Wer geblitzt wird, dem droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Entscheidend für den Betrag sind die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung und das gefahrene Fahrzeug. Wie hoch das ausfällt, ist im Bußgeldkatalog festgelegt.
Von einem Verwarnungsgeld spricht man, wenn die Strafe zwischen fünf und 55 Euro liegt. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld. Ab diesem Betrag führt die Behörde außerdem das formelle Bußgeldverfahren durch. Hier fallen zusätzlich zum Bußgeld immer Verwaltungsgebühren von insgesamt 28,50 Euro an. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgelds ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog.
Dort ist auch geregelt, ob zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (also beispielsweise Lkw), normalen Pkw und Gespannen. Bei Lkw und Gespannen sind die Bußgelder deutlich höher als beim Pkw.
Geblitzt auf der Autobahn
Tempoverstöße auf der Autobahn gelten als gewöhnliche Außerorts-Verstöße, d.h. die Strafe fällt nicht höher aus, weil Sie auf der Autobahn unterwegs waren und geblitzt wurden. Dasselbe gilt für Tempo-30-Zonen: Wer hier zu schnell fährt, den erwartet dasselbe Bußgeld wie bei einem Innerorts-Verstoß, zum Beispiel bei Tempo 50.
Geblitzt mit dem Motorrad: Eine besondere Herausforderung
Auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr folgt grundsätzlich ein Bußgeldbescheid, wenn der betroffene Fahrer dabei geblitzt wurde. Es zeigt sowohl das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den Fahrer, der das Kfz zum Tatzeitpunkt steuerte.
Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei kann ein Motorradfahrer allerdings recht einfach überführt werden, wenn die Beamten diesen nach dem Verstoß direkt rauswinken.
Wurden Sie als Fahrer allerdings von einem Blitzer erwischt, während Sie mit dem Motorrad unterwegs waren, geht damit eine gewisse Problematik einher, weil sich das Kennzeichen am Heck befindet und der Helm das Gesicht des Fahrers verdeckt.
Kann ich mit dem Motorrad geblitzt werden?
Ja. Ein Blitzer löst nicht nur bei einem Pkw aus, sondern immer dann, wenn er mit zu hoher Geschwindigkeit passiert wird. Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass es gar nicht erst möglich sei, Motorradfahrer zu blitzen. Doch wer mit dem Motorrad an einen Blitzer gerät, wird schnell feststellen, dass es trotzdem blitzt und das jeweilige Gerät nicht nur bei Autos auslöst. Es handelt sich dementsprechend bei der obigen Ansicht um eine Fehlannahme. Sie können durchaus mit dem Motorrad geblitzt werden. Ein Blitzerfoto wird auch in diesem Fall erstellt.
Wie werden Motorradfahrer identifiziert?
Es ist dennoch möglich, zu schnell fahrende Motorradfahrer zu ermitteln. Der Polizei stehen dennoch viele Methoden zur Verfügung, den Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dazu gehören Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke, sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben und auch Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.
Ein weiteres Problem beim Motorrad-Blitzen besteht darin, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs häufig schwer zu belangen ist.
Welche Blitzer erfassen auch Motorradfahrer?
Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen.
Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren. Die Frage danach, ob auch Motorradfahrer Blitzer fürchten müssen, kann also definitiv bejaht werden.
Welche Sanktionen drohen?
Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.
Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Hier die Verstöße für Geschwindigkeitsübertretungen mit dem Pkw außerorts:
| mit Pkw zu schnell | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
| bis zu 10 km/h | 20 € | ||
| 11-15 km/h | 40 € | ||
| 16-20 km/h | 60 € | ||
| 21-25 km/h | 100 € | 1 | |
| 26-30 km/h | 150 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
| 31-40 km/h | 200 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
| 41-50 km/h | 320 € | 2 | 1 |
| 51-60 km/h | 480 € | 2 | 1 |
| 61-70 km/h | 600 € | 2 | 2 |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 |
Hier die Verstöße für Geschwindigkeitsübertretungen im Pkw innerorts:
| mit Pkw zu schnell | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
| bis zu 10 km/h | 30 € | ||
| 11-15 km/h | 50 € | ||
| 16-20 km/h | 70 € | ||
| 21-25 km/h | 115 € | 1 | |
| 26-30 km/h | 180 € | 1 | 1, wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h zu schnell |
| 31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 |
| 41-50 km/h | 400 € | 2 | 1 |
| 51-60 km/h | 560 € | 2 | 2 |
| 61-70 km/h | 700 € | 2 | 3 |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 |
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.
Wer ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden. Nach einer Akteneinsicht lassen sich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überprüfen.
Geblitzt in der Probezeit
Haben Sie erst vor kurzem Ihren Führerschein gemacht und wurden in der Probezeit geblitzt, können die Sanktionen für Sie noch härter ausfallen. Während der Probezeit müssen junge Fahrer beweisen, dass sie Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen. Fahren sie zu schnell oder begehen einen anderen Verkehrsverstoß, können zusätzliche Strafen wie eine Probezeitverlängerung, ein Aufbauseminar oder sogar der Führerscheinentzug auf sie zukommen.
Nicht jedes Mal, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden, müssen Sie mit einer harten Strafe rechnen. Es kommt darauf an, wie viele Stundenkilometer Sie zu schnell gefahren sind. Wurden Sie in der Probezeit geblitzt und sind weniger als 21 km/h zu schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h), kommt höchstens ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße bis 70 Euro auf Sie zu.
Anders sieht es bei sogenannten A-Verstößen aus. Das sind gravierende Verkehrsverstöße, die zusätzliche Sanktionen für Fahranfänger nach sich ziehen. Straftaten wie Fahrerflucht nach einem Unfall oder Steuern eines Wagens unter Einfluss von Drogen bzw.
Wichtig: Bereits ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um weitere zwei Jahre. Zusätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes Aufbauseminar an, auch als Nachschulung bekannt.
B-Verstöße gelten als weniger gravierend als A-Verstöße. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Handy am Steuer oder abgefahrene Reifen. Als Fahranfänger in der Probezeit können Sie sich einen B-Verstoß leisten. Beim zweiten B-Verstoß verlängert sich die Probezeit automatisch auf vier Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.
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