Sicherheit ist ein zentrales Thema im Straßenverkehr. Es gibt viele Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich ans Ziel kommen. Neben den Verkehrsregeln sind auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.
Helmpflicht per Gesetz: Ja oder nein?
Ja, für in § 21a StVO definierte Fahrzeuge gilt in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht. Diese ist unter anderem für Motorräder, Trikes und Quads zu beachten. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten.
Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können.
Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Welche Anforderungen gelten für Helme?
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt.
In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.
Fahrradhelm: Pflicht oder freie Entscheidung?
Nein, es gibt keine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Auf dem Rad entscheidet jeder selbst, ob der Kopf per Helm geschützt wird oder nicht. Eine Pflicht, auf dem Rad einen Helm zu tragen, gibt es hier nicht.
Allerdings kann das Tragen eines Helmes bei einem Fahrradunfall ggf. schwere Verletzungen verhindern. Dem entsprechend handelt es sich auch nicht um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht der StVO oder die StVZO und es wird bei Nichttragen eines Helmes auch kein Bußgeld verhängt.
Ausnahme: S-Pedelecs
Achtung: Auch bei bestimmten Pedelecs ist ein Helm Pflicht. Das S-Pedelec, welches bis zu 45 km/h schnell werden kann, erfüllt die Voraussetzungen aus § 21a StVO. Somit gilt auch auf diesem eine Helmpflicht. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden.
Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht.
Empfehlung der DGUV
Das Tragen eines Fahrradhelms ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auch an Kinder und Jugendliche, einen Helm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Argumente für und wider eine Helmpflicht für Radfahrer
Das Lager ist gespalten und beim Thema Helmpflicht auf dem Fahrrad ist nur schwer ein Konsens zu finden. Denn es gibt sowohl Untersuchungen, die eindeutig für das Tragen eines Fahrradhelmes sprechen, als auch Untersuchungen, die genau gegensätzliche Ergebnisse zu Tage fördern. Somit ist und bleibt die Helmpflicht für Fahrradfahrer sehr umstritten und die Nutzung eines Fahrradhelms bleibt jedem selbst überlassen.
Pro Helmpflicht
- Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
- Kopfverletzungen können tödlich sein
- Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
- einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
- ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern
Contra Helmpflicht
- die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
- ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
- Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
- Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen
Auswirkungen bei Missachtung der Helmpflicht
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Statistiken und Fakten
Laut Experten lassen sich rund 80 Prozent der schweren Hirnverletzungen bei Radunfällen durch das Tragen eines Helms verhindern.
Wie aus der Datenbank der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hervorgeht, haben 73 Prozent der Fahrradhelm-Träger bei einem Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug keine Verletzungen am Kopf davongetragen. Bei helmlosen Radfahrern waren es dagegen nur 46 Prozent.
Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge, trugen im Jahr 2011 durchschnittlich elf Prozent aller Radfahrer einen Helm.
Wie die BASt mitteilt, fuhren 56 Prozent der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren mit einem Fahrradhelm.
Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.
Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.
Nach einer Studie im International Journal of Epidemiology von 2019 ging die Zahl tödlicher Unfälle von Radfahrern deutlich zurück, nachdem Australien eine Helmpflicht einführte.
Nach einer Studie von HFC-Human-Factors-Consult GmbH war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern.
Die Dekra Fahrzeugtechnik stellte fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall deutlich reduzieren.
Die Helmquote lag laut Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2022 bei Fahrerinnen und Fahrern konventioneller Fahrräder bei 34 Prozent. Unter den E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrern haben dagegen 60,1 Prozent einen Helm getragen. Insgesamt lag die Helmquote unter allen Radfahrenden bei 40,3 Prozent. Damit ist die Quote gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: 2021 lag sie noch bei 34,6 Prozent.
| Gruppe | Helmquote |
|---|---|
| Konventionelle Radfahrer | 34,0 % |
| E-Bike-Fahrer | 60,1 % |
| Kinder (6-10 Jahre) | 81,3 % |
| 17- bis 21-Jährige | 31,2 % |
| Insgesamt | 40,3 % |
Empfehlungen für den Helmkauf und das Tragen
- Auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm tragen.
- Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren.
- Das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
- Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein.
- Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen.
- Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken.
- Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen.
- Einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
- Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.
Fahrradhelmpflicht im Ausland
In vielen Ländern gilt eine Helmpflicht fürs Fahrrad. Kinder werden meist besonders geschützt.
Nur in einer Handvoll Staaten weltweit existiert eine Helmpflicht für Radfahrende jeden Alters, die auch kontrolliert wird. In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften für alle. In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.
In Europa gibt es eine generelle Helmpflicht nur in Malta und Finnland. Auch in der Slowakei und Spanien gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters.
Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene. Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen.
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