E-Scooter Abbiegen Regeln und allgemeine Verkehrsregeln in Deutschland

E-Scooter erfreuen sich in vielen Großstädten großer Beliebtheit und sind heute nahezu überall auf den Straßen unterwegs. Sie erfreuen sich auch als attraktive Alternative zu Fahrrädern immer größerer Beliebtheit bei Privatbesitzern. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Sightseeing im Urlaub, die smarten Flitzer machen überall eine gute Figur. Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter laut Gesetz in Deutschland im Straßenverkehr genutzt werden. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten.

Allgemeine Verkehrsregeln für E-Scooter

Bist Du mit Deinem STREETBOOSTER auf den Straßen unterwegs, musst Du Dich wie alle anderen Fahrer von E-Scootern und Verkehrsteilnehmern an gewisse Verkehrsregeln halten. Wenn Du Dich an die E-Scooter Verkehrsregeln hältst, entgehst Du nicht nur dem Risiko von Bußgeldern, sondern schützt Dich und andere Verkehrsteilnehmer. E-Scooter Verkehrsregeln sorgen für Sicherheit und diese geht beim E-Roller fahren immer vor.

Was man mit E-Scooter darf und was nicht, ist in der der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) vom 15. Juni 2019 geregelt. Nach den E-Scooter Verkehrsregeln wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Nur mit dieser ist es rechtlich erlaubt am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei den E-Rollern besteht nach den E-Scooter Verkehrsregeln zudem eine Versicherungspflicht. Um nachzuweisen, dass Sie für Ihren E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie eine Versicherungsplakette an diesen anbringen.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Mit dem E-Scooter darf man nicht überall fahren, wo man möchte: E-Scooter gehören z.B. immer auf den Radweg. Fahrer eines E-Scooters sind dazu verpflichtet, Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg darf selbstverständlich nicht gefahren werden. Mit dem E-Scooter quer durch die Fußgängerzone, das ist ohne Zusatzschild leider verboten. Hier haben zu Fuß Gehende "Vorfahrt"/Vorrang und dürfen nicht gefährdet werden.

Zonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, gelten nicht automatisch für E-Scooter, es sei denn sie sind mit einem Zusatzschild für E-Scooter ausgezeichnet. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden. Schieben ist erlaubt.

Weitere wichtige Regeln

  • Mindestalter: Ab 14 Jahre
  • Führerschein: Nicht erforderlich
  • Helmpflicht: Keine Pflicht, aber empfohlen
  • Promillegrenze: Wie für Autofahrer (ab 0,5 Promille drohen Sanktionen)
  • Personen: Nur eine Person pro E-Scooter erlaubt

Abbiegen mit dem E-Scooter

Mit einem E-Scooter kann man schnell fahren, so 20 km/h. Dennoch muss vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, wenn der E-Scooter keine Blinker hat, die genutzt werden können. Das Handzeichen muss vor dem Abbiegen oder dem Spurwechsel gemacht werden. Beim Abbiegevorgang selber sollte man unbedingt beide Hände am Lenker haben.

Die ADAC Fachleute haben deshalb konkrete Fahrtipps für Sie zusammengestellt, damit Sie sicher und unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs sind. Zwei Themen sind dabei besonders wichtig: bremsen und Handzeichen geben beim Abbiegen.

So geben Sie richtig Handzeichen

Die kleinen Räder und der kurze Nachlauf an der Lenkung machen E-Scooter sehr agil, aber leider auch empfindlich für Fahrbahnunebenheiten. Solange Sie beide Hände am Lenker haben, bleibt die Lenkung weitgehend stabil. Zum besseren Ausbalancieren, insbesondere beim Handzeichengeben, sollten beide Füße nebeneinander auf dem Trittbrett stehen. Wenn möglich, sollten Sie Handzeichen auf einem ebenen und glatten Fahrbahnabschnitt geben, weil Unebenheiten einhändiges Fahren zusätzlich erschweren.

Vorsicht bei Modellen, die automatisch verzögern, wenn Sie das Gas reduzieren. Sollte die Antriebssteuerung hierbei ein Bremsmoment erzeugen, schalten Sie diese Funktion wenn möglich ab.

Übung macht den Meister

Auch für diese Übung sollten Sie einen leeren Parkplatz, einen Verkehrsübungsplatz oder eine wenig befahrene, große Teerfläche aufsuchen. Unterschätzen Sie die Sturzgefahr nicht - und tragen Sie deshalb eine Schutzausrüstung (Helm, Knie- und Ellbogenschoner, festes Schuhwerk). Als erste Übung lockern Sie Ihren Griff an den Lenkerenden. Beobachten Sie dabei die Reaktionen des E-Scooters. Üben Sie die stabile Geradeausfahrt mit immer weniger Haltekraft. Im nächsten Schritt nehmen Sie schließlich eine Hand ganz vom Lenker. Erst wenn Ihnen das ohne Probleme gelingt, sollten Sie versuchen, die Hand zur Seite zu strecken.

Alkohol und E-Scooter

Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, kostet Dich unter Umständen 100 Euro Bußgeld. Auch wenn Sie alkoholisiert sind, sollten du besser auf eine Fahrt mit dem E-Scooter verzichten. Denn es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das heißt: Schon ab 0,3 Promille giltst du als „relativ fahruntüchtig“ und musst bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen mit Konsequenzen rechnen. Etwa bei einer leichtsinnigen Fahrweise oder Fahren in Schlangenlinien.

Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.

Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich.

Sanktionen bei Verstößen

Wer etwa mit dem E-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, steigt der Betrag auf 30 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung schlägt mit 20 Euro zu Buche. Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.

Einige Beispiele für Sanktionen:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille oder bei Auffälligkeiten ab 0,3 Promille: ca. 500 Euro
  • Fahren über eine rote Ampel: ca. 90 Euro

Empfehlungen für sicheres Fahren

  • Helm tragen: Obwohl es keine Pflicht ist, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.
  • Üben: Bevor Sie auf öffentlichen Straßen fahren, üben Sie in einem sicheren Bereich.
  • Regelkenntnis: Machen Sie sich mit den Verkehrsregeln vertraut.
  • Rücksicht nehmen: Stellen Sie Ihren E-Scooter so ab, dass niemand behindert wird.

Cool oder uncool, obwohl es keine Pflicht ist, empfehlen wir das Tragen eines Helms zu Deiner Sicherheit. Mit einer Hand E-Scooter zu fahren kann sehr wackelig sein und zu Unfällen führen. Achten Sie stets auf die Gültigkeit Ihres Versicherungskennzeichens: Das Verkehrsjahr der Versicherung beginnt mit der Mopedsaison am 1. März und endet mit Monatsende Februar des Folgejahres.

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