Die Unterkategorie „Untersuchung der Fahrzeuge“ ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge. Regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen sind essenziell, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Umweltbelastungen zu minimieren.
Warum ist die Hauptuntersuchung wichtig?
Die regelmäßige Überprüfung von Fahrzeugen dient mehreren Zwecken. Zum einen stellt sie sicher, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zum anderen schützt sie alle Verkehrsteilnehmer, indem potenzielle Mängel, wie defekte Bremsen oder Beleuchtung, frühzeitig erkannt und behoben werden. Fahrzeuge, die nicht regelmäßig untersucht werden, können schwerwiegende Risiken darstellen.
Die regelmäßige Untersuchung von Fahrzeugen ist ein essenzieller Bestandteil der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Wer die vorgeschriebenen Prüfungen einhält und auftretende Mängel rechtzeitig behebt, sorgt nicht nur für einen reibungslosen Betrieb des Fahrzeugs, sondern schützt auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Fahrzeughalter sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Fahrzeug regelmäßig untersucht wird und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern oder sogar der Stilllegung des Fahrzeugs geahndet werden.
Wie oft muss ein Motorrad zur HU?
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für:
- Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
- Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung.
HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes.
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Was wird bei der HU geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.
Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können. Schauen Sie unseren Prüferinnen und Prüfern bei der Untersuchung gerne über die Schulter.
Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit.
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Nachweis über Anbauten und Änderungen (z. B.
Die Prüfungen vom TÜV am Motorrad sind nichts, wovor man Angst haben müsste. Tatsächlich muss nur jedes zehnte Fahrzeug zur TÜV Motorrad Nachprüfung - eine Quote, von der viele Autofahrer nur träumen können.
Ablauf der Motorrad TÜV Prüfung
- Ist man an der Reihe, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an.
- Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch.
- Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU.
- Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen.
- Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe.
Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?
Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden.
Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merkmale, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung:
- Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm
- Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Erstzulassung nach 1.
Vorbereitung auf die HU
Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.
Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen.
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen.
Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen.
Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Checkliste zur Vorbereitung der HU
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
- Nachweis über Anbauten und Änderungen (z. B.
Was passiert bei Mängeln?
Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen.
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
Mängelklassen
Die Mängel werden in folgende Kategorien eingeteilt:
| Einstufung | Definition |
|---|---|
| HW - Hinweise | Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt. |
| GM - Geringe Mängel | Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist. |
| EM - Erhebliche Mängel | Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt. |
| VM - Gefährliche Mängel | Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. |
| VU - Verkehrsunsicher | Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. |
Kosten und Fristen
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?
Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist.
Wer darf die HU durchführen?
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz unserer Prüforganisation von TÜV NORD Mobilität.
Früher hatte der TÜV das Monopol für diese Abnahme, daher ist die Rede vom „TÜV fällig“ geblieben. Heute dürfen auch DEKRA, GTÜ und KÜS diese Untersuchung durchführen.
HU im Ausland
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen.
Sie können ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.
Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Ihr Motorrad durch.
Wichtige Dokumente für die HU
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
- Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.
Tipps und Hinweise
- Nutzen Sie unsere TÜV NORD HU-Terminerinnerung: Damit verpassen Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr.
- Bewahren Sie den Untersuchungsbericht zur Hauptuntersuchung bitte sorgfältig auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs griffbereit haben. Sie haben den Bericht verloren oder verlegt? Sofern Ihr Motorrad von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden.
- Profitipp: Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte gegen Monatsende zur Prüfstelle fahren. Am Monatsanfang herrscht oft mehr Betrieb, da viele das volle HU Motorrad Intervall von 24 Monaten der Prüfplakette nutzen wollen. Wer spät im Monat zur Untersuchung fährt, spart sich dafür meist Wartezeit.
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