Katze auf Fahrrad: Fakten und Wissenswertes

Katzenhalter sind schon ewig gewissen Vorurteilen ausgesetzt: Dass die Katze sie nicht liebe, das Schnurren gespielt sei und sie sich eigentlich gar nicht für ihren Besitzer interessiert. Neue Studien haben das Verhalten von Katzen analysiert. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Ja, sie merkt, dass du es bist.
  • Aber es interessiert sie nicht.

Studien zum Katzenverhalten

Japanische Wissenschaftler haben Experimente mit Katzen durchgeführt. Verschiedene Katzen wurden jeweils von ihrem Besitzer und zwei ihr fremden Personen gerufen. Dabei kam heraus, dass Katzen sehr wohl anders darauf reagieren, wenn sie ihren Namen von einer bekannten Stimme hören. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Studie von der Lincoln-Universität. Ein Experiment, dass normalerweise mit Kindern durchgeführt wird, wurde auf Katzen übertragen.

Katzen wurden Materialen zur Selbstbeschäftigung gegeben. Der Mensch, der zu ihm gehört, betrat und verließ den Raum. Im Gegensatz zu Hunden zeigten Katzen kaum Reaktion. Wissenschaftler erklären sich den Unterschied des Verhaltens von Hunden und Katzen evolutionär: Menschen wählten sich vor etwa 15.000 Jahren aktiv Hunde als Gefährten, um zum Beispiel Herden zu hüten.

Katzen hingegen schlossen sich vor etwa 9.500 Jahren dem Menschen an. Sie wollten einfach Fressen haben. Katzen wollen nicht als Haustier gehalten werden. David Mills vom der Universität Lincoln hat das Stresslevel von Katzen gemessen . Er wollte herauszufinden, wie gestresst Katzen in einem Haushalt mit vielen Artgenossen sind. Anscheinend nicht allzu sehr.

Katzen als Invasoren und Parasitenüberträger

Die Spezies "Katze" stammt eigentlich aus Asien. In den USA sind sie somit eigentlich Invasoren. Das hat Auswirkungen auf das Ökosystem: Selbst gut gefütterte Katzen töten jährlich in den USA bis zu 3,4 Milliarden Vögel .

Jedes Wirbeltier ist anfällig für den Parasiten Toxoplasma gondii - aber nur in einem Katzenkörper kann er sich fortpflanzen. Übertragen wird das Toxoplasma durch Zysten, zum Beispiel in rohem Fleisch oder Katzenkot und -urin. Der Mensch kann von dem Parasiten befallen werden, wenn er zum Beispiel das Katzenklo sauber macht.

Studien haben herausgefunden, dass Menschen mit einer Infektion des Parasiten erhöht neurotisch und schizophren sind und langsamere Reflexe haben - und deshalb öfter in Autounfälle verwickelt sind. Auch die Selbstmordrate scheint unter den Infizierten höher. Eine mögliche Erklärung: Auch auf Mäusegehirne, die dem menschlichen sehr ähnlich sind, hat der Parasit Einfluss.

Unfallrisiko und Haftung

Felix ist mehr als eine Katze, er ist ein Freund. Ein Radfahrer stürzt bei hohem Tempo, weil ihm ein Tier vors Rad rennt - der Ludwigsburger verletzt sich schwer und kämpft nun um Schadenersatz. Seine Chancen vor Gericht stehen von Anfang an schlecht, aber er hat Glück - und plötzlich eine Chance.

Ludwigsburg/Karlsruhe - Der 58-jährige Mann hat nichts gegen Katzen, das betont er. Sein Zorn richtet sich auch nicht gegen den Halter jener Katze, die ihm so viel Schmerzen bereitet hat. Er richtet sich gegen Versicherungen und konkret die Württembergische Gemeinde-Versicherung, weil die für den Schlamassel nicht zahlen will. Weit mehr als zwei Jahre sind vergangen seit dem Tag, an dem der 58-Jährige, ein passionierter Radfahrer, mit zwei Freunden durch den Kreis Ludwigsburg fuhr und innerhalb eines Sekundenbruchteils vor einer folgenschweren Entscheidung stand: Ausweichen und einen Sturz riskieren? Oder weiter fahren? Er entschied sich für das Ausweichmanöver - und stürzte.

„Rechtlich gesehen“, sagt der 58-Jährige, „wäre es für mich besser gewesen, ich wäre über die Katze gefahren“. Aber das sei schließlich ein Lebewesen. „Das wollte ich schützen.“ Dass er aber nach dem Unfall allein gelassen wird, vor allem von der Versicherung, will der Ludwigsburger nicht hinnehmen. Die Chancen, von einer Versicherung Schadenersatz zu bekommen, sind gering. Deswegen sitzen am Freitag viele Menschen in einem Raum im Karlsruher Landgericht und versuchen herauszufinden, was am 20. Mai 2016 passiert ist, in einem Dorf am Rand des Landkreises Ludwigsburg.

Der 58-Jährige hat einen Mann aus diesem Dorf, den er für den Besitzer der Katze hält, verklagt. Er will Schadenersatz und er weiß, dass es schwer wird. „Es haben schon einige versucht, nach ähnlichen Unfällen Geld von Versicherungen zu bekommen - es hat noch keiner geschafft“, sagt er.

Die Fakten des Falls

Mit mindestens 30 Stundenkilometern fuhren die drei Rennradfahrer durch den Ort, der 58-Jährige ganz vorne, als sie in einiger Entfernung am Straßenrand eine Katze sahen. Sie ahnten nichts Böses, doch als sie sich näherten, rannte das Tier los. „Direkt vor sein Vorderrad, er hatte keine Zeit zu reagieren“ - so schildert es der Radler, der an Position zwei fuhr und als Zeuge geladen ist.

Ob das Fahrrad und das Tier kollidierten, ist unsicher, aber der Katze ging es offenbar gut, sie verschwand im Gebüsch. Dem 58-Jährigen ging es nicht gut, er verschwand im Krankenhaus, mit gebrochenem Schlüsselbein, Rippenprellungen, aufgeschürften Gliedmaßen. An der Hand, mit der er den Sturz abfederte, trägt er eine Manschette. Der rechte Arm fühle sich noch manchmal taub an.

Die Rechtslage ist eindeutig. Wenn Haustiere und Menschen kollidieren, was immer mal wieder vorkommt, haftet in der Regel der Halter des Tiers. Rennt ein Hund auf die Straße, ist das die Schuld des Herrchens. Das gilt auch für Katzen - mit einem gravierenden Unterschied. Sie sind schwerer zu identifizieren als Hunde, weil sie alleine im Freien herum streunen und oft ähnlich aussehen.

Haftpflicht-Versicherungen decken zwar Schäden ab, die durch Tiere entstehen, aber für Unfälle, die Katzen verursachen, müssen sie fast nie gerade stehen: Weil sich der Halter nicht ermitteln lässt. Der Richter in Karlsruhe bringt es auf den Punkt: „Die Situation für den Kläger ist strukturell schwierig“, sagt er. Denn er müsse zweifelsfrei nachweisen, dass er die richtige Katze und damit den richtigen Halter beschuldige.

Die Suche nach dem Katzenhalter

Der 58-Jährige Ludwigsburger hat einiges getan, um es zu beweisen. Im Internet besorgte er sich ein Foto von einer Katze, die jener ähnelt, die ihn zu Fall brachte. Mit dem Bild als Steckbrief streifte er durch den Ort, sprach mit Leuten, und bald tat sich eine Spur auf. Jemand nannte ihm die Adresse eines Katzenhalters, unweit des Unfallorts. An dem Haus traf er den Mann und die Katze.

Er hatte Glück. Das Tier ist auffällig gemustert, weißes Fell mit rötlichen Stellen. „Das ist sie“, dachte er sich. Vor Gericht werden ausgiebig Fotos studiert. Auch der Zeuge, der zweite Radfahrer, ist sich „zu einhundert Prozent sicher, dass das die richtige Katze ist“. Der Mann, dem das Tier gehört, schüttelt nur genervt den Kopf. Er ist sich ebenso sicher, dass seine Katze unschuldig ist. Die sei zu dieser Zeit im Haus gewesen, sagt er. Die Katze sei damals ganz jung gewesen und habe nur einmal am Tag kurz raus gedurft, „um ihr Geschäft zu machen“. Außerdem gebe es „im Ort noch mindestens drei andere Katzen, die so aussehen“.

Der Vergleichsvorschlag des Gerichts

Es steht Aussage gegen Aussage, weshalb der Richter nach einem salomonischen Ausweg sucht und einen Vergleich vorschlägt: Statt der geforderten 6000 Euro soll der Beklagte lediglich 1250 Euro Schadenersatz zahlen - damit wäre die Sache dann für alle erledigt. Der Katzenhalter hat nun bis Mitte Dezember Zeit zu überlegen, ob er darauf eingeht, und wird die Entscheidung wohl der WgV überlassen.

Die Versicherung muss abwägen: 1250 Euro überweisen ohne weiteres Risiko? Oder auf das Urteil warten? Dann kann es deutlich teurer werden. Oder viel billiger. So oder so: Für den Radfahrer hat sich der Gang vors Gericht nicht gelohnt, allein der Anwalt kostete ihn mehrere tausend Euro. Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt er. Er wolle öffentlich machen, wie leicht sich „Versicherungen aus der Verantwortung stehlen können.“ Egal wie der Prozess ausgehe - er würde es wieder machen. „Und natürlich würde ich auch der Katze wieder ausweichen. Das Tier kann ja nichts dafür.“

Verhalten nach einem Unfall mit einem Tier

Nur zu schnell ist es passiert: Eine Katze, ein Hund oder Eichhörnchen läuft vor das Auto. Wie Sie sich richtig verhalten, erfahren Sie hier. Wann man Polizei und Tierrettung alarmieren sollte. Weiterfahren kann im Einzelfall als Unfallflucht gewertet werden. Unfall durch Haustier: Wer haftet? Einfach weiterfahren oder anhalten?

So hart es klingt, doch anzuhalten, um nach einem unter die Räder geratenen Igel oder Eichhörnchen zu sehen, ergibt wenig Sinn. Wild lebende Kleintiere sind nach der Kollision mit einem Auto meist sofort tot oder so schwer verletzt, dass ihnen nicht mehr zu helfen ist. Dazu zählen beispielsweise Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Eichhörnchen, Igel, Singvögel oder Flugwild wie Fasane.

Gut gemeinte Rettungsaktionen auf der Straße, noch dazu bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, sind nach Meinung von ADAC Verkehrsexperte Christoph Hecht kaum erfolgversprechend. Und unverhältnismäßig: "Das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen aus dem Auto und Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen, ist sehr hoch."

Anhalten bei einem Unfall mit Hund oder Katze?

Bei einem Unfall mit Hund oder Katze sollte man an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern. Danach kann man sich zum verunfallten Tier begeben.

Ist das Tier tot, sollte man es von der Straße ziehen. Lebt das verunfallte Haustier noch und ist verletzt, muss es medizinisch versorgt werden. Trägt das Tier ein Halsband, kann der Eigentümer eventuell darüber identifiziert werden.

Wichtige Verhaltenstipps

Egal ob Hund, Katze, Hase oder Igel: Bedecken Sie Ihre Hände (am besten mit Handschuhen) und Arme, bevor Sie ein verletztes Tier anfassen oder hochnehmen. Das Tier könnte unvorhergesehen reagieren, beißen, kratzen und eventuell Krankheiten übertragen (Tollwut).

  • Ein Transport zum Tierarzt im Auto ist ohne geeigneten Behälter (Karton, Korb, Box) nicht ratsam.

Sollte die Polizei informiert werden?

Die Polizei sollte bei einem Unfall mit Hund oder Katze unbedingt benachrichtigt werden. Ein verletztes oder totes Haustier ist für den Eigentümer rein rechtlich ein "Sachschaden". Wer die Polizei nicht informiert, kann sich wegen Fahrerflucht strafbar machen.

Zudem können Sie eine Anzeige wegen Tierquälerei bekommen, wenn Sie das verletzte Haustier unversorgt liegen lassen. Dann wäre aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein Bußgeld fällig. Die Polizei kann außerdem dafür sorgen, dass die Tierrettung oder ein Tierarzt verständigt wird.

Die Antwort lautet nein. Die Entscheidung darüber obliegt einzig und allein einem Tierarzt oder dem zuständigen Jäger. Wer haftet für den Schaden durch ein Haustier?

Wer haftet für Schäden?

Verursacht ein Haustier einen Unfall, ist der Tierhalter dafür verantwortlich. Er muss für den entstandenen Schaden aufkommen, unabhängig von einem Verschulden - eventuell tritt eine vorhandene Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder im Falle eines Unfalls mit einer Katze die Privat-Haftpflichtversicherung ein.

Der Tierhalter muss ermittelt werden. Schalten Sie daher bei Personen- oder Sachschäden auf alle Fälle die Polizei ein. Außerdem empfiehlt es sich, ein paar Fotos von der Unfallstelle zu machen.

Sollte vor Ihnen auf der Straße plötzlich ein Tier auftauchen, weichen Sie nur aus, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht. Halten Sie das Lenkrad fest mit beiden Händen und bremsen Sie kontrolliert. Trotz aller Tierliebe: Das Leben von Hund, Katze oder Igel wiegt weniger als die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

Hat eine Vollbremsung wegen eines Klein- oder Haustiers einen Auffahrunfall zur Folge, kommen die Versicherungen oftmals nicht für den entstandenen Schaden auf. Im Tierfundkataster des Deutschen Jagdverbandes können Unfälle mit Wildtieren für die wissenschaftliche Analyse von Wildunfällen registriert werden.

Die Privathaftpflichtversicherung für Katzenhalter

Wenn Ihre Katze einen Sach- oder Personenschaden verursacht, müssen Sie die Kosten tragen. In der Privathaftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA sind Katzen mitversichert. Sie haften als Katzenhalter auch, wenn Ihre Katzen in Ihrer Mietwohnung das Parkett zerkratzt. Der Spieltrieb von Katzen macht nicht Halt vor wertvollen Dingen wie Smartphones oder teurem Porzellan. Als Katzenhalter müssen Sie für die entstandenen Schäden aufkommen, wenn diese Gegenstände anderen Personen gehören und von Ihrer Katze beschädigt worden sind.

Die von Katzen verursachten Schäden sind normalerweise gering, außerdem sind Katzen relativ selten in einen Schadensfall verwickelt. Eine eigene Tierhalter-Haftpflicht für Katzen gibt es daher nicht. Abgesehen von Katzen sind auch andere Haustiere wie Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen in der Privathaftpflicht mitversichert.

Anders sieht das zum Beispiel bei Pferden und Hunden aus. Da Pferde und Hunde mehr Zerstörungspotenzial haben als Katzen, können die Schadenssummen entsprechend höher ausfallen. Das gilt sowohl für beschädigte Kleidungsstücke und Accessoires wie Smartphones oder Taschen als auch für Verletzungen, die durch Bisse bzw.

Schadensrisiko und Mietwohnung

Wenn Ihre Katze das Haus oder die Wohnung nicht verlässt, sinkt das Risiko eines Schadens. Denkbar ist, dass Sie Besuch haben und die Katze die Kleidungsstücke der Gäste beschädigt. Ist Ihre Katze ein Freigänger, dann erhöht sich das Schadensrisiko. Läuft Ihre Katze zum Beispiel vor ein fahrendes Auto, das deswegen ausweicht und einen Verkehrsunfall verursacht, beläuft sich die Schadenssumme schnell auf einen vier- oder fünfstelligen Betrag.

Wenn Sie Mieter sind und eine Katze halten, kommt eine besondere Regel zum Tragen. Denn wenn Sie einen Dielen- oder Parkettboden in Ihrer Mietwohnung haben, dann gilt ein sichtbarer Bodenschaden, als Mangel, wenn die Katze das Parkett zerkratzt hat. Auslegeware, die schon vor Ihrem Einzug verlegt worden ist, gehört ebenfalls dazu. Verunstaltet Ihre Katze diese Böden, dann müssen Sie als Mieter für die Kosten eines Mietsachschadens aufkommen.

Urlaub und Katzenbetreuung

Als Hundehalter nehmen Sie Ihren Hund normalerweise mit in den Urlaub. Ein Urlaub mit Katze hingegen gestaltet sich schwieriger, da sich Katzen in gewohnter Umgebung wohler fühlen. Wenn Sie niemanden haben, der während Ihrer Abwesenheit das Haustier zuhause betreut, können Sie Ihre Katze temporär abgeben und beispielsweise in einem Katzenhotel oder einer Katzenpension unterbringen. Dort kann Ihre Katze die Zeit mit Artgenossen verbringen. Sie sind dann über Ihre Haftpflicht versichert für den Fall, dass die Katze während Ihres Urlaubs einen Schaden anrichtet. Reißt die Katze dagegen aus, läuft auf die Straße und verursacht dort einen Verkehrsunfall, dann haftet der Betreiber der Katzenpension bzw.

Wenn Sie Ihre Katze während Ihres Urlaubs bei Freunden oder Verwandten in Pflege geben, übernimmt die Haftpflicht ebenfalls die Kosten für Schäden, welche die Katze verursacht. Sie bleiben schließlich auch während Ihrer Ferien der Besitzer der Katze und haften für Schäden, die dritten Personen durch das Tier entstehen können (zerkratzte Displays oder Parkettböden, Urinflecken auf der Kleidung etc.).

Als Halter einer Katze haften Sie verschuldensunabhängig, obwohl der Verursacher des Schadens, juristisch gesehen, Ihre Katze ist. Dabei kann es sich um Sachbeschädigung handeln oder um eine Verletzung, die die Katze einer dritten Person zugefügt hat, beispielsweise ein Katzenbiss. Man spricht in solchen Fällen von der sogenannten Gefährdungshaftung. Katzenhalter müssen die Folgekosten von Schäden, die ihre Katze verursacht hat, in jedem Fall tragen. Weil diese Kosten fast immer überschaubar sind, ist Ihre Katze in der privaten Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA mitversichert. Sie müssen dafür keine eigene Tier-Haftpflicht abschließen.

Berliner Katzenschutzverordnung

Die vom Berliner Senat bereits im vorigen Jahr beschlossene Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin - KatSchutzV, vgl. Pressemitteilung vom 19.05.2021) tritt am 8. Juni 2022 in Kraft (mit Wirkung zum 9. Juni). In Berlin gibt es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenleben.

Diese Tiere - sogenannte Streuner - sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist.

Markus Kamrad, der für Tierschutz zuständige Staatssekretär für Verbraucherschutz: „Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in Berlin. Die neue Verordnung hat auch Folgen für sogenannte Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sieht die Verordnung vor, dass Berliner Tierhalter*innen ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Ähnliche Katzenschutzverordnungen gibt es bereits in anderen Bundesländern (etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen).

Der Bundesgesetzgeber hat im Tierschutzgesetz die Landesregierungen ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen durch Rechtsverordnungen zu beschränken oder zu verbieten. Die Kennzeichnung und Registrierung dient dabei dem Vollzug der Verordnung: Nur so ist beispielsweise feststellbar, ob eine Katze bereits kastriert wurde beziehungsweise wer die Halterin oder der Halter ist. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 9. Juni 2022.

Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält bzw. Wer seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an das Fundbüro für verlorengegangene Haustiere, die Tiersammelstelle Berlin, wenden: unter 030/76 888-200 oder -201 bzw.

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