Viele Menschen träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Doch nicht immer ist ein Motorradführerschein erforderlich, um diesen Traum zu verwirklichen. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Motorrad zu fahren, ohne eine spezielle Prüfung ablegen zu müssen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Regelungen, die es ermöglichen, Honda Motorräder und andere Leichtkrafträder ohne Motorradführerschein zu fahren.
Führerschein mit Erweiterung B196
Wer bereits die Führerscheinklasse B/BE (Autoführerschein/Autoführerschein mit Anhänger) besitzt, kann mit einigen Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) fahren. Seit 2020 gibt es für Führerscheininhaber der B-Klassen die Erweiterung B196. Mit ihr dürfen nach einer absolvierten theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder in Deutschland gefahren werden - ganz ohne Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Der B196-Anwärter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein.
- Mindestalter: 25 Jahre.
- Absolviert werden müssen neun Schulungsstunden - mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer in einer Fahrschule.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser - und einem aktuellen Passfoto - geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird die dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.
Was darf ich mit B196 fahren?
Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden.
Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?
Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Für wen lohnt sich die Erweiterung?
Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.
Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.
Kosten der Erweiterung
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Für Fahr- und Theoriestunden, Passfotos und Bearbeitungsgebühr beim Straßenverkehrsamt müssen Sie je nach Bundesland mit zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Zum Vergleich: Der A1-Führerschein kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.
Versicherungskosten für 125er
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Leichte Krafträder bis 125 cm3 dürfen alle fahren, die ihre Fahrerlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Diese Regelung berechtigt Sie zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle, die den Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben haben, galt bis 2020 die Regelung, dass man nur mit der Führerscheinklasse A1 Motorräder fahren darf. Durch die Erweiterung B196 wurde ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugang zum Motorradfahren geschaffen.
Führerscheinklassen bei Motorrädern
Hier eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen und was diese erlauben:
| Führerscheinklasse | Was darf gefahren werden? | Alter |
|---|---|---|
| A | Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge | ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre) |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW | ab 16 |
| A2 | Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung | ab 18 |
| AM | Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren | ab 16 |
Weitere wichtige Fragen zur B196-Erweiterung
- Muss ich Zweiraderfahrung mitbringen? Nein, es ist keinerlei Zweiraderfahrung nötig.
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Es gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Man muss im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (= Autoführerschein) seit mindestens 5 Jahren sein. Mitzubringen ist Motorrad Schutzkleidung (Leder- oder Textiljacke inkl. Rücken- und Ellbogenprotektoren, Leder- oder Textilhose inkl. Knieprotektoren, Helm, Handschuhe und knöchelhohe Schuhe).
- Muss ich eine Prüfung ablegen? Nein, es ist keine Prüfung abzulegen - weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung.
- Kann es passieren, dass ich „durchfalle“? Die Fahrlehrer und Instruktoren führen alle TeilnehmerInnen behutsam und individuell an das Motorradfahren heran. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass TeilnehmerInnen nicht die nötige Sicherheit erlangen, um ein Motorrad zu bewegen.
- Kann man mit der Bescheinigung der absolvierten Theorie- und Praxiseinheiten sofort Motorradfahren? Nicht ganz. Die Führerscheinstelle des eigenen Wohnortes muss die Eintragung in den Führerschein vornehmen. Wichtig: zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung in den Führerschein darf maximal ein Jahr vergehen.
- Welche Motorräder darf ich danach fahren? Alle Motorräder mit max. 125 ccm mit max. 11 kW (15 PS) Motorleistung. Dazu gehören unter anderem auch leistungsstarke Roller.
- Muss ich vorher noch einen Erste-Hilfe-Kurs machen oder einen Sehtest? Nein, es ist weder ein Erste-Hilfe-Kurs noch ein Sehtest erforderlich.
- Kann ich den Führerschein später noch auf einen „größeren“ Führerschein (A2 oder A) erweitern? Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.
- Gilt die Fahrerlaubnis auch im Ausland? Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt.
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