Immer mehr Motorradfahrer und Autofahrer dokumentieren ihre Touren mit Actioncams oder Dashcams - sei es zur Absicherung im Falle eines Unfalls oder zur Erinnerung an besondere Momente. Doch was in einem Land selbstverständlich erscheint, kann im anderen Land schnell teuer oder sogar strafbar werden.
Ja, Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, sowohl für Motorräder als auch für andere Fahrzeuge. Ja, Dashcams sind in Deutschland erlaubt, auch für Motorräder. Die Nutzung von Dashcams auf deutschen Straßen ist jedoch mit bestimmten rechtlichen Einschränkungen verbunden.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2018 dürfen Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, sofern sie zur Aufklärung von Verkehrsunfällen dienen. Allerdings müssen dabei bestimmte Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwenden zu können. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Die aktuelle Gesetzeslage zu Dashcams in Deutschland besagt, dass das Filmen mit Dashcams grundsätzlich erlaubt ist, solange dabei keine personenbezogenen Daten unrechtmäßig erhoben oder verarbeitet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Dashcams in erster Linie zur Beweissicherung dienen und nicht zur Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer. Um den Datenschutz zu gewährleisten, müssen Dashcams so eingestellt sein, dass sie nur das unmittelbare Verkehrsgeschehen aufzeichnen und keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, die nicht direkt am Unfall beteiligt sind. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, permanent und ohne Unterbrechung zu filmen. Die Aufnahmen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgen und müssen regelmäßig gelöscht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Dashcams nur zur privaten Nutzung erlaubt sind. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen, beispielsweise in sozialen Medien oder als Beweismittel vor Gericht, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer seine Fahrten damit filmt, verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sagt Lindstedt. Die "permanente und anlassbezogene Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens" sei mit der DSGVO nicht vereinbar. Wer es dennoch mache, könne sogar eine Ordnungswidrigkeit begehen, sagt der Polizeisprecher.
Für Datenschützer ist deshalb vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Die Beobachtung mit Videokameras ist zudem nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Darüber hinaus ist beim Einsatz von Dashcams im Fahrzeug problematisch, dass die Verwenderin oder der Verwender ihren Informationspflichten gegenüber den Aufgenommenen im fließenden Verkehr nicht nachkommen können. Dies stellt zusätzlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
Einige neue Autos haben einen Pre-Collision-Assistent, das ist eine Art Kamera, die erkennt, ob es gleich einen Unfall geben könnte. Bei manchen Modellen bremst in einem solchen Fall der Wagen selbst ab, wenn es der Fahrer nicht macht. Einige dieser Systeme starteten in solchen Momenten gleichzeitig eine Videoaufnahme, um einen möglichen Unfall festzuhalten, sagt Lindstedt. Wenn so ein Video allerdings im Internet veröffentlicht wird und Personen oder Autos identifizierbar sind, werde ebenfalls gegen die DSGVO verstoßen, sagt Lindstedt.
Einschränkungen und Strafen
Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig wird. Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Die Präsenz einer Kamera am Motorrad kann Autofahrer davon abhalten, gefährliche Überholmanöver, Spurwechsel o.ä. in deiner direkten Nähe durchzuführe. Aber Achtung: Wer mit einer Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, kann ggf. ein Bußgeld riskieren. Grauzone.
Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht
Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17). Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.
Besondere Vorschriften für Motorradfahrer
In Bezug auf Motorräder gibt es keine spezifischen Regelungen zur Verwendung von Dashcams. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die oben genannten Voraussetzungen gelten jedoch auch für Motorradfahrer. Ja, Kameras am Motorrad sind erlaubt, solange sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Es ist aber sicherzustellen, dass die Kamera stabil sitzt (dies gilt auch bei einer Befestigung am Helm) und zudem die Sicht nicht beeinträchtigt. Die Montage am Helm ist hingegen verboten. Wichtig ist jedoch, dass die Kamera fest und sicher am Motorrad befestigt wird.
Nutzung von Actioncams
Mit aktuellen Action-Kameras kannst du ganz einfach Motovlogs, Timelapses, Hyperlapses und vieles mehr aufnehmen. Smartphones können theoretisch auch Videos aufnehmen, aber sie sind natürlich nicht so robust und haben nicht die fortschrittlichen Funktionen von speziell für Motorräder entwickelten Kameras. Mit hervorragender Videostabilisierung, wetterfester Versiegelung, individuellen Halterungen und Akkus ermöglichen dir die heutigen Action Cams wie X4, wichtige Momente zuverlässig zu filmen.
Die richtige Montage deiner Motorradkamera ist entscheidend für klare Aufnahmen und den Schutz deiner Ausrüstung im Falle eines Sturzes. Wenn du die Kamera direkt unter deinem Helm anbringst, erhältst du aufregende POV-Aufnahmen von deiner Fahrt. Bei einem Motorrad mit Helmkamera wird die Kamera so positioniert, dass sie die Sicht auf wichtige Bedienelemente und Anzeigen nicht behindert.
Rechtliche Situation in Europa
Auch im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams. Die Regelungen zur Nutzung von Dashcams und Actioncams sind in Europa uneinheitlich und können sich sogar von Nachbarland zu Nachbarland drastisch unterscheiden.
In den meisten europäischen Staaten machen die Behörden keinen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto und einer Actioncam am Motorrad. Unabhängig davon, ob die Kamera an der Windschutzscheibe, am Helm oder am Fahrzeug angebracht ist, greifen die jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze. Einige Länder gehen rigoros gegen die Nutzung von Dashcams und Actioncams im Straßenverkehr vor. In anderen Ländern ist die Nutzung zwar möglich, doch nur unter strengen Auflagen. Die Datenschutzverstöße entstehen im jeweiligen Urlaubsland, nicht erst beim Hochladen.
Hier eine Übersicht über die Regelungen in einigen europäischen Ländern:
| Land | Dashcam-Nutzung |
|---|---|
| Portugal | Besitz einer Dashcam im Fahrzeug ist strafbar |
| Österreich | Dashcams werden als unzulässige Videoüberwachung gewertet |
| Luxemburg | Videoaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt |
| Frankreich | Privater Gebrauch gestattet, Veröffentlichung nur mit unkenntlich gemachten Gesichtern und Kennzeichen |
| Italien | Private, regelmäßig überschriebene Aufnahmen zulässig, Kameras dürfen die Sicht nicht behindern |
| Spanien | Nutzung gestattet, solange keine Ablenkung entsteht und Datenschutzregeln beachtet werden |
| Kroatien und Slowenien | Nutzung wird toleriert, solange die Datenschutzvorgaben eingehalten werden |
| Belgien | Private Nutzung erlaubt, Veröffentlichung nur mit Zustimmung aller Beteiligten |
| Griechenland | Offiziell wird von der Nutzung abgeraten |
| Bosnien-Herzegowina | Grundsätzlich unproblematisch |
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dashcams in Deutschland erlaubt sind, auch für Motorräder. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage zur Verwendung von Dashcams in Deutschland weiterhin diskutiert wird und sich ändern kann. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls die neuesten Standpunkte und Entwicklungen zu berücksichtigen.
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