Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt, ist für Motorräder alle zwei Jahre fällig. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Plakette am Kennzeichen gibt Aufschluss über den genauen Termin. Viele Motorräder müssen im Frühjahr, also oft nach längerer Fahrpause, zur HU.
Sicherheitsrelevanz und Vorbereitung
Die HU dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung von Umweltstandards. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden und die Plakette auf Anhieb zu erhalten.
Der erste Eindruck zählt: Die Maschine sollte optisch in einem präsentablen Zustand sein. Eine angerostete Kette ist ein eindeutiger Hinweis auf einen ungenügenden Pflegezustand. Eine kleine Putz-/Wartungseinheit ist deshalb angebracht, und oft genug findet man bei dieser Gelegenheit auch verdeckte Mängel.
Eine ausgiebige Probefahrt ist kein Fehler, denn der Prüfer dreht natürlich auch eine (Mini-)Runde. Dabei sollte man besonders auf die einwandfreie Funktion der Federung, Fahrwerksunruhen, Quietschen/Geräusche etc. sowie eine schwammige Bremswirkung achten. Nach der Fahrt prüft man dann Motor, Getriebe, Kühlleitungen etc. auf Undichtigkeiten.
Wichtige Prüfpunkte
Die Überprüfung erfolgt nach den Maßgaben der Anlagen VIII und vor allem VIIIa zur StVZO. Im Folgenden sind die wichtigsten Prüfpunkte aufgeführt:
Beleuchtung und elektrische Anlage
- Alle Lampen müssen ein E-Zeichen haben.
- Volle Funktionsfähigkeit aller Lampen (inkl. Instrumenten- und Kennzeichenbeleuchtung).
- Gläser und Gehäuse dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
- Der Reflektor vom Hauptscheinwerfer darf nicht blind sein.
- Der Scheinwerfer darf nicht zu hoch eingestellt sein.
- Zusatzscheinwerfer müssen entsprechend den Vorschriften (Tagfahrlicht etc.) geschaltet sein.
- Funktion des Bremslichtschalters (vorne und hinten).
- Funktion der Warnblinkanlage (falls vorhanden).
- Hupe: Die Hupe muss funktionieren. Ohne Hupe kein TÜV.
- Funktion des Killschalters.
- Funktion des Sicherheitsschalters am Seitenständer (Motor muss bei ausgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang ausgehen).
Bremsen
- Bremsscheiben dürfen nicht riefig oder stark abgenutzt sein.
- Bremsleitungen dürfen keine Undichtigkeiten, Scheuerstellen oder Knicke haben.
- Bremsbeläge sollten eine ausreichende Reststärke besitzen. Die meisten Bremsbeläge haben Verschleißmarkierungen, die anzeigen, ob die Beläge getauscht werden müssen.
Radlager und Lenkung
- Radlager dürfen kein Spiel haben.
- Lenkkopflager darf kein Spiel haben und kein Rastpunkt darf spürbar sein.
- Einwandfreie Funktion des Lenkschlosses.
Federelemente
- Auf den Standrohren der Telegabel darf kein Ölfilm sichtbar sein (Gabelsimmerringe müssen dicht sein).
- An den Kolbenstangen der hinteren Federbeine darf kein Ölaustritt sichtbar sein.
Reifen
- Ausreichende Profiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter).
- Korrekte Laufrichtung.
- Reifenoberfläche frei von Rissen oder Beschädigungen.
- Bei abweichender Reifenpaarung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Abgasuntersuchung (AU)
Für Motorräder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, ist eine Abgasuntersuchung erforderlich. Die Obergrenze für den CO-Ausstoß liegt in der Regel bei 4,5 Volumen-Prozent für Krafträder ohne Katalysator und bei 0,3 Volumen-Prozent für Modelle mit geregeltem Katalysator.
Auspuffanlage
Lockere Schrauben an Verbindungsstellen und defekte Dichtungen sorgen für einen erhöhten Lärmpegel und können zu Schwierigkeiten führen.
Hupe und TÜV
Die Hupe gehört zu den sicherheitsrelevanten Systemen und muss beim TÜV funktionieren. Funktioniert diese nicht, fliegt der Wagen durch den TÜV. Es ist nicht erlaubt, hier ein Auge zuzudrücken.
Es ist völlig egal, wo die Hupe positioniert ist, solange sie deutlich zu hören ist.
Zusätzlich zur normalen elektrischen Hupe ist eine separate Ballhupe erlaubt. Es muss sichergestellt sein, dass man sich bei Gefahr bemerkbar machen kann, so dass es auch die anderen Verkehrsteilnehmer hören.
Die Überprüfung erfolgt nach den Maßgaben der Anlagen VIII und vor allem VIIIa zur StVZO. Unter 6.7.2. "weitere Ausstattung" findest Du "Einrichtung für Schallzeichen". So heißt eine Hupe im Amtsdeutsch. Zulässigkeit: keine Tonfolge. Macht die Ballhupe "miip-möööp" ist sie raus. Funktion: Man muss sie gut hören.
Mängel und Nachuntersuchung
Werden bei der HU Mängel festgestellt, hat der Halter in der Regel einen Monat Zeit, diese zu beseitigen und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss eine komplette HU inklusive der vollen Kosten machen.
Fazit
Eine gründliche Vorbereitung und regelmäßige Wartung sind der Schlüssel zur erfolgreichen HU. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Motorrad den Anforderungen entspricht und Sie die Plakette ohne Probleme erhalten.
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