Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine und dem unbeschreiblichen Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht. Umso wichtiger ist es, sich gegen finanzielle Sorgen nach einem Unfall abzusichern. Die Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG bietet Ihnen hierfür den passenden Schutz.
Warum eine Motorradversicherung?
Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. Auf einer Tour können Sie von Starkregen überrascht werden, die Straßenverhältnisse sind schlecht oder andere Verkehrsteilnehmer bringen Sie mit riskanten Fahrmanövern in Gefahr. Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung.
Die Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG
Zur Motorrad-Versicherung der HUK-COBURG gehört neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei uns sind Sie damit als Motorradfahrer bestens aufgehoben: Wir sind einer der größten Versicherer von Motorrädern in Deutschland.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad und übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.
Hohe Deckungssummen - 100 Millionen € Höchstentschädigung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall (max.
Kaskoversicherung: Teilkasko und Vollkasko
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken.
Die Kasko zahlt, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wird.
Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Brand oder Naturgewalten. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist, und Transportschäden werden übernommen.
Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz. Die Vollkasko-Versicherung deckt unter anderem Schäden an Ihrem Motorrad ab, die Sie selbst verschulden.
Hinweis: Führt ein in der Teilkasko versichertes Schadenereignis zu einem Totalschaden, ist dieses versichert. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, ob für Sie Teilkasko oder Vollkasko besser geeignet ist.
Leistungen der Teilkasko
- Schäden durch Tierbisse inklusive Folgeschäden (z. B. Kurzschluss an der Verkabelung)
- Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine
- Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Glas- und Kunststoffscheiben, Glasdächer, Spiegel, Abdeckung von Leuchten)
Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.
Erstattung von Motorradbekleidung
Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht.
GAP-Deckung
Ist Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert? Und Sie bekommen bei einem Totalschaden oder Diebstahl weniger Entschädigung gezahlt als die Restforderung aus der vorzeitigen Abrechnung des Leasing- oder Kreditvertrags? Dann schließt die GAP-Deckung (auch Differenzkasko genannt) diese Lücke. Und das Beste: Nehmen Sie nur Leistungen aus der GAP-Deckung in Anspruch, stufen wir Ihre Vollkasko nicht zurück. Ihr Vertrag gilt weiter als schadenfrei.
Neupreisentschädigung
Wenn Sie Erstbesitzer eines neuen Autos sind und dieses innerhalb der ersten 24 Monate nach der Erstzulassung einen Totalschaden hat, zerstört oder gestohlen wird und die Reparatur 80% des Neupreises kosten würde, zahlen wir Ihnen den Neupreis und nicht den Wiederbeschaffungswert.
Ergänzungen zur Motorrad-Versicherung
Neben der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung gibt es weitere sinnvolle Ergänzungen für Ihre Motorrad-Versicherung:
Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen Soforthilfe rund um die Uhr bei einem Unfall oder einer Panne. Für nur 7,00 €* im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B. Abschleppen, Pannenhilfe und Bergen des Fahrzeugs.
Ausland-Schadenschutz
Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Schadenersatz nach deutschem Schadenersatzrecht.
Unfallschutz
Wenn Sie bei einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden, zahlt unsere Private Unfallversicherung die vorher vereinbarte Summe an Sie aus. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad.
Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr.
Besonderheiten für Elektro-Motorräder
Die ausgezeichnete Kfz-Versicherung der HUK-COBURG bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf der Besitzer von Elektro- oder Hybridautos abdecken. Darin enthalten sind auch umfassende Leistungen für den Akku Ihres Fahrzeugs.
- Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden: Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
- Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Ihr Motorrad ist z. B. während des Ladevorgangs durch einen Blitzschlag beschädigt worden? Dann greift unsere Kaskoversicherung.
- Kosten für die Entsorgung des Akkus: Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
- Abschleppen: Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
Und wenn Ihr E-Motorrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugen auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln.
- Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. der abschließenden Information des Versicherers über die Schadenregulierung) möglich.
Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
Leichtkraftrad-Versicherung
Leichtkrafträder und Roller (über 50 ccm bis 125 ccm) fallen unter die Leichtkraftrad-Versicherung. Kleinkrafträder, z. B. Mofas, werden als Moped eingestuft.
Mit einem Leichtkraftroller oder Motorrad taucht man ganz anders in den Verkehr ein.
Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke auch häufiger als Pkws in Unfälle verwickelt.
Die Leichtkraftrad-Versicherung der HUK-COBURG
Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss. Denn damit sind Sie nicht nur im Haftpflichtfall abgesichert - mit dem optionalen Kaskoschutz müssen Sie sich im Schadenfall auch um Beschädigungen am eigenen motorisierten Zweirad keinen Kopf machen.
Kfz-Haftpflichtversicherung für Leichtkrafträder
In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung.
Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten.
Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Kaskoversicherung sowie zusätzliche Leistungen wie einer Pannenhilfe durch einen Kfz-Schutzbrief erweitern.
Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.
Kaskoversicherung für Leichtkrafträder
Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere.
Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.
Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus.
Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.
Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab.
Mitversicherung der Schutzkleidung
Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.
Leistungen der Teilkasko für Leichtkrafträder
- Schäden durch Tierbisse (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Kurzschluss an der Verkabelung inkl.
- Schäden durch Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine)
- Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs
Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8.
Ergänzungen zur Leichtkraftrad-Versicherung
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung nach Bedarf.
Kfz-Schutzbrief
Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr.
Unfallschutz
Warum ist Unfallschutz wichtig? Diese Summe wird unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen erbracht. Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad bzw.
Fahrzeugmitnahme im Wohnmobil
Fahren Sie gerne mit dem Wohnmobil in Urlaub? Wenn ja, und wenn in Ihrer Heckgarage ausreichend Raum ist, nehmen Sie sicher auch das Leichtkraftrad oder einen Roller mit.
Ausland-Schadenschutz
Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Schadenersatz nach deutschem Schadenersatzrecht.
Verkehrsrechtsschutz
Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz?
Besonderheiten für E-Leichtkrafträder
Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist.
- Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
- Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
- Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
- Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
Und wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.
Saisonkennzeichen für Leichtkrafträder
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads
Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Um Ihr Motorrad bei der Zulassungsbehörde zuzulassen, brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Das ist die frühere Deckungskarte bzw. Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination.
Wie kann ich meine Leichtkraftradversicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln.
- Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. der abschließenden Information des Versicherers über die Schadenregulierung) möglich.
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