Ist ein Reflektor hinten am Motorrad Pflicht?

Die Frage, ob ein Reflektor hinten am Motorrad Pflicht ist, beschäftigt viele Motorradfahrer. Um hier Klarheit zu schaffen, betrachten wir die aktuelle Gesetzeslage und die entsprechenden Vorschriften in Deutschland.

Gesetzliche Grundlagen

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Anforderungen an Kraftfahrzeuge, einschließlich Motorräder. Dort heißt es, dass "rückstrahlende Mittel", also Reflektoren, dazugehören. Konkret bezieht sich § 53 eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler). In Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein."

Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.

Anforderungen an Reflektoren

Es gibt genaue Bestimmungen bezüglich der Beschaffenheit und Anbringung von Reflektoren am Motorrad:

  • Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
  • Die Reflektoren dürfen keine dreieckige Form haben und müssen parallel zur Fahrbahn angebracht werden.
  • Der Reflektor des Motorrades muss sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden.
  • Wenn Sie zwei Reflektoren am Motorrad anbringen, müssen diese symmetrisch zur Mittelachse angebracht sein und in gleicher Höhe.
  • Es dürfen nur Reflektoren verwendet werden, die das "E"-Zeichen haben.

Anbringung des Reflektors

Viele Motorradfahrer fragen sich, wo der Reflektor am besten angebracht werden soll. Einige Möglichkeiten sind:

  • Mittig unterhalb des Rücklichts
  • Unterhalb des seitlichen Kennzeichenhalters
  • Am Kettenschutz

Rückstrahler mittig, alles andere ist ein "glückliches" Einzelschicksal.

Konsequenzen bei fehlendem Reflektor

Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden. Vor zwei Jahren teilte mir mein TÜV-Vertrauter mit, dass die grünen Männchen verstärkt aufgefordert sind, dies zu prüfen.

Das Fehlen des Reflektors kann bei der Hauptuntersuchung (HU) zu einem leichten Mangel führen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Bußgeld kommen.

Seitenreflektoren

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Kennzeichen und Beleuchtung

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Weitere Beleuchtungsvorschriften

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht, Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, seitliche Rückstrahler, einem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.

Tabelle der Vorschriften für Reflektoren am Motorrad

Merkmal Vorschrift
Anzahl Mindestens 1 (ohne Beiwagen), 2 (mit Beiwagen)
Form Nicht dreieckig
Größe Seitenlänge von 150 mm
Farbe Rot
Anbringungshöhe Unterkante: min. 250 mm, Oberkante: max. 900 mm über der Fahrbahn
Kennzeichnung "E"-Zeichen

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