Die Frage, ob das Anbringen von seitlichen Reflektoren (Katzenaugen) an der Motorradgabel erlaubt ist, beschäftigt viele Motorradfahrer. Mit Blick auf dieses leidige Thema möchte ich gerne Eure fundierte Meinung erfragen.
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Herstellers genehmigt werden kann. An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht.
Anbringung und Betriebserlaubnis
Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, frage ich mich, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde ich sagen reicht es aus, dass die Dinger am Motorrad sind, ob aber der TÜV die Modellspezifikation prüft bzw. Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an.
Anforderungen an die Anbringung
Man kann durchaus die Anbaulage der seitliche Rückstrahler verändern:
- Anbauhöhe min.: 300mm - max.: 900mm
- Geometrische Sichtbarkeit Vertikal jeweils 15 Grad und Horizontal 30 Grad
Allerdings benötigen die Rückstrahler ein einspr.
Aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt. Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen.
Btw. Designerisch könnte man übrigens auch coolere Sachen als diese einfallslosen Reflektoren machen. Jo, und recht haste, hatte ich mir nämlich mal angeguckt, ob man damit was cooles machen kann. Ergebnis war: Ja kann man, darf man aber nicht.
Sicherheitsaspekte und Meinungen
Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung. Aber kann mir bitte jemand mal ein realistisches Szenario nennen in dem diese passiven Strahler irgendeinen Sicherheitsgewinn verheissen?
Ich hätte in Köln die Tage fast einen Biker abgeräumt, dessen Glück war das die Seitlichen Reflektoren als Erstes zu sehen waren. War das Nachts? Und falls ja, wieso hast Du dann nicht zuerst sein Licht gesehen?
Also hättest Du bei intaktem Scheinwerfer vermutlich als erstes sein Licht gesehen. Danach sicherlich erst die Reflektoren. Gut, wir haben jetzt eine Situation in der die Reflektoren einen Unfall verhindert haben. Aber ist das der originäre Einsatzzweck dieser Dinger?
Last Chance für Selbstmordgefährdete die nachts, bei Regen, ohne Scheinwerfer anderen die Vorfahrt klauen? Wenn der so weiter fährt steigt seine Chance abgeräumt zu werden beliebig nahe an 1 ran. Mit oder ohne Reflektoren.
Damit die Reflektoren an den Mopeds ihre Wirkung entfalten können muss die Bella doch seitlich von Scheinwerfern angestrahlt werden. So und jetzt beschreib mir doch mal die Situation bei der Du als Autofahrer eher die Reflektoren als die Scheinwerfer wahrnimmst.
Wenn Dir die Vorfahrt geklaut wird dann doch bevor Du die Kreuzung erreicht hast und dann plötzlich eine Wand vor Dir hast. Aber doch nicht in dem Moment in dem du mit der Breitseite direkt vor dem Auto bist.
Alternativen und Diskussionen
Was ich vergeblich gesucht habe sind schwarz getönte Reflektoren mit Zulassung, also so wie es auch zugelassene schwarz getönte Rückleuchten mit Reflektoren darin gibt.
Die 3M Reflektorfolie gibt es sogar mit einer E-Prüfnummer, aber so wie ich das verstehe nur nach UN ECE 104, was dann wohl nur für Schwerlastfahrzeuge gilt und nicht für Motorräder. Zu den Seitenreflektoren hatte ich nur einen Auszug der "Regelung Nr. 53 UNECE" gefunden und danach hatte ich angenommen das es nur wichtig ist das ein Reflektor vorhanden ist, über die zwingende Anbringung an der Gabel steht in dem Stück jetzt nichts.
Einzige Möglichkeit wäre tatsächlich, die Lichtanlage über ne Eintragung von der ECE in die StVZO umziehen zu lassen. Da fängt man sich aber die großen Blinkerabstände usw.
Die seitlichen kannst du getrost wegmachen. sehen auch sch... aus. Habe meine einfach mit einem dünnen Stück Bindfaden vorsichtig abgemacht. Den hinteren unter dem Nummernschild musste lassen. Abmachen. Natürlich. An der Seite, ....das geht ja gar nicht. Und weg sind sie.
Ja ist seit ein paar Jahren bei neuzugelassen Motorrädern Pflicht. (Eigentlich alle ab Euro4) Bei Motorräder die davor zugelassen worden etc. gilt wie immer der Bestandsschutz, also keine Pflicht. Habe aber auch schon viele neuere Bikes ohne die Reflektoren gesehen bzw. Händler , die die bei Umbauten einfach weggelassen haben.
Ich habe mir schwarze Oralite-Folie geholt. Ist tagsüber schwarz, aber wenn Licht drauffällt, reflektieren sie schön kräftig. Die Reflexfolie gibt es auch in anderen Farben, z.B. blau.
Interessant dass ausgerechnet die ganz dicken Verkehrsteilnehmer eine ganze Menge seitlicher Reflektoren dran haben, und die (fast) Schwächsten wollen sie abschrauben weil "uncool"? Ich habe an meiner 2005er silbernes Reflektorband um die Gabelholme gelegt.
Zusammenfassung der Vorschriften
Hier eine Zusammenfassung der Vorschriften gemäß BVMI und der 93/92 EWG:
- Anzahl je Seite: Einer oder zwei
- Anbau: Keine besondere Vorschrift
- Anordnung:
- An der Seite des Fahrzeugs
- Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden
- Längsrichtung: So, dass sie nicht durch Kleidung verdeckt werden
- Geometrische Sichtbarkeit:
- Horizontalwinkel: 30° nach vorn und nach hinten
- Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen (unter 750 mm Anbauhöhe ggf. 5° unter der Horizontalen)
- Ausrichtung: Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs und nach außen ausgerichtet
Es scheint im Internet zwei Positionen zu geben:1. Als ein EURO4 Motorrad sind die Reflektoren jetzt schon pflicht und es erlischt die Betriebserlaubnis wenn sie nicht dran sind.2. Wer Recht solltest Du evtl. Steht genau wo? Wir hatten das hier schon mal im Forum, am Handy suchen ist aber bescheuert.
Irgendjemand hatte das herausgesucht/recherchiert und Ergebnis war, was wir so unter Euro 4 kennen sind eigentlich 2 Regularien die parallel zueinander laufen.Ein Motorrad das nach "Euro 4" homologiert ist muss sich daran halten, Zulassungstag zählt da nicht. Auch ist kein Euro 3 Zubehör erlaubt wenn man das Motorrad vor 2017 zugelassen hat.
Die seitlichen Rückstrahler konnten ja schon vorher verbaut werden. Hatte Honda z.B. ja durchaus schon an Modellen die älter sind, dass war auch geregelt... wie alles. Da geht es aber nicht um die Pflicht der Reflektoren.
Es handelt sich um eine Street Bob Baujahr 2018. Also bedeutet das wenn ich einen zugelassen Heckumbau möchte müssen die hinteren Reflektoren verbaut werden ? Ich hätte da eine Frage zu, wenn ich das richtig verstehe sind auch die roten erlaubt.
Streng genommen erlischt, je nach Art des Heckumbaus, die Betriebserlaubnis und man könnte/muss das Fahrzeug nach §21 StVZO begutachten lassen um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Hierbei könnte der Wegfall der hinteren Reflektoren berücksichtigt werden.
Wenn für diesen Umbau ein Teilegutachten nach §19(3) vorliegt, in dem der Entfall der hinteren Reflektoren vorgesehen ist, ist auch alles gut. Sollte m.M.n. dann aber auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.Ich weiß, das sind viele "wenns".
Alles, was Teil einer Gesamtzulassung ist, kann auf keinen Fall legal entfernt oder umgebaut werden.
Die Richtlinie besagt klar, das mindestens einer pro Seite dran sein muss es aber auch 2 sein können. Hab bei mir vorne die Teile entfernt und hinten die guten grauen aus China dran gemacht 😏Haben ja ein „e“- Zeichen also muss es ja erlaubt sein 😄roter Rückstrahler ist unterm seitlichen KZH wo er auch hingehört.
Die weiß reflektierenden sieht man auch. Ich denke wie jede Versicherung auch, wird sie nicht zahlen wolle. Zumindest wird erst gezahlt, dann erfolgt die Regressforderung. Theoretisch ist für Regress dir Ursächlichkeit ausschlaggebend.
Wenn nur einer ausreicht, ist es dann egal, ob man den hinteren oder vorderen entfernt?Meine 21er Bob kommt in diesem Frühjahr (hoffentlich 😅) bzw. Vermutlich im Sommer.
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann.
Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen...
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