Viele Fahranfänger stehen vor der Frage, wie sie ihre Traummaschine fahren können, auch wenn diese eigentlich zu leistungsstark für ihren Führerschein ist. Hier kommt die Drosselung ins Spiel, die es ermöglicht, Motorräder mit höherer Leistung auf ein führerscheinkonformes Niveau zu reduzieren.
Gründe für eine Motorrad Drosselung
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Motorrad gedrosselt wird. Der häufigste Grund ist, Fahranfängern den direkten Zugang zu den höheren PS-Bereichen zu verwehren. Nach den Europäischen Fahrerlaubnis-Richtlinien müssen Führerscheinneulinge für 2 Jahre nach Ausstellung der Fahrerlaubnis Motorräder bis max. 35kW fahren.Technische Möglichkeiten der Drosselung
Wie ein Motorrad in der Leistung reduziert wird, hängt vom jeweiligen Motorrad ab. Grundsätzlich gibt es mechanische und elektronische Lösungen.Mechanische Drosselung
* Vergasermotoren: Hier werden in der Regel Gasschieberanschläge und Drosselblenden verbaut. Drosselblenden sind eine Verengung des Ansaugtrakts, um die Luftzufuhr zu verringern.* Einspritzmotoren: Bei Einspritzaggregaten kommen Gaswegbegrenzer zum Einsatz. Das ist ein mechanischer Anschlag im Gasweg, der Vollgas verhindert und lediglich kalibrierte Teillast zulässt. Je nach Fahrzeugtyp wird der Gaswegbegrenzer noch mit Drosselblenden kombiniert.Die Gaszugdrossel ist billig und schnell eingebaut.Elektronische Drosselung
Mit Einführung der neuen Euro 4 Abgasgrenzwerte wurden seitens des Gesetzgebers weitere strenge Auflagen beschlossen. Für erste Fahrzeugmodelle ab Baujahr 2017 bieten wir bereits 35 kW/48 PS Drosselsätze und Mofadrosseln mit elektronischer Arbeitsweise an. Ähnlich einfach zu montieren, werden der 35 kW/48PS Drosselkit und die Mofadrossel für Ihren Motorroller einfach in die Fahrzeugelektrik integriert.Alpha Technik bietet für 34 Fahrzeugtypen seine patentierten und gebrauchsmustergeschützen MCR-Module an - MCR steht für Micro Controlled Restriction. MCR-Drossel-Module sind Mini-Steuergeräte, die ein verändertes Signal an das Seriensteuergerät weitergeben. Die neueste MCR-Version vereinfacht die Drosselung von Maschinen mit "Ride-by-Wire". Sie können ohne die bisher erforderlichen zusätzlichen Drosselblenden auf 48 PS reduziert werden. Die neu entwickelte Regelungstechnik der Module sorgt jederzeit für das korrekte Verhältnis von Benzin und Luft.Kosten der Drosselung
Die Kosten für das Drosseln und Entdrosseln variieren je nach Hersteller und Modell. Hier eine Übersicht:| Hersteller | Kosten Drosselung | Kosten Entdrosselung || :------------- | :-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | :--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- || BMW | Kostenlose Option bei Modellen mit max. 70 kW (95 PS) | 80-100 Euro (Arbeitszeit) + Eintragung || Triumph | 138 Euro (Gasgriff) + Arbeitszeit + Eintragung | Montage des 70-kW-Gasgriffs + Software + erneute Umtragung || Yamaha | 65 Euro (Ansaugstutzen für 700er-Modelle) + 2-3 Stunden Arbeitszeit + Eintragung, Software (900er-Reihe) + 15 Min. Arbeit | Austausch der Ansaugstutzen im Luftfilterkasten und Änderung der Software in der ECU notwendig bei 700er-Modellen. Bei der neuen MT-09 in der A2-Version wird nur noch eine Änderung der Software erforderlich sein. || Kawasaki | ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung | Neue Software || Harley-Davidson | ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + 50 Euro (Umtragen beim Händler) | |Zusätzlich fallen Kosten für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere an, die je nach Prüforganisation und Bundesland variieren.Rechtliche Aspekte der Drosselung
Für die Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW sein. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden.Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden - die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz).Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist dringend abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung.Drosselung durchführen lassen
Ob nun das ungezähmte Traumbike vom Privatverkäufer oder von einem Markenhändler stammt: An der Werkstatt führt für den Einbau einer Drosselung kein Weg vorbei, denn das ist Arbeit für Profis. In der Praxis ordern die Betriebe die Umrüstsätze bei Alpha Technik und bekommen diese mit allen Teilen und auf die jeweilige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bezogenen Teilegutachten geliefert. Das ist sowohl elementar wichtig für Garantie und Gewährleistung als auch für die erforderliche Änderungsabnahme bei einer technischen Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder anderen nach dem Einbau.Wichtig: Um Probleme zu vermeiden, sollte man zuerst die Zulassung mit den originalen COC- Daten vornehmen und dann anschließend erst die Änderung der Fahrzeugdaten eintragen lassen.
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