Kann man mit dem Motorrad geblitzt werden?

Mit dem Frühling wird auch häufig die Motorradsaison eingeleitet. Die Bikes werden aus der Garage geholt und für das neue Jahr fit gemacht. Dabei ist es wichtig, dass sich alle Motorradfahrer an die geltenden Tempolimits halten. Denn Kollisionen können für Biker schnell zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auf deutschen Straßen nach wie vor an der Tagesordnung. Da Raser damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden, überwachen Polizei und gegebenenfalls die Ordnungsämter den Verkehr.

Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Grundsätzlich ist es schwierig, einen Biker anhand der Messung von einem stationären Blitzer zu überführen. Wird ein Motorrad zudem von vorne geblitzt, ist es nicht einmal möglich, den Halter zu ermitteln, da vorne am Bike kein Kennzeichen angebracht ist.

Können Motorradfahrer geblitzt werden?

Die wohl bekannteste Methode die Verkehrssünder zu überführen, ist der Einsatz von Blitzanlagen. Wer von einem Blitzer erwischt wird, erhält kurze Zeit darauf einen Bußgeldbescheid mit Ankündigung der entsprechenden Sanktionen. Dabei kann es sich je nach Schwere des Verstoßes um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot handeln. Zur Identifizierung von Fahrzeug und Fahrer liegt diesem Schreiben oftmals als Beweisstück auch das Blitzer-Foto bei.

Wenn der Blitzer ein Motorrad erfasst, ist es allerdings nicht so einfach, den Fahrer zu identifizieren. Können Motorräder demnach überhaupt geblitzt werden und für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden? Diese Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Viele Fahrer nehmen fälschlicherweise an, dass ihr Motorrad nicht vom Blitzer erfasst werden kann. Aber natürlich kann ein Temposünder auch mit dem Motorrad geblitzt werden. Das Messgerät unterscheidet nicht zwischen Auto- und Motorradfahrer. Beim Blitzen wird auch hier in der Regel eine Fotoaufnahme des Fahrers gemacht.

Die Identifizierung ist jedoch mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden. Denn auch wenn das Motorrad von vorne geblitzt wurde, ist der Fahrer normalerweise nicht erkennbar. Durch die 1976 eingeführte Helmpflicht für Biker ist sein Gesicht verdeckt. Ein weiteres Problem speist sich aus dem Umstand, wie ein Motorrad geblitzt wird - nämlich von vorne. Dort besitzt es im Gegensatz zum Auto aber kein Kennzeichen. Dieses ist bei Motorrädern hinten angebracht. Es wird vom Blitzer nicht erfasst, sodass sich der Halter der Maschine nicht so einfach ermitteln lässt.

Wie kann die Polizei den Verkehrssünder dennoch überführen?

Obgleich die Ermittlung eines Motorradfahrers unter diesen Umständen beinahe unmöglich erscheint, kann die Polizei doch manchen Täter überführen. Da diese Methoden jedoch sehr zeitaufwendig sind, werden sie meist nur bei Wiederholungstätern eingesetzt. Deshalb sollten sich Biker nicht zu sicher fühlen, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt werden.

Fährt ein Motorradfahrer immer dieselbe Strecke und wird dabei wiederholt geblitzt, können sich die Beamten dort mit der Laserpistole auf die Lauer legen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Ein mobiler Blitzer kann dem Motorrad also durchaus zum Verhängnis werden.

Die Polizei hat die Möglichkeit das Motorrad, welches der Blitzer aufgenommen hat, mit den Fahrzeugen abzugleichen, die es im Zulassungsbezirk gibt. Auf diese Weise kann sie den Halter der Maschine ausfindig machen. Allerdings handelt es sich bei diesem nicht zwangsweise auch um den Verkehrssünder.

Lässt sich der geblitzte Fahrer nicht auf anderem Wege ermitteln, kann manchmal auch die Schutzkleidung aufschlussreich sein, sofern diese sehr individuelle Merkmale aufweist. Auch wenn sich hinter dem Visier etwas Auffälliges, wie ein Piercing erahnen lässt, kann dies der Polizei bei der Identifizierung helfen.

Kann sich der Halter nicht mehr daran erinnern, wem er sein Motorrad zum Blitzer-Zeitpunkt geliehen hat, können die Beamten anordnen, dass er künftig ein Fahrtenbuch zu führen hat. Sollten die Polizisten das Motorrad wieder blitzen, lässt sich anhand dieses Buches zweifelsfrei belegen, wer gefahren ist.

Ein Motorradfahrer, der einen Tempoverstoß begeht, ist schwerer zu identifizieren als ein Autofahrer. Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt. Es ist dennoch möglich, zu schnell fahrende Motorradfahrer zu ermitteln.

Der Polizei stehen dennoch viele Methoden zur Verfügung, den Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dazu gehören Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke, sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben und auch Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.

Für das Motorrad gibt es Blitzer, die von vorne und hinten auslösen. Damit hat die Polizei gleich das Kennzeichen und kann den Halter des Fahrzeugs kontaktieren. Sollte dieser allerdings nicht selbst gefahren sein und nicht angeben wollen, wer an seiner statt gefahren ist, hat die Polizei nach wie vor nichts in der Hand. Bisher wird dieses Blitzer-Modell kaum in Deutschland eingesetzt.

Häufig gehen Motorradfahrer davon aus, dass sie sich problemlos durch den Straßenverkehr schlängeln können und rasen an Autos und Fußgängern vorbei. Dabei werden Gefahrenpotenziale unterschätzt, die zu schweren Unfällen führen können.

Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren. Die Frage danach, ob auch Motorradfahrer Blitzer fürchten müssen, kann also definitiv bejaht werden.

Ein weiteres Problem beim Motorrad-Blitzen besteht darin, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs häufig schwer zu belangen ist. Wird ein Auto geblitzt, erhält die Polizei über das Kennzeichen automatisch Informationen zum Fahrzeughalter. Bei Unstimmigkeiten darüber, wer tatsächlich gefahren ist, wird der Halter in den meisten Fällen freiwillig Auskunft geben.

In vielen Fällen werden jedoch keine Mühen gescheut, den Temposünder ausfindig zu machen. Besonders wenn dasselbe Motorrad mehrmals auffällig geworden ist, ist das Interesse der Polizei geweckt, dem Fahrer auf die Schliche zu kommen. Auch auffällige Tätowierungen auf der Haut des Fahrers können der Überführung dienen. Vorausgesetzt, derjenige trug keine Schutzbekleidung.

Werden Motorradfahrer geblitzt, sind sie häufig sofort zu erkennen. Der Grund dafür: Die Möglichkeit ein Motorrad mit dem Blitzer von vorne und hinten zu erwischen. Auch wenn diese Technologie in Deutschland noch nicht weit verbreitet ist, müssen Sie immer davon ausgehen, einem solchen Blitzer in die Fänge zu geraten.

Solange es sich lediglich um minimale Geschwindigkeitsverstöße handelt, wird es häufig kaum zu Hausdurchsuchungen oder ähnlichen Unternehmungen kommen.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werde?

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden. Unsere Tabellen zeigen Ihnen, für welche Geschwindigkeitsüberschreitung welche Sanktionen ausgesprochen werden.

Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden.

Machen Sie als Fahrer von einem Motorrad mit einem Blitzer Bekanntschaft und werden überführt, drohen Ihnen übrigens die gleichen Sanktionen wie Autofahrern.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

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