Sicherheitstipps für Radfahrer
1. Geeignetes Fahrrad
Wenn Sie Ihren alten Drahtesel aus dem Keller holen, unterziehen Sie ihn einer gründlichen Prüfung. Kommen Sie noch gut damit klar? Oder wäre es nicht besser, sich ein neues, seniorengerechtes Fahrrad mit niedrigem Durchstieg zu besorgen, vielleicht sogar eines mit elektrischem Antrieb? Überprüfen Sie die Bremsen und die Gangschaltung. Wenn Sie sich nicht selbst gut genug damit auskennen, lassen Sie den Check-up von einem Fachhändler machen. Er kann Ihnen auch sagen, ob Sattel und Lenker richtig eingestellt sind. Nur wenn das Rad zu Ihnen passt, werden Sie es auch regelmäßig nutzen.
2. Nie oben ohne
Fahrradfahrer sind nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass Helme die Zahl der Kopfverletzungen nach einem Unfall reduzieren. SeniorInnen sind besonders unfallgefährdet, da sie nicht mehr so beweglich sind wie jüngere Leute. Außerdem lässt die Reaktionsfähigkeit mit steigendem Alter nach. Wenn nach einem Unfall der Kopf auf die Straße prallt, wirkt der Helm wie ein Stoßdämpfer. Helme sollten keinesfalls im Discounter, sondern beim Fachhändler gekauft werden.
3. Trainieren
Möglicherweise ist es schon ein paar Jahre her, dass Sie regelmäßig mit dem Rad unterwegs waren. Zwar heißt es, dass man das Fahrradfahren nicht verlernt, aber es dauert doch eine Weile, bis man sich wieder einigermaßen sicher fühlt. Beginnen Sie abseits des Straßenverkehrs in einer ruhigen Umgebung. Üben Sie das Auf- und Absteigen und das Bremsen.
4. Witterung einkalkulieren
Auch unter älteren Menschen gibt es RadfahrerInnen, denen kein Wetter zu schlecht ist, um in die Pedale zu treten. Das ist bewundernswert und gut für den Umweltschutz. Aber Eis und Schnee können zu schweren Stürzen führen, vor allem, wenn ihr Rad mit Einkäufen beladen ist.
5. Gehwege sind keine Radwege
Ältere Personen fühlen sich im Stadtverkehr häufig unsicher. Deshalb fahren viele mit ihrem Rad auf Gehwegen, um die Gefahren der Straße zu meiden. Das tun jüngere Leute zwar auch, doch es ändert nichts daran, dass das Radfahren auf den Gehwegen laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Ausgenommen sind Kinder bis zu zehn Jahren.
6. Auf der richtigen Seite fahren
Ältere RadfahrerInnen vermeiden es, stark befahrene Straßen zu überqueren. Aus diesem Grund nutzen sie lieber den Radweg auf der linken Straßenseite, was definitiv illegal ist. Als „Geisterfahrer“ fahren Sie gegen die Fahrtrichtung und provozieren so einen Unfall.
7. Vorsicht an Fußgängerüberwegen
An Zebrastreifen müssen Radfahrer den Fußgängern Vortritt lassen. Achten Sie auch an Ampelanlagen darauf, keine Fußgänger zu gefährden. Viele RadfahrerInnen ignorieren die Rotphase der Ampel häufig und fahren einfach weiter. Das ist gerade dann der Fall, wenn neben der Straße ein Radweg verläuft, für den die Rotphase jedoch genauso gilt wie für die Autofahrer. Halten Sie an, sobald die Ampel auf Rot steht.
8. Sicherheit beim Linksabbiegen
Viele Unfälle mit älteren RadfahrerInnen passieren beim Linksabbiegen. Trainieren Sie diese hohe Kunst an wenig befahrenen Stellen und möglichst zu Zeiten, in denen nicht viel Verkehr herrscht. Eigentlich ist das Linksabbiegen gar nicht so schwer. Sie müssen nur ein paar Regeln verinnerlichen: Sie fahren - wie es sich gehört - am rechten Fahrbahnrand. Etwa 50 Meter, bevor Sie abbiegen wollen, blicken Sie über die linke Schulter nach hinten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Verkehrslage. Dann strecken Sie den linken Arm zur Seite, damit die Autofahrer hinter Ihnen wissen, dass Sie die Spur wechseln wollen. Kurz bevor Sie sich in der Mitte der Straße einordnen, werfen Sie erneut einen Blick nach hinten. Vergewissern Sie sich, dass niemand sich anschickt, Sie zu überholen. Warten Sie an der Straßenmitte den Gegenverkehr ab. Wenn die Straße frei ist, geben Sie nochmal kurz mit Ihrem linken Arm zu erkennen, dass Sie abbiegen wollen. Hinweis: Sie müssen keinesfalls während des gesamten Abbiegevorgangs den Arm ausstrecken! Das könnte dazu führen, dass Sie das Gleichgewicht verlieren und zu Fall kommen.
9. Bleiben Sie beweglich
Gerade beim Linksabbiegen wird deutlich, dass Radfahren eine gute Beweglichkeit erfordert. Viele ältere Menschen haben jedoch ein steifes Kreuz. Dann ist es schwer, sich umzudrehen. Also lässt man es und hofft, dass nichts passiert. Doch das kann fatale Folgen haben. Tipp: Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) bietet ein Sicherheitstraining für Radfahrer an.
Tipps für Autofahrer im Umgang mit Radfahrern
- Auf Zeichen des Radfahrers achten: Bevor Fahrradfahrer abbiegen, schauen sie meistens über die Schulter und/oder geben per Hand ein Zeichen.
- Radfahrer beobachten: Autofahrer sollten immer einen Blick auf die Radwege haben, um die Fahrradfahrer wahrzunehmen und zu registrieren, wo lang sie fahren möchten. Zudem sollte man mit ihnen an Kreuzungen Blickkontakt aufnehmen.
- Geschwindigkeit nicht unterschätzen: Gerade bergab können Fahrradfahrer eine hohe Geschwindelt erreichen. Darauf sollten Autofahrer zum Beispiel beim Abbiegen an einem Berg achten.
- Schulterblick machen: Man sollte dem ersten Blick nie vertrauen. Beim Rechtsabbiegen sollte der Fahrer 30 Meter vorm Abbiegen in den Spiegel schauen, beim Blinken nochmals kontrollieren und beim Abbiegen sich per Schulterblick vergewissern, dass kein Radfahrer im toten Winkel ist.
Verhaltensregeln für Radfahrer
- Selbstbewusst, aber defensiv fahren: Fahrradfahrer müssen immer mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Deswegen ist es wichtig, auf der Straße passiv zu agieren. Trotzdem sollten Radfahrer Autofahren einen selbstbewussten Eindruck vermitteln.
- Blickkontakt aufnehmen: Bei Kreuzungen werden Fahrradfahrer manchmal übersehen. Per Blickkontakt können Fahrradfahrer auf sich aufmerksam machen und gegebenenfalls klären, wer zuerst fährt.
- Mit Fehlverhalten anderer rechnen: Oft sind Fahrradfahrer an Unfällen nicht schuld. Allerdings fehlt ihnen im Vergleich zu Autos eine Knautschzone. An gefährlichen Orten sollten Radfahrer deshalb besonders vorsichtig sein und im Zweifel einmal zurücksetzen.
- An Verkehrsregeln halten: Auch für Fahrradfahrer gelten die Verkehrsregeln. Rote Ampeln und das Nutzen von Fahrradwegen sollte beachtet werden.
- Abstand zu parkenden Autos: „Beim Öffnen der Fahrertür könne Radfahrer schnell übersehen werden. Um Unfälle zu vermeiden, sollte ein Abstand von circa einem Meter eingehalten werden.“
- Den richtigen Schutzstreifen nutzen: Fahrradfahrer sollten immer mit dem Verkehr fahren.
Arten von Radwegen und ihre Regeln
In größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben. Es gibt verschiedene Arten von Radwegen, die jeweils eigene Regeln haben:
- Radwege: Befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn und sind meistens durch einen Bordstein abgegrenzt.
- Radfahrstreifen: Werden von der Kfz-Fahrbahn mit einem durchgezogenen Strich abgetrennt und können mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren.
- Schutzstreifen: Heben sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur ausnahmsweise fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
- Pop-up-Radwege: Das sind kurzfristig eingerichtete, temporäre und in gelber Farbe markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.
Dort dürfen nur Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.
Radschnellwege
Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander. Sind sie durch einen senkrechten Strich getrennt, sind Rad- und Gehweg getrennt, bei einem waagrechten Strich teilen sich Fußgänger und Radler einen Weg.
Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist.
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