Voraussetzungen für die Motorradanmeldung in Deutschland

Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine und das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht. Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen.

Sie haben ein Motorrad erworben und müssen dieses neu anmelden? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihr Motorrad in Deutschland zuzulassen.

Benötigte Dokumente für die Motorradanmeldung

Achten Sie nicht nur auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, sondern auch auf deren Gültigkeit. Oft bietet sich das Autohaus dafür an; ansonsten kann das auch eine Privatperson oder ein gewerblicher Kfz-Zulassungsdienst übernehmen.

Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung, oder kurz: eVB. Das ist die ehemalige Deckungskarte bzw. Doppelkarte.

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine von der HUK Kfz-Versicherung vergebene Nummer, die als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Die eVB-Nummer ist ein 7- bis 11-stelliger Code, der dem Fahrzeughalter von der HUK-Kfz-Versicherung mitgeteilt wird.

Um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der HUK-COBURG zu erhalten, werden in der Regel folgende Informationen benötigt:

  • Fahrzeugdaten wie z. B. Hersteller, Typ, Modell und Erstzulassung
  • Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Führerscheindatum
  • Ihre gewünschte Versicherungsart (z. B. Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. für PKW, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile, Lieferwagen und LKW.

Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder Ihr bestehendes Fahrzeug ummelden möchten, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die EVB-Nummer dient als Nachweis dafür, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Zulassungsstelle verlangt eine gültige eVB-Nummer, bevor sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden kann. Die EVB-Nummer ist in der Regel sieben bis elf Stellen lang und wird Ihnen von Ihrer Kfz-Versicherung zugeteilt. Die Zulassungsstelle überprüft diese Nummer. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden.

Es ist sehr wichtig, dass Sie bereits vor dem Besuch der Zulassungsstelle über eine gültige EVB-Nummer verfügen, da Ihnen die An- oder Ummeldung sonst verweigert werden kann. Beachten Sie bitte auch, dass die eVB-Nummer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist.

Die Abkürzung eVB steht für „elektronische Versicherungsbestätigung”. Mit der eVB-Nummer weisen Sie nach, dass Sie für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie benötigen die eVB-Nummer, um Ihr Auto bei der Zulassungsstelle (wieder) anzumelden oder wenn der Halter des Autos wechselt. Sie können die eVB-Nummer für Ihre Kfz-Versicherung hier kostenlos bei uns beantragen.

Sie können Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf verschiedene Weisen erhalten:

  • Über unseren Tarifrechner auf huk-vor-ort.de/steffen.hausdoerfer.
  • über unsere Servicehotline (03695 8505741).
  • bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Die eVB-Nummer ist der Nachweis, dass Sie für Ihr Fahrzeug bzw. die Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Nein, 2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt, die Doppelkarte bzw. Deckungskarte wurde dadurch abgelöst.

Die elektronische Versicherungsbestätigung wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden.

Die Übermittlung an Sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB im Original versandt werden. Besonders schnell geht es über unseren Kfz-Tarifrechner.

Sowohl bei der HUK-COBURG als auch bei der HUK24 ist die eVB-Nummer ab dem Ausstelldatum 18 Monate gültig und kann einmalig verwendet werden.

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die sich aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination zusammensetzt. Die Buchstaben I und O werden nicht eingesetzt, damit es nicht zu Verwechslungen zwischen den Buchstaben und den Ziffern 0 und 1 kommt.

Früher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese Praxis gibt es in Deutschland allerdings seit 2008 nicht mehr.

Stattdessen erhält man eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt wird. Die eVB-Nummer wird von der Versicherung ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass eine vorläufige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht.

Kurz gesagt: Eine Doppelkarte wird nicht mehr benötigt.

KFZ-Versicherung: Haftpflicht und Kaskoschutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie in Deutschland kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Zusätzlich können Sie sich optional für weitere Leistungen wie eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) entscheiden. So können Sie den Versicherungsschutz z. B. auf Schäden am eigenen Fahrzeug erweitern.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Prüfung und die Abrechnung der Ansprüche, die die dritte Person an Sie stellt.

Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl.

Die Vollkasko-Versicherung deckt unter anderem Schäden an Ihrem Motorrad ab, die Sie selbst verschulden.

Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen.

Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht.

Saisonkennzeichen

Sie fahren Ihr Motorrad nur von Frühjahr bis Herbst? Dann empfehlen wir Ihnen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen. Das Motorrad wird einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum angemeldet. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen.

Holen Sie ein neues Saisonkennzeichen, wenn Sie die Saison verlängern oder verkürzen möchten. Sie benötigen dazu eine neue eVB-Nummer.

Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz.

Außerhalb des Saisonzeitraums bleibt Ihr Motorrad ungenutzt. Ihre Kfz-Versicherung bleibt bestehen. Im Ruhezeitraum dürfen Sie jedoch nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen abstellen.

Wird die Hauptuntersuchung während des Ruhezeitraums fällig? Ihre Fahrt zum TÜV und zurück ist versichert. Allerdings können Sie die Hauptuntersuchung wahlweise auch im ersten Monat des nächsten Saisonzeitraums nachholen.

Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. eingezäunt ist.

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet.

Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Möchten Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Saisonzeitraum anmelden, ist ebenfalls eine spezielle eVB notwendig.

Kurzzeitkennzeichen

Wofür benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen und wie kann ich es beantragen? Ein Kurzzeitkennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt, ist ein für maximal 6 Tage gültiges Nummernschild.

Diese Kennzeichen werden zu Überführungs- oder Probefahrten sowie zur Vorführung Ihres Autos bei TÜV oder Dekra verwendet. Um das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen Sie vom Versicherer eine spezielle Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Auto.

Mit einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde die Kennzeichen, die für maximal 6 Tage für Überführungs- und Probefahrten eingesetzt werden.

Die Gültigkeitsdauer für ein Kurzzeitkennzeichen bei uns ist 5 Tage.

Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU).

Zusätzliche Versicherungsoptionen

Erweitern Sie den Schutz Ihrer Kfz-Versicherung nach Bedarf. Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen Soforthilfe rund um die Uhr. Ab 11 €* im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B. Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen.

Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung Classic und begleitet Sie auf Reisen und Fahrten in viele Länder Europas. Wir sind z. B. für Sie da in der Europäischen Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei.

Bei selbstverschuldeten Unfällen gehen Sie als Fahrer oftmals leer aus. Mit unserer Fahrerschutzversicherung sind auch Sie als Fahrer - ab bereits 19 € ** im Jahr - bestens abgesichert und erhalten z. B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Wichtige Hinweise zum Versicherungswechsel

Sie können Ihre Autoversicherung zu verschiedenen Anlässen wechseln. Berechnen Sie einfach Ihren Beitrag mit unserem Tarifrechner und beantragen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Sie können Ihre Autoversicherung auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. Dieser liegt bei vielen Versicherern beim 01.01.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt.

Die HUK-COBURG als Ihr Partner

Bei uns sind Sie damit als Motorradfahrer bestens aufgehoben: Wir sind einer der größten Versicherer von Motorrädern in Deutschland.

Mit unserem Tarifrechner auf huk.de/steffen.hausdoerfer können Sie besonders schnell Ihren Wunschtarif für Ihre neue Kfz-Versicherung der HUK-COBURG berechnen.

Zusammenfassung

Die Motorradanmeldung erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und die Vorlage notwendiger Dokumente. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein unerlässlicher Nachweis für den Versicherungsschutz. Die HUK-COBURG bietet Ihnen umfassende Versicherungsoptionen und unterstützt Sie bei der Anmeldung Ihres Motorrads.

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