Die Frage: „Können Motorräder oder Motorradfahrer geblitzt werden?“, stellt sich so nicht. Selbstverständlich sind Sie mit einem Motorrad nicht gegen Blitzer gefeit.
Deshalb möchten wir die Frage neu stellen: „Wie werden Motorräder so geblitzt, dass der Verkehrssünder auch identifiziert werden kann?“
Nicht nur das fehlende Nummernschild auf dem Beweisfoto ist dabei problematisch, sondern auch der Helm.
In Deutschland muss immer der Fahrer haften. Das heißt, selbst wenn der Halter des Kfz ermittelt werden kann, muss geklärt werden, ob er oder eine andere Person zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist.
Macht es in Anbetracht dieser Probleme überhaupt Sinn, Motorradfahrer zu blitzen?
Und wie ermittelt die Polizei bei solchen Fällen?
Geblitzt mit dem Motorrad und trotzdem erwischt!
Kann man mit dem Motorrad geblitzt werden? Ja.
Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln.
Das Motorrad wurde von vorne geblitzt und der Fahrer ist nicht erkennbar und auch das Kennzeichen ist nicht zu sehen.
Wie wird ein Motorrad so geblitzt, dass der Fahrer später auch identifiziert werden kann?
Die Hersteller sind dem Problem zunächst durch technische Möglichkeiten begegnet.
Dadurch wird auch das Nummernschild vom Motorrad geblitzt, welches nicht vorne, sondern hinten befestigt ist.
Allerdings lösen selbst diese technischen Neuerungen das Problem der erschwerten Fahreridentifikation nicht.
Ein mobiler Blitzer, der Motorrad- und Autofahrern gleichermaßen zum Verhängnis werden kann, ist z. B. die Laserpistole.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei kann ein Motorradfahrer allerdings recht einfach überführt werden, wenn die Beamten diesen nach dem Verstoß direkt rauswinken.
Wie geht die Polizei bei solchen Fällen vor?
Sie können z. B. den Halter des Kfz befragen, seine Motorradkleidung mit der des auf dem Beweisfoto abgebildeten Fahrers vergleichen und sogar das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.
Es gibt auch Fälle, in denen immer wieder dasselbe Motorrad einem bestimmten Blitzer vor die Linse kam.
Ohnehin ist die mobile Verkehrskontrolle eine wirksames Mittel gegen Raser auf dem Motorrad. Der Blitzer dient dabei wie üblich als Beweis für den Geschwindigkeitsverstoß.
Kann ein geblitzter Motorradfahrer identifiziert werden?
Wird das Motorrad von hinten geblitzt und damit das Kennzeichen abgebildet, ist eine Identifizierung möglich.
Unter Umständen ja, wenn z. B. der Halter des Motorrads den Fahrer angeben kann oder wenn die Polizei den Fahrer direkt nach dem Verstoß anhält und ihn so ermitteln kann.
Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werde?
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad sind die gleichen wie für Pkw.
Unsere Tabellen zeigen Ihnen, für welche Geschwindigkeitsüberschreitung welche Sanktionen ausgesprochen werden.
Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen.
Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Zahlen der Polizei belegen: Biker werden kaum geblitzt
Motorradfahrer in Schleswig-Holstein bleiben häufig unbehelligt von Blitzern. Das belegen aktuelle Zahlen der Polizei.
Der Grund: Viele Radarfallen erfassen nur das Frontkennzeichen, das Motorräder bekanntlich nicht haben.
Dadurch entgehen zahlreiche Biker der Tempokontrolle.
Ein Freifahrtschein fürs Rasen auf zwei Rädern ist das jedoch nicht.
Jährlich bringen Bußgelder aus Geschwindigkeitskontrollen dem Land Schleswig-Holstein Millionenbeträge ein.
Im Jahr 2024 waren es über 40 Millionen Euro. Motorradfahrer tragen dazu jedoch weniger bei.
Im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern kommen sie oft ohne Strafe davon, da die Blitzer-Fotos keine eindeutige Identifizierung ermöglichen.
Blitzer-Bilanz: 249.000 geblitzte Autos, aber nur 152 Motorräder
Anfang 2025 waren in Schleswig-Holstein laut Kraftfahrtbundesamt rund 1,75 Millionen Autos und etwa 166.500 Krafträder - darunter Motorräder und Mopeds - zugelassen.
Dennoch hat das Landespolizeiamt bisher nur 152 rechtlich verfolgte Geschwindigkeitsverstöße bei Krafträdern registriert.
Demgegenüber wurden bislang rund 249.000 Autos geblitzt.
Das entspricht einer Quote von 0,06 Prozent bei Krafträdern. Im Vorjahr lag diese bei 0,09 Prozent.
Da viele Motorräder mit Saisonkennzeichen meist nur im Sommer unterwegs sind, ist die Zahl der Verstöße bei Krafträdern im Verhältnis zu den Fahrzeugzahlen und Nutzungszeiten vergleichsweise niedrig.
Auf jeden geblitzten Motorradfahrer kommen mehr als 1.500 geblitzte Autofahrer.
Großer personeller Aufwand bei Motorradkontrollen
„Die Überwachung der Geschwindigkeit von Motorradfahrenden ist regelmäßig nur mit großem personellem Aufwand möglich“, erklärt das Landespolizeiamt in Schleswig-Holstein.
Grund dafür ist, dass Krafträder lediglich ein hinteres Kennzeichen besitzen, was die Identifikation zusätzlich erschwert.
Neben dem Aufstellen einer zusätzlichen Kamera kann die Polizei nach eigenen Angaben zur sicheren Fahreridentifikation in der Regel nur mit Anhalteposten arbeiten.
„Die ’normale‘ Geschwindigkeitsüberwachung hingegen läuft automatisiert und im Falle von ‚Blitzeranhängern‘ auch über mehrere Tage durchgehend“, heißt es weiter von der Landespolizei.
Das erkläre die massiven Unterschiede zwischen den Fahrzeugarten in der Statistik.
ADAC verweist auf fehlende Halterhaftung
Auch der ADAC weist darauf hin, dass es in der Praxis oft schwierig ist, die Identität eines Bikers zu bestimmen.
„Wenn zum Beispiel ein verspiegeltes Visier am Helm vorhanden ist, der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt oder sich die Sonne anderweitig spiegelt, ist in der Regel keine Identifikation des Fahrers möglich“, heißt es von dem Automobilclub.
Anders als in Österreich oder der Schweiz gibt es in Deutschland keine Halterhaftung.
Deshalb müssen die Behörden den Fahrer oder die Fahrerin zweifelsfrei ermitteln können. Gelingt das nicht, kann die Bußgeldstelle meist nur eine Fahrtenbuchauflage verhängen.
Gewerkschaft der Polizei: „Keine rechtsfreien Räume“
„Die Halter müssen mehr in den Fokus genommen werden. Sie sind verantwortlich für ihre Fahrzeuge. Dort müssen gesetzgeberische Regelungen getroffen werden“, fordert auch Sven Neumann von der Gewerkschaft der Polizei.
Die Identifizierung von Bikern sei sehr aufwendig und die Landespolizei oft nicht ausreichend mit Personal ausgestattet.
Dennoch dürfe es keine verkehrsrechtsfreien Räume geben. „Auch Motorradfahrer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten und einen Ahndungsdruck bei Missachtung spüren“, so Neumann.
Kein Freifahrtschein: 17.000 Euro Bußgeld für Motorradraser aus Rüsselsheim
Dass der Personalaufwand bei der Verfolgung von Tempoverstößen durch Biker höher ist, diese aber durchaus geahndet werden können, zeigt ein aufsehenerregender Fall von letztem Jahr.
Ein 22-jähriger Motorradfahrer war mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an stationären Blitzeranlagen in Rüsselsheim vorbeigerast und posierte dabei absichtlich vor den Kameras - offenbar in der Annahme, aufgrund des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht identifiziert werden zu können.
Trotzdem gelang der Polizei durch sorgfältige Auswertung der Fotos und anschließende Fahndung die Identifikation des Fahrers.
Seine Strafe: 17.000 Euro Bußgeld, 22 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 31 Monaten.
Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen
Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bedeutet allerdings nicht, dass die Vorwürfe der Bußgeldstelle über jeden Zweifel erhaben sind. Fehlerhafte Messungen oder formelle Fehler im Verfahren können durchaus zu einer erfolgreichen Anfechtung führen.
Reichen Sie jetzt Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein, wenn Ihnen ein Geschwindigkeits-, Überhol-, Vorfahrt-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Mobiltelefonverstoß zur Last gelegt wird.
Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.
Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
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