Der Wind im Gesicht und den ersten Führerschein in der Tasche - Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen das erste motorisierte Gefährt in die Freiheit. Aber auch als Zweitfahrzeug bieten sie enormes Fahrvergnügen und praktische Mobilität: Zum Beispiel für einen schnellen Abstecher in die Stadt oder als Fortbewegungsmittel im Urlaub, die Sie im Wohnmobil oder Hänger mittransportieren.
Für viele stellt sich die Frage, welche Regeln und Bestimmungen für das Fahren eines Mopeds, Rollers oder E-Scooters gelten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das Kennzeichen, das den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung darstellt.
Was ist ein Moped-Kennzeichen?
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Fahrer muss aber zusätzlich den Versicherungsschein in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone jederzeit mitführen.
Die digitale Versicherungsbescheinigung erspart das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Gültigkeit und Erneuerung
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Ab dem 01. März eines jeden Jahres sind die Kennzeichen der Vorjahresperiode ungültig und müssen durch ein neues Kennzeichen ersetzt werden.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar.
Muss man E-Scooter versichern? Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.
E-Scooter-Kennzeichen beantragen
Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung.
Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Februar.
Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.
Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.
Teilkaskoversicherung für E-Scooter
Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird?
Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen.
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
Leichtkraftrad-Versicherung
Damit Sie beim Fahren auch Ihren Kopf freihaben, ist eine starke Leichtkraftrad-Versicherung an Ihrer Seite ein Muss. Denn damit sind Sie nicht nur im Haftpflichtfall abgesichert - mit dem optionalen Kaskoschutz müssen Sie sich im Schadenfall auch um Beschädigungen am eigenen motorisierten Zweirad keinen Kopf machen.
Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der HUK-COBURG haben Sie dabei den größten Kfz-Versicherer Deutschlands und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Damit müssen Sie sich auch bei Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug keine Gedanken mehr machen.
In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.
Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen. Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.
Voraussetzungen für die Versicherung als Leichtkraftrad
Fällt Ihr Roller oder Motorrad überhaupt in die Kategorie Leichtkrafträder und kann als Leichtkraftrad versichert werden? Ausschlaggebend dafür ist die Größe des Hubraums Ihres Fahrzeugs.
Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”.
Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden.
Kosten einer Mopedversicherung im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Beiträge verschiedener Versicherungsgesellschaften für eine Mopedversicherung (Stand: [Datum]):
| Gesellschaft | Beitrag (VN/Fahrer über 23 Jahre) | Beitrag (VN/Fahrer unter 23 Jahre) |
|---|---|---|
| VHV | 36,00 € | 80,00 € |
| WGV | 37,00 € | 60,00 € |
| VRK ehm. BRUDERHILFE | 38,00 € | N/A |
| HUK-COBURG-ALLGEMEINE | 83,00 € | 38,00 € |
| GVV-Privat | 39,00 € | 59,00 € |
| FEUERSOZIETÄT BERLIN | 39,90 € | N/A |
| VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN | 39,90 € | N/A |
| SAARLAND VERSICHERUNGEN | 39,90 € | N/A |
| HDI Privat (mit HDI-Autoversicherung) | 42,52 € | 78,35 € |
| ÖFFENTLICHE OLDENBURG | 45,00 € | N/A |
| ADAC (für Mitglieder) | 45,01 € | 70,20 € |
| ÖFFENTLICHE BRAUNSCHWEIG | 45,90 € | N/A |
| Itzehoer Versicherung | 46,77 € | N/A |
| SIGNAL IDUNA | 46,90 € | N/A |
| baloise | 48,00 € | N/A |
| DEVK | 48,00 € | 75,00 € |
| Helvetia | 49,00 € | 70,00 € |
| VGH | 49,00 € | N/A |
| ÖFFENTLICHE BREMEN | 49,00 € | N/A |
| AXA | 49,00 € | N/A |
| OEFFENTLICHE SACHSEN-ANHALT | 49,00 € | 75,00 € |
| die Bayerische | 49,60 € | 74,90 € |
| ADAC (für NICHT-Mitglieder) | 50,00 € | 78,00 € |
| GOTHAER ALLGEMEINE | 53,00 € | N/A |
| Concordia | 53,00 € | N/A |
| BARMENIA | 53,90 € | 78,20 € |
| MECKLENBURGISCHE | 54,00 € | N/A |
| ALLIANZ | 54,00 € | 78,00 € |
| Nürnberger Versicherung | 60,00 € | N/A |
| R+V | 62,90 € | N/A |
| BGV-Versicherung AG | 65,00 € | N/A |
| SPARKASSENVERSICHERUNG | 66,66 € | N/A |
| HDI Privat (ohne HDI-Autoversicherung) | 68,27 € | N/A |
| SPARKASSENVERSICHERUNG SACHSEN | 69,00 € | N/A |
| ERGO | 69,00 € | N/A |
| WÜRTTEMBERGISCHE | 69,90 € | N/A |
| PROVINZIAL KIEL | 73,00 € | N/A |
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