie darauf, dass das Innenfutter zur Helmpflege herausnehmbar ist. Lesen Sie die mitgelieferte Gebrauchsanleitung genau. Oft enthält sie wichtige Informationen zur Montage und Pflege der Helmteile.
  • Denken Sie beim Kauf an den Service. Kundenorientierte Helmhersteller bieten einen umfassenden Reparatur- und Ersatzteilservice. Details erfahren Sie von Ihrem Händler oder aus der Gebrauchsanleitung.

Strafe bei Nichtbeachtung der Helmpflicht

Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben.

Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.

Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzlich definierte Helmpflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Demnach zieht das Fahren ohne bzw. ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich. Werden Kinder nicht vorschriftsgemäß geschützt, droht sogar ein Bußgeld. Die missachtete Helmpflicht zieht in einem solchen Fall mindestens eine Geldsanktion von 60 Euro und einen Punkt nach sich.

Darüber hinaus müssen Verkehrsteilnehmer, die widerrechtlich ohne Schutzhelm unterwegs waren, damit rechnen, dass ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dies wirkt sich insbesondere auf die Schadensregulierung aus.

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen. Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer. Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig.

Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.

Bußgeldtabelle zur Helmpflicht:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 -
Kind ohne Helm mitgenommen 60 1 -
Mehrere Kinder ohne Helm mitgenommen 70 1 -

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0