Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden.
Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Im Falle eines Unfalls zählt häufig jede Sekunde. Jeder, der bereits in einen Unfall verwickelt oder als Ersthelfer vor Ort war, weiß, wie wichtig das Verbandsmaterial im Notfall ist. Wunden können direkt abgebunden, desinfiziert und versorgt werden.
Verbandskasten beim Motorrad: Pflicht oder Kür?
Nein, bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wichtig: Der Verbandskasten beim Motorrad ist keine Pflicht! Dementsprechend müssen Sie in Ihrem Motorrad keinen Verbandskasten zur Hilfe im Straßenverkehr mitführen.
Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Trotzdem sollten Warndreieck und Warnweste Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen. Die handliche LEINA Kraftrad-Verbandtasche aus wasserabweisendem Nylongewebe mit genähtem Reißverschluss und Klettstreifen auf der Rückseite sollte jeder Motorradfahrer immer dabei haben. Das hochwertige Erste-Hilfe-Set bietet die komplette Sofortmaßnahmen-Ausstattung, um im Ernstfall perfekt gerüstet zu sein - egal, ob bei Unfällen mit Schnittverletzungen, Platzwunden oder Brandwunden. Die Materialien der LEINA Motorrad-Verbandtasche sind übersichtlich angeordnet und in akuten Notfallsituationen blitzschnell zur Hand. Sie sind staubgeschützt und steril in einer Klarsicht-Folientasche verpackt.
Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Leisten Sie bei einem Unfall keine Hilfe, kann Ihnen der Vorwurf des Unterlassens gemacht werden. Sollten Sie unmittelbar einen Unfall beobachtet bzw. wahrgenommen haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten und Hilfe zu leisten. Das Vorbeifahren an einer Unfallstelle, an der noch keine Helfer sind, ist strafbar.
Bevor Sie jedoch an einer Unfallstelle Hilfe leisten, muss auch Ihre eigene Unversehrtheit gewährleistet sein. Eigenschutz steht auch hier in jedem Fall vor Fremdschutz. Halten Sie in solchen Fällen an der Unfallstelle, - vergessen Sie dabei nicht Warndreieck und Warnweste -, und wählen Sie den Notruf.
Inhalt und Normen
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens.
Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden. Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm. Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht Ihnen hier also ebenso ein Bußgeld, da es im Grunde so ist, als würden Sie gar kein Verbandsmaterial mitführen.
Verbandskasten im Auto: Was gilt?
Generell muss in Fahrzeugen ein Verbandkasten mitgeführt werden. Die Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt dies in § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor. Der Verbandkasten gehört in jedes Auto: In Deutschland gilt eine Mitführpflicht. Der Erste-Hilfe-Koffer muss der DIN 13164 Norm entsprechen.
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro. Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.
Mitführpflichten im europäischen Ausland
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Um für diesen Fall der Fälle, besonders auch im Ausland, ideal gerüstet zu sein und die spätere Schadenabwicklung zu erleichtern, sollten Sie immer einen so genannten „Europäischen Unfallbericht“ griffbereit im Auto liegen haben.
Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen. Alle Antworten, die für Motorradfahrer unterwegs in Europa wichtig sein können, haben wir für euch aufgelistet.
Brauche ich Verbandszeug auf dem Motorrad? In Albanien, Montenegro, Österreich, Russland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, in der Ukraine und Ungarn muss der Motorradfahrer Verbandszeug an Bord haben, in Lettland nur dann, wenn das Motorrad einen Beiwagen hat.
Wohin muss ich eine Warnweste mitnehmen? Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.
Wo muss ich eine Warnweste tragen? In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer. Eine Mitführpflicht besteht allerdings nicht.
Brauche ich ein Warndreieck auf dem Motorrad? In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.
Brauche ich eine grüne Versicherungskarte? Die Mitnahme ist in Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Montenegro (Gültigkeit für Montenegro muss auf der Karte aufgeführt sein), Rumänien und in der Ukraine Pflicht. In Armenien kann trotz des internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden.
Welchen Helm muss ich tragen? In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der die ECE-22-Norm erfüllt.
Welche Motorradkleidung muss ich tragen? In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten. In Belgien müssen Motorradfahrer neben einem Helm auch Handschuhe tragen, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall und Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen. Und in Frankreich sind Reflektoren am Helm Vorschrift.
Muss ich im Auto einen Verbandskasten haben? Ja, die deutschen Verkehrsregeln schreiben für den Erste-Hilfe-Kasten eine sogenannte Mitführpflicht vor.
Was muss im Verbandskasten enthalten sein? Eine Übersicht der einzelnen Gegenstände finden Sie hier.
Welche Sanktionen drohen für das Fehlen des Verbandskastens? Wie hoch das Verwarngeld in einem solchen Fall ausfällt, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Tempolimits für Motorräder im Ausland
In 7 Ländern auf dem europäischen Kontinent gelten spezielle Tempolimits für Motorräder: in Bulgarien, Griechenland, Litauen, Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Die Geschwindigkeiten für Motorräder sind ausnahmslos niedriger angesetzt als die Höchstgeschwindigkeiten für Autos. Beispiel Bulgarien: Hier gilt für Motorräder ein Tempolimit auf Autobahnen von 100 km/h, während Autos 130 km/h fahren dürfen.
Spezielle Tempolimits für Motorräder im Ausland
| Land | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|---|
| Bulgarien | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
| Griechenland | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Litauen | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Russland | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Türkei | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Ukraine | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Weißrussland | 60 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
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