Nachrüstauspuffanlagen stehen bei Motorradfahrern hoch im Kurs. Sie sehen schneidig aus und sorgen für den guten Ton. Doch gilt es hier, einige Regularien zu beachten. Denn die entsprechende Abgasreinigung des Bikes muss gewahrt bleiben.
Einführung der Abgasnorm Euro III
Im Jahr 2006 wurde die Abgasnorm Euro III für Neufahrzeuge eingeführt, seither ist ein Katalysator zur Abgasreinigung unumgänglich, um die strikte Norm einzuhalten.
Prüfung bei der Hauptuntersuchung
Die Abgaswerte und damit mittelbar auch die Funktion des Katalysators werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.
Grundsätzlich gelte es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist, was laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial ist: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“
Wichtige Hinweise beim Austausch von Endschalldämpfern
Befindet sich das Bauteil im Endschalldämpfer, so muss darauf geachtet werden, dass der neue Endtopf ebenfalls über einen zugelassenen Kat verfügt, auch wenn der neue "Topf" eine EG-Typgenehmigung besitzt. Denn wer es "ohne" tut, verliert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Lärm-Dämpfungsfähigkeit
Selbstverständlich kommt es bei einem Endschalldämpfer auch auf seine Lärm-Dämpfungsfähigkeit an. Viele sind mit einem entfernbaren dB-Eater ausgerüstet, der aber nur zu Motorsportzwecken entfernt werden darf.
Und: „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.
Zulassungsnummern und Kennzeichnungen
Jeder neue Schalldämpfer erhält eine Zulassungsnummer gemäß EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe "9" steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte. Die Zusatzziffer "5" gibt die Einhaltung der Abgaswerte an und ist auf einem Endtopf zu finden, wenn der einen Kat integriert hat. Im Fall eines Einschubkats findet sich die "5" auf dem reinigenden Bauteil selbst.
Den Zusatz "9" müssen alle Anlagen tragen, die im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Die "5" hingegen ist nur für Motorräder vorgeschrieben, die aufgrund der Euro 3-Norm mit Kat betrieben werden müssen.
Die Kennzeichnungen im Einzelnen: Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01 Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ - dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern.
Alternative zum Einschubkat
Eine Alternative zum Einschubkat sind Zwischenstücke, die vor den Endschalldämpfer gebaut werden und den Kat beinhalten.
Besitzt der Endschalldämpfer tatsächlich keinen Kat, so kann ein Einschubkat verwendet werden, der die Ziffer "5" aufweist.
Worauf man beim Kauf achten sollte
Doch es gibt auch ausländische Bauteile, die über eine "9" verfügen und trotzdem für Maschinen zugelassen sind, die eine Abgasreinigung haben müssen. Diese Anlagen verfügen oft über keinen Kat. Hier sollte man sich also genau beim Hersteller oder Importeur erkundigen, wenn man einen Kauf erwägt.
Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.
Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann.
Einhaltung der Grenzwerte
Unterm Strich gilt: Auch mit dem neuen Endtopf müssen die gleichen Abgas- und dB(A)-Lärmgrenzwerte eingehalten werden, wie mit dem Originaltopf.
Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor.
Auspuffanlagen und Abgasnormen
Die getunte Auspuffanlage, für viele Biker ein Hauptsehnsuchtsobjekt, ist auch bei Rollerfahrern angesagt. Die meisten Kunden halten sich beim Umbau an die Vorschriften, wobei die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien bieten beim Kauf eine gute Orientierung und auch der Fachhandel weiß, was erlaubt ist und was nicht.
Laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, ist es nicht trivial: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Beim Kat liege dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austauschauspuffs. Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer könne ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat, so der TÜV-Experte.
Also einfach aussuchen, draufschrauben und losfahren? „Nein“, sagen die Experten von TÜV SÜD. Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln und auch seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel, was noch einmal verschärft wurde durch die Novelle Euro 4.
Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt.
Das Fazit des TÜV Süd: Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt.
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