Möchten Sie Ihre Motorradleistung für den A1 Führerschein anpassen? Biketown24 bietet eine umfassende Lösung mit ihren 15 PS Drosselsätzen für 125er Motorräder. Unsere Drosselsätze sind nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch preisgünstig, und ermöglichen es Ihnen, Ihre Maschine gesetzeskonform auf 11 KW zu beschränken.
Warum ist eine 15 PS Drossel notwendig?
Für Inhaber des A1 Führerscheins ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Leistung ihres Motorrades auf maximal 11 KW (15 PS) zu beschränken. Diese Regelung sorgt für eine sichere Fahrumgebung für junge oder unerfahrene Fahrer.
Günstige & Qualitativ hochwertige 15 PS Drosselsätze für den 125er Führerschein A1 zur Begrenzung der Leistung auf 11 KW oder 15 PS.
Die Motorrad Drosselung erfolgt i.d.R. durch mechanische Bauteile, manche Modelle können elektronisch gedrosselt werden. Inklusive TÜV-Gutachten mit Ihrer Fahrgestellnummer zur Abnahme Ihrer Motorrad Drosselung durch eine beliebige Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS usw.) Da die Serienleistung der meisten 125er für den Stufenführerschein A1 zu hoch ist, bieten wir Ihnen hier preiswerte & qualitative 15 PS Drosselungen an.
Dem 15 PS Drosselsatz mit Gutachten liegt eine leicht verständliche Einbauanleitung bei, mit welcher der Einbau mit ein wenig technischem Verständnis & handwerklichem Geschick kein Problem darstellt!
Bei jedem 15 PS Drosselsatz sind alle notwendigen Umbauteile enthalten! Also Gutachten, Teilekit und Einbauanleitung. Durch das beiliegende TÜV Gutachten, ausgestellt auf deine Fahrgestellnummer, kann die Eintragung der 15 PS Drosselung bei jeder beliebigen Prüforganisation erfolgen!
Gesetzeslage und Wissenswertes
Seit Januar 2013 gilt bei 11 kW maximaler Leistung kein Geschwindigkeitslimit mehr.
Seit 2013 gibt es für A1-Inhaber keine Geschwindigkeitsbegrenzung bei maximal 11 KW Leistung. Das Motorrad muss jedoch ein Mindestgewicht von 110 kg aufweisen. Beachten Sie, dass nach dem Ausbau der Drossel eine Umschreibung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
15 PS Drossel für 125er - Sicher und Effizient für A1 Führerschein Inhaber.
A2 Führerschein und Drosselung
Bei der Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW sein.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden.
Bei auf 35 kW gedrosselten Maschinen ist immer zu prüfen, welche technischen Daten ursprünglich das nicht gedrosselte Motorrad hatte. Das ist wichtig, weil es nur eine maximale Leistung von 70 kW haben darf.
Besitzstandschutz
Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden - die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu fahren.
Für diejenigen, die ihren Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde. Mit der alten Motorradklasse 1 oder A dürfen sie EU-weit gefahren werden. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.
Wichtiger Hinweis für das Ausland
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist dringend abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen und auch die Kaskoversicherung leistet unter Umständen nicht oder nicht voll.
Kosten der A2-Werksdrosselung auf 35 kW
MOTORRAD zeigt, was das werksseitige Drosseln und Entdrosseln aktueller A2-Motorräder kostet. Von 95 auf 48 PS und zurück.
Wer sich mit dem Stufenführerschein beschäftigt und plant, ein maximal 70 Kilowatt starkes Motorrad für zwei Jahre auf 35 Kilowatt zu drosseln, möchte meist wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Was kostet das Drosseln auf 35 kW? Und was kostet das spätere Entdrosseln dann? Und welcher Hersteller ist beim Drosseln und Entdrosseln am günstigsten?
MOTORRAD hat die Hersteller in Deutschland gefragt:
Kostenübersicht verschiedener Hersteller:
| Hersteller | Drosselung auf 48 PS | Entdrosselung auf Originalleistung |
|---|---|---|
| BMW | Kostenlose Option (werksseitig) | 80 - 100 Euro (Arbeitszeit) + Eintragung |
| Triumph | 138 Euro (neuer Gasgriff) | Kosten für 70-kW-Gasgriff, Montage, Software, Eintragung |
| Yamaha (700er Modelle) | Austausch Ansaugstutzen (65 Euro) + Arbeitszeit + Eintragung | Austausch Ansaugstutzen (65 Euro) + Arbeitszeit + Eintragung |
| Yamaha (900er Modelle A2-Version) | Softwareänderung (ca. 15 Minuten Arbeitszeit) + Eintragung | Softwareänderung (ca. 15 Minuten Arbeitszeit) + Eintragung |
| Kawasaki | Ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung | Ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung |
| Harley-Davidson | Ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + 50 Euro (Umtragung) | Ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + 50 Euro (Umtragung) |
Die Preise können variieren, daher sind die Angaben als Richtwerte zu verstehen.
Du hast Fragen zu unseren angebotenen 48 PS Drosselungen oder benötigst Unterstützung bei der Produktsuche? Gerne helfen wir dir weiter. Schreib uns dazu einfach eine Nachricht über den Chatbot und frag nach einem Mitarbeiter!
Weitere Hinweise
Nur die serienmäßig bis 125ccm haben alles darüber ist nicht A1 tauglich selbst 130 Kubik geht da nicht den Hubraum kann man nicht drosseln und ja es gab 125er mit 34 PS und mehr sind aber alle verschwunden oder von A1 Piloten zerstört worden mit ihrer Raserei auch 150er mit nur 5 PS sind nicht A1 tauglich z.B. A1_ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
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