Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf deutschen Straßen nach wie vor an der Tagesordnung. Da Raser damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden, überwachen Polizei und gegebenenfalls die Ordnungsämter den Verkehr. Die wohl bekannteste Methode, die Verkehrssünder zu überführen, ist der Einsatz von Blitzanlagen. Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen.
Häufig beinhaltet ein Bußgeldbescheid auch ein sogenanntes Blitzerfoto, auf dem der jeweilige Fahrer sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs zu sehen sind. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei.
Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren. Doch bedeutet dies automatisch, dass Biker nichts zu befürchten haben, wenn sie mit dem Motorrad an einen Blitzer geraten? Oder kennt die zuständige Behörde auch in einem solchen Fall Mittel und Wege, um den betroffenen Fahrer ausfindig zu machen und ihm die mit seinem Verstoß verbundenen Ahndungen aufzuerlegen? Können Motorräder demnach überhaupt geblitzt werden und für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden? Diese Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Warum viele Motorradfahrer von einem Freifahrtschein ausgehen
Einige Motorradfahrer gehen davon aus, es sei gar nicht erst möglich, sie mit dem Motorrad zu blitzen. Dabei liegen sie allerdings falsch. Denn auch wenn sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden, wird eine Fotoaufnahme angefertigt. Dieser muss sich nämlich bereits seit 1976 an die für Biker geltende Helmpflicht halten.
Auf diese Weise ist es zwar möglich, einen Motorradfahrer zu blitzen und im Anschluss den Halter ausfindig zu machen, behauptet dieser jedoch, nicht gefahren zu sein, scheinen der zuständigen Behörde die Hände gebunden zu sein. Schließlich gilt in Deutschland die Fahrerhaftung.
Wie Motorradfahrer geblitzt werden können
Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.
Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.
Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.
Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.
Methoden zur Identifizierung des Fahrers
Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen.
- Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.
- Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsläufig auch um den Verkehrssünder.
- Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.
- Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.
- Die Polizei kann das Blitzerfoto mit anderen Motorrädern abgleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind und kann zudem den jeweiligen Fahrzeughaltern Besuche abstatten.
- Die Polizei kann das betreffende Motorrad und seinen Fahrer beobachten und mit einem mobilen Blitzer auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke blitzen und dadurch überführen.
- Es gibt auch Fälle, in denen immer wieder dasselbe Motorrad einem bestimmten Blitzer vor die Linse kam.
Manchmal geben Fotos aber auch dann Hinweise auf den Fahrer, wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrauenpiercings sichtbar sein. Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurchsuchung. Vor Gericht können die Motorradkleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutzkleidung auf dem Blitzerfoto übereinstimmen.
Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwindigkeitsübertretungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war.
All diese Bemühungen haben jedoch eins gemeinsam: Sie sind sehr aufwändig.
Welche Sanktionen drohen?
Werden Sie als Motorradfahrer geblitzt und die Behörde identifiziert Sie, drohen die gleichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie bei Autofahrern. Hier unterscheidet der Bußgeldkatalog nicht: Rasende Auto- und Motorradfahrer werden gleichermaßen sanktioniert.
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.
In folgender Tabelle sind die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad zusammengefasst:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Ab 10 Euro | Bis zu 2 Punkte | Bis zu 3 Monate |
| Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | Ab 10 Euro | Bis zu 2 Punkte | Bis zu 3 Monate |
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen.
Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
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