Leichtkrafträder, insbesondere Mopeds, erfreuen sich großer Beliebtheit, besonders bei Jugendlichen. Sie ermöglichen individuelle Mobilität, vor allem in ländlichen Gebieten. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen.
Welcher Führerschein wird zum Mopedfahren benötigt?
Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich.
Ab welchem Alter darf man ein Moped fahren?
Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden.
Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad.
Jugendliche, die Moped fahren wollen, können mit 14 Jahren die Theorie und Praxis absolvieren. Fahren dürfen Sie dann aber erst ab dem 15. Geburtstag. Der Führerschein ist allerdings auch nur im Inland gültig. Das bedeutet, Moped mit 15 zu fahren in den Ländern, die ein Mindestalter von 16 Jahren haben, ist nicht erlaubt.
Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.
Normalerweise müssen Mopedfahrer mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen Bundesländern, z. B. in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen darf man bereits mit 15 Jahren mit dem Moped fahren. In allen anderen Bundesländern dürfen sich 15-Jährige nicht auf dieses kleine Motorrad setzen, weil sie sich sonst strafbar machen.
Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden. Jugendlichen droht aber keine Erwachsenenstrafe, sondern Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, z. B.
Grundlage dieser Neuerung ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das der Bundesrat am 19.11.2020 gebilligt hat.
Darf man mit dem Autoführerschein ein Moped fahren?
Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren.
Ja, Sie können mit dem Klasse-B-Führerschein ein Moped fahren. In diesem ist die Klasse AM inbegriffen. Diese wird benötigt, wenn Sie keinen PKW- oder Motorradführerschein besitzen. Mit der Klasse AM dürfen Sie ab 15 Jahren ein Moped fahren.
Voraussetzungen und Vorschriften für Mopedfahrer
Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen.
Allerdings kam es diesbezüglich bereits am 29. Dementsprechend hing es von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, wann es Ihnen erlaubt war, mit einem Moped zu fahren. Vorsicht: Der Führerschein ab 15 ist nur in Deutschland gültig. Wollen Sie in einem anderen Land fahren, müssen Sie sich and die geltenden Mindestalterregelungen halten. Ansonsten kann dies so gewertet werden, als würden Sie mit einem Moped fahren, ohne eine Fahrerlaubnis dafür zu besitzen.
Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein. Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro.
Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist.
Sie müssen jedes Jahr ein neues Kennzeichnen beantragen und auswechseln. Denn jedes Versicherungsjahr beginnt am 1. Wenn Sie dies vergessen und Moped ohne entsprechendes Kennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar. Sie fahren dann ohne Versicherungsschutz und haften dann selbst, wenn Sie bei einem Unfall anderen einen Schaden zufügen.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln.
Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro.
Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrer von Kleinkrafträdern gehört auch die Helmpflicht. Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm - Ihrer Gesundheit zuliebe. Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken.
Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm - Ihrer Gesundheit zuliebe. Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken.
Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Konsequenzen bei Verstößen
Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen. Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.
Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat.
Ein Moped zu fahren, ist ohne Führerschein nicht zulässig und stellt unter Umständen eine Straftat dar. In diesem Fall müssen Sie eventuell mit eine Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen.
Sanktionen im Überblick
| Tatbestand | Strafe (€) |
|---|---|
| Moped fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
| Moped fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
| Benutzung des Gehwegs | 10 |
| Fahren ohne Helm | 15 |
Mofa fahren ohne Führerschein
Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mofas großer Beliebtheit. Wer in ländlichen Gegenden wohnt, gewinnt durch das Fahren mit dem Mofa an Unabhängigkeit und muss nicht mehr auf das oft schlecht ausgebaute Nahverkehrsnetz zurückgreifen. Aber was gilt, wenn Sie mit dem Mofa fahren ohne Führerschein?
Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet für Mofa-Fahrer somit nicht, dass diese sich gemäß § 21 StVG strafbar machen. Ohne Sanktionen kommen Betroffene jedoch nicht davon.
Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von Mofas, die bauartbedingt nur eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen können und deren Hubraum nicht größer ist als 50 cm³. Dies ist gegeben, wenn es sich um illegal frisierte Leichtkrafträder handelt. Dann greift § 21 StVG, weil Fahrer sozusagen mit dem falschen Führerschein fahren, da das Mofa wegen des Tunings schneller ist als erlaubt.
Tatsächlich ist es zulässig, wenn Personen, denen der Führerschein komplett entzogen wurde, mit dem Mofa fahren. Diese haben somit einen Vorteil gegenüber denjenigen, die ein Fahrverbot absitzen müssen.
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