Beschäftigte des Landes können sich mit JobBikeBW ein Fahrrad leasen. Dabei hilft Ihnen JobBike BW - das Fahrradleasing-Angebot des Landes. Mehr als 22.000 Landesbeschäftigte nutzen das Angebot bereits. Gestalten Sie Ihren Weg zur Arbeit gesund und umweltfreundlich.
Vorteile von JobBike BW
Die entscheidenden Vorteile für viele: Das Leasing über das Land ist oft günstiger, als sich das Rad selbst zu kaufen. Mit JobBike BW wird Ihnen vom Land als Ihr Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike überlassen. Sie können das Fahrrad sowohl privat als auch dienstlich nutzen - zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit. Die monatlichen Leasingraten werden dabei vom Bruttogehalt abgezogen. Das passiert per sogenannter Entgeldumwandlung.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Das Radleasing beruht auf der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei wird die monatliche Umwandlungsrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Bediensteten sparen dadurch Steuern und das Radleasing wird im Vergleich zum Barkauf häufig wirtschaftlich attraktiver.
Rechtsgrundlage für das Radleasing ist § 3 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz. Die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings bieten das Landesbesoldungsgesetz, das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg, sowie der TV-Radleasing BW.
Teilnahmevoraussetzungen und Konditionen
Möchten Sie das JobBike BW nutzen? Die meisten Beschäftigten können dafür ihren Antrag online stellen. Nutzen Sie dafür einfach das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV). Dort finden Sie auch einen Vergleichsrechner und die genauen Konditionen des Leasings.
Teilnahmeberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, einschließlich der Richterinnen und Richter nach § 1 Abs. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist der TV Radleasing BW in Kraft getreten, durch den den Tarifbeschäftigten des Landes Baden-Württemberg der Zugang zum Angebot JobBike BW zu den grundsätzlich gleichen Bedingungen eröffnet wird, wie sie bereits für Landesbeamt:innen und Richter:innen gelten.
Der Reiter „JobBike BW“ ist im Kundenportal des LBV nur für die Personen sichtbar, die grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind. Siehe dazu: Wer kann an JobBike BW teilnehmen? Wenn Ihre bezügezahlende bzw. lohnabrechnende Stelle nicht das LBV ist (z.B. die Universitätskliniken), müssen Sie sich im JobRad Portal über die jeweilige Stelle registrieren und einloggen.
Der Zugang zum meinJobRad-Portal des LBV ist nur dann möglich, wenn am Tag der Anmeldung im Kundenportal des LBV die Berechtigung zur Teilnahme an JobBike BW vorliegt. Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, können auch Teilnahmeberechtigte mit Wohnsitz im Ausland an JobBike BW teilnehmen.
Auswahl und Bezug des Fahrrads
Die Fahrräder können über die mehr als 6.500 Fachhändler des Dienstleisters in Deutschland bezogen werden (siehe auch Händlersuche im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal der Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV). Das Fahrrad ist beim Fachhandel in Deutschland abzuholen. Onlinehändler können ausschließlich an eine Adresse in Deutschland liefern.
Kosten und finanzielle Aspekte
Die Kosten sind in erster Linie abhängig vom Verkaufspreis (VKP) des Fahrrades. Die monatliche Rate sowie die entsprechende Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung lassen sich über den Vergleichsrechner ermitteln. JobBike BW ist unter Berücksichtigung der Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie den enthaltenen Inspektionsleistungen über alle Besoldungsgruppen im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiv.
Inwieweit JobBike BW im Einzelfall im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt jedoch von individuellen Faktoren ab, wie der Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe, der Steuerklasse und vor allem vom Preis des Fahrrades, für das Sie sich entscheiden. Die entsprechende Ersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie die Umwandlungsrate werden über den Vergleichsrechner ermittelt.
Fahrradtypen und Zubehör
Im Rahmen von JobBike BW stehen alle Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne inklusive leasingfähigem Zubehör zur Verfügung. Hierzu gehören u. a. Fahrräder können im Preissegment zwischen 749 Euro und 11 900 Euro inklusive Mehrwertsteuer frei gewählt werden. Bei der Auswahl aus den Produktgruppen sind keine Grenzen gesetzt.
Die Regelung zielt explizit auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne ab. S-Pedelecs sind von der Regelung nicht umfasst, da es sich bei diesen um Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 1 u.
Ja, aber nur Zubehör, das mit dem Fahrrad fest verbunden ist. Fahrradzubehör kann ausschließlich zeitgleich mit dem Fahrrad ausgewählt werden.
Ablauf des Leasings
Jede teilnahmeberechtigte Person kann ein Fahrrad für die Dauer von 36 Monaten beantragen. Die Fahrräder können bei allen Kooperationspartnern des Dienstleisters JobRad GmbH ausgesucht werden. Deutschlandweit können Sie Fahrräder bei über 6.500 Händlern aussuchen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen über 1.164 stationäre Händler zur Verfügung.
Beantragung und Überlassungszeitraum
Die Beantragung kann über das Kundenportal des LBV oder über das JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV erfolgen. Von dort aus können die Teilnahmeberechtigten in das meinJobRad-Portal gelangen.
Die Überlassung des Fahrrades beginnt mit der Übernahme des Fahrrades. Der eigentliche Überlassungszeitraum von 36 Monaten beginnt jedoch erst mit dem 1. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Erfolgt die Übernahme an einem 30. oder 31.
Hier sind einige Beispiele zur Verdeutlichung:
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 28.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027.
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 30.10.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2027. Für November 2024 wird nur die reguläre Umwandlungsrate berechnet.
- Übernahme des Fahrrads erfolgt am 01.12.2024 oder 02.12.2024. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028.
Sicherheitsvorkehrungen und Inspektionen
Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrrad immer mit einem Fahrradschloss an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand sichern müssen. Im Fall eines Diebstahls müssen Sie gemäß den Versicherungsbedingungen nachweisen, dass es sich bei dem Fahrradschloss um ein qualitativ hochwertiges Schloss mit einem Listenpreis/UVP von mindestens 49 Euro inkl. Mehrwertsteuer handelt. Bitte bewahren Sie als Nachweis die entsprechende Rechnung für die Zeit der Nutzungsüberlassung auf.
Der Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet Sie, jährlich eine Inspektion bei einem JobRad-Fachhandelspartner durchführen zu lassen. Hierfür erhalten Sie bei der Übernahme einen Code, mit dem Sie diese Inspektion in Anspruch nehmen können. Die erste Inspektion ist vom 7. bis einschließlich zum 12. Monat nach Vertragsstart möglich, die zweite vom 13. bis einschließlich zum 24. Monat, die dritte vom 25. Monat bis einschließlich zum 36.
Sofern eine Inspektion laut Hersteller vor dem 7. Monat durchgeführt werden soll, ist diese von Ihnen selbst zu tragen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche können nicht durch Nichtdurchführung einer durch den Hersteller geforderten Erstinspektion, verwirkt werden. Die JobRad-Inspektion umfasst einen jährlichen Check Ihres Fahrrads. Für Verträge ab dem 04.06.2024 entfällt die bisherige Wertgrenze in Höhe von 90 Euro.
Der Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet Sie, das Fahrrad in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, d.h. es muss die notwendigen Voraussetzungen gemäß Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Nein, eine Kündigung während der Laufzeit von 36 Monaten ist nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Raten besteht grundsätzlich über den gesamten Nutzungszeitraum. In wenigen Ausnahmefällen wird der Nutzungsüberlassungsvertrag aufgelöst. Ab dem 04.06.2024 bleibt Ihnen das Fahrrad in diesem Zeitraum weiter überlassen. Wenn die Entgeltumwandlung in diesen Fällen nicht mehr möglich ist, müssen Sie für den Rest der Nutzungszeit die vollen monatlichen Leasingraten (=Gesamtnutzungsrate) an das LBV oder die jeweilige bezügezahlende bzw. lohnabrechnede Stelle (siehe auch Merkblatt „Zahlungshinweise für besondere Fälle“, das im Kundenportal des LBV oder im JobRad Portal derjenigen Dienststellen ohne Zugriff auf das Kundenportal des LBV abrufbar ist) zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dann keinen Steuervorteil mehr durch die Entgeltumwandlung erhalten. Das bedeutet, dass Ihre monatliche Rate deutlich steigen wird. Das Fahrrad bleibt Ihnen weiter überlassen.
Ab dem 04.06.2024 endet die Möglichkeit zur Nutzungsüberlassung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktivem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird aufgelöst. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt. Die gilt nicht in den Fällen der Beendigung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses, einer Kündigung und bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
Bei Vorliegen einer dauerhaften Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit oder nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen können Verträge, die ab dem 04.06.2024 geschlossen wurden, aufgelöst werden. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Die Möglichkeit, dass der Dienstleister Ihnen ein Angebot zum Kauf unterbreitet, bleibt unberührt.
Rückgabe und Kaufoption
Die Rückgabe erfolgt in der Regel nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit bzw. nach Auflösung des Nutzungsüberlassungsvertrages. Der Dienstleister lässt die Fahrräder von einer Spedition bei Ihnen kostenfrei abholen. Diese stellt auch entsprechendes Verpackungsmaterial kostenfrei zur Verfügung.
Eine Teilnahme an JobBike BW leitet keinen Anspruch zum Kauf nach Ende der Laufzeit ab. Der Dienstleister kann Ihnen nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ein individuelles Kaufangebot unterbreiten. Falls der Dienstleister Ihnen das Fahrrad zum Kauf anbietet, bekommen Sie ca. Dieses Angebot kann per Button entweder angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Annahme verschickt der Dienstleister am ersten Werktag nach Endes des Überlassungszeitraums an Sie eine Rechnung. Bei Nichteinhaltung der Zahlfrist werden Sie entsprechend gemahnt.
Zusätzliche Informationen und Kontakt
Sie möchten ein JobBike BW beantragen und haben Fragen zur Nutzung des meinJobRad-Portals, dem Vergleichsrechner oder den Serviceleistungen? Falls Ihre Bezüge/Ihr Gehalt nicht vom LBV abgerechnet werden, wenden Sie sich bit...
JobRad App
Mit der App zeichnen Sie - datenschutzkonform und anonymisiert - Ihre gefahrenen Kilometer und Strecken auf und verfolgen, wieviel CO2 Sie mit jeder Fahrt einsparen. Zudem helfen Sie dem Land Baden-Württemberg, eine Klimabilanz für JobBike BW zu erstellen. Die App ist verfügbar für Android-Mobiltelefone und iPhones.
Job- bzw. Dienstradleasing im Detail
Ein Job- bzw. Dienstrad kann ein Rad sein, das der Arbeitgeber beschafft und seinen Beschäftigten zur dienstlichen Nutzung überlässt. Üblich ist mittlerweile aber ein anderes Modell: Der Arbeitgeber schließt mit einem Dienstleister einen Leasingvertrag über Fahrräder und ist damit Leasingnehmer. Er überlässt das geleaste Rad sodann den Beschäftigten zur privaten und dienstlichen Nutzung. Die Beschäftigten können sich das Job- bzw. Dienstrad unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Fahrradhändler, der Vertragspartner des Dienstleisters ist, aussuchen.
Die Nutzung des Rads finanzieren die Beschäftigten selbst, in dem sie während der Leasinglaufzeit auf den Teil ihres monatlichen Bruttoeinkommens verzichten, der der Leasingrate entspricht. Ursächlich für die Idee dürfte das Aufeinandertreffen der Interessen der Beteiligten sein: Unternehmen, die das Leasingmodell anbieten, weil sie darin ein Geschäftsmodell gefunden haben; Beschäftigte, die lieber monatlich kleinere Beträge als einmal eine hohe Summe für ein neues Rad aufbringen wollen; Arbeitgeber, die die Verkehrswende mitgestalten und attraktiv für Beschäftigte sein möchten.
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen
Für den öffentlichen Dienst gilt: ohne tarifliche bzw. besoldungsgesetzliche Regelung zur Entgeltumwandlung kein Dienstradleasing. Außerdem müssen öffentliche Arbeitgeber den Auftrag für die Leasingdienstleistung auf Grund des Vergaberechts je nach Auftragswert entweder national oder europaweit ausschreiben. Ist ein geeigneter Vertragspartner gefunden, wird der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Radleasingfirma geschlossen.
Die Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember vergangenen Jahres beinhaltet einen neuen Paragrafen § 19b für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing. Darin heißt es in Absatz 1: „Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden […].“
Regelungen in verschiedenen Bundesländern
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben mittlerweile eine Regelung in ihre Besoldungsgesetze aufgenommen, um das Radleasing auch Beamt*innen zu ermöglichen. Diese lautet meist: „Die Berechtigten können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen sind […] Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Berechtigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinn handelt.
Ausschlusskriterien und Einschränkungen
Das Leasing steht allerdings nicht allen Beschäftigten zur Verfügung. So sind gemäß der Regelung im TV-L Beschäftigte von der Entgeltumwandlung ausgenommen, die noch in der Probezeit sind, in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, das weniger als die zu vereinbarende Leasingdauer andauert. Außerdem sind Beschäftigte ausgenommen, deren Bezüge von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind, oder die Schuldner*in in einem laufenden Insolvenzverfahren sind.
Laufzeit und Kosten
So beträgt die sogenannte Überlassungslaufzeit für das Rad in der Regel 36 Monate. Zudem ist ein Höchstbetrag bezogen auf den Listenpreis des Rads - gegebenenfalls inklusive Zubehör und Zusatzleistungen -, manchmal auch ein Mindestbetrag bezogen auf den Listenpreis festgelegt, ebenso die Anzahl möglicher Räder pro Beschäftigter bzw. Beschäftigtem.
JobBike Bayern
In Bayern ist das JobBike Bayern Programm verfügbar für aktive Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Tarifbeschäftigte des TV-L in Bayern (Stand: November 2023). Nicht-teilnahmeberechtigt sind u.a. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Dienstanfänger sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit, sofern ihre Amtszeit ab Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre andauert, befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Abschlusses eine Einzelleasingvertrages weniger als drei Jahre fortbesteht, geringfügig Beschäftigte, Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten, Personen, deren aktives Dienst-/Beschäftigungsverhältnis zu Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand andauert, und Berechtigte Beschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages über ein Dienstfahrrad von einer Pfändung betroffen sind oder die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.
Als Beschäftigte/r des Freistaats Bayern nutzen Sie Ihr JobBike direkt in Verbindung mit einem umfassenden Versicherungs- und Servicepaket. Das bedeutet für Sie, Ihr JobBike ist zu jeder Zeit - auch beispielsweise während der Elternzeit oder bei Langzeiterkrankungen - umfassend gegen Diebstahl, Vandalismus sowie Sturzschäden und vieles mehr versichert.
Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad® verzichten! Der:die Arbeitnehmer:in wandelt die JobRad®-Leasingraten aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder anderen Extrazahlungen.
JobRad® ist auch als Gehaltsextra vom Unternehmen möglich − und das sogar steuerfrei. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet und mehr bringt als eine Gehaltserhöhung.
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