Der Boom ist ungebrochen: Millionen Elektrofahrräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auch auf dem Gebrauchtradmarkt sind sie daher immer stärker präsent. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Preise für neue Fahrräder deutlich angestiegen. Daher ist der Kauf eines gebrauchten Elektrofahrrads für viele Menschen attraktiv, verspricht er doch deutliche Einsparmöglichkeiten.
Kaufvorbereitung
Die Suche nach einem gebrauchten Elektrorad unterscheidet sich zunächst nicht von der nach einem herkömmlichen Fahrrad. Zunächst muss klar sein, für welchen Einsatzbereich das Fahrrad gedacht ist und welche Ausstattung nötig ist. Hier kommt bereits die Elektronik ins Spiel: Wer lange Touren oder Radreisen machen möchte, braucht einen großen Akku, um viel Reichweite zu haben. Für den Stadteinsatz oder kurze Ausflüge spielt die Akku-Kapazität eine untergeordnete Rolle.
Elektronik ist schwer zu beurteilen
Will man ein Gebraucht-Pedelec von Privat kaufen, sind Grundkenntnisse der Fahrradtechnik hilfreich, um den Zustand des Fahrrads beurteilen zu können. Hat man ein interessantes Modell gefunden, muss man es genau in Augenschein nehmen. Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge und Kette sollten noch in gutem Zustand sein. Der Blick auf den Rahmen und Komponenten kann offenbaren, wie gut das Rad gepflegt wurde, woraus sich auf den Gesamtzustand schließen lässt.
Was sich aber wenig bis gar nicht beurteilen lässt, ist der Zustand von Motor und Akku. Bei einer Probefahrt sollte man auf die Motorengeräusche hören. Die weit verbreiteten Mittelmotoren besitzen ein Getriebe, das während der Fahrt hörbar ist. Das Geräusch sollte gleichmäßig und nur in ruhiger Umgebung deutlich vernehmbar sein.
Auch das Baujahr ist von Bedeutung, denn die noch junge Elektrorad-Technik schreitet schnell voran. Schon nach wenigen Jahren kann ein Pedelec bereits veraltet sein. Nicht jeder Antriebshersteller hat dann noch alle Ersatzteile oder Ersatz-Akkus auf Lager.
Akku auslesen lassen
Der Akku ist ein Verschleißteil, dessen Kapazität mit der Zeit sinkt. In welchem Zustand die Batteriezellen sind, kann man von außen nicht erkennen. Man kann den Akku aber im Fachhandel, der die entsprechenden Fabrikate führt, auslesen lassen. Dafür wird eine Gebühr erhoben, aber danach weiß man, ob der Akku noch eine Weile durchhält oder bald mehrere hundert Euro für einen Ersatz fällig sind. Im Idealfall hat der oder die Verkäufer:in bereits den Akku auslesen lassen, wenn man zur Probefahrt kommt.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das gebrauchte Elektrorad im Fachhandel oder bei einem der immer zahlreicher werdenden Online-Shops für gebrauchte Elektroräder kauft. Der Vorteil ist, dass die angebotenen Räder technisch durchgecheckt (auch „refurbished“ genannt) sind, und es auch eine Gewährleistung gibt. Dafür ist der Preisvorteil nicht mehr so groß.
Auf der Plus-Seite steht aber, dass ein:e Ansprechpartner:in vorhanden ist. Auch der Online-Handel hat häufig Partnerwerkstätten, die sich um technische Probleme kümmern können. Werkstätten behandeln ihre eigenen Kunden oft bevorzugt, zudem müssen sie sich mit dem jeweiligen Antriebshersteller auskennen.
Der Kaufvertrag: Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Sie möchten Ihr E-Bike privat zu verkaufen? Oder Sie haben das perfekte Elektro-Bike von einem privaten Verkäufer gefunden? Das hat zwar einige Vorteile wie z.B. einen besseren Preis - aber leider sind viele Käufer und Verkäufer oft unsicher bezüglich eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrages über ein Fahrrad, besonders wenn es sich um ein Elektro-Fahrrad handelt. Ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer reicht auch beim privaten E-Bike-Kauf auf keinen Fall, denn auch beim privaten Verkauf eines E-Bikes sollten - genau wie beim gewerblichen Fahrrad-Kaufvertrag - ein paar wichtige Punkte wie z.B. hinsichtlich Mangel am E-Bike, Gewährleistung etc. beachtet werden, damit sowohl Verkäufer als auch Käufer des Elektro-Fahrrads auf der sicheren Seite stehen.
Die meisten E-Bikes sind ja auch preislich nicht gerade günstig, deswegen sollten die Details dringend in einem schriftlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden, genau wie bei einem gewerblichen E-Bike Kaufvertrag. Mit unserem speziellen E-Bike Kaufvertrag für gebrauchte Fahrräder gar nicht so schwierig.
Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten
Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.
- Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein.
- Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
- Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag.
- Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen - vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.
- Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Sachmängelhaftung beim privaten Kauf bzw. Verkauf
Private Käufer und Verkäufer sollten sich zur Sachmängelhaftung (bzw. Gewährleistung) ausdrücklich einigen und keinen Vertrag per Handschlag schließen. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen. Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.
Sachmängelhaftung beim Kauf vom Händler
Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Auch hier gilt: Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr). Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beseitigen.
Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf
Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen.
- Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
- Halten und funktionieren die Bremsen?
- Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
- Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
- Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
- Ist es verrostet oder stark verkratzt?
- Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
- Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
- Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?
Probefahrt: Darauf müssen Sie achten
Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?
Gebraucht-Fahrräder am besten beim Händler kaufen
Hilfreich vor dem Kauf: Die ADAC Checkliste. ADAC Musterkaufvertrag sorgt für Sicherheit. Ein gebrauchtes Fahrrad ist meist um ein Vielfaches günstiger als ein neues Modell. Aber nicht immer handelt es sich wirklich um ein Schnäppchen oder werden die Mängel auf den ersten Blick sichtbar. Nach der gründlichen Begutachtung des Fahrrads darf die ausgedehnte Probefahrt natürlich nicht fehlen. Aber Vorsicht: Ist das Angebot zu verlockend, liegt der Verdacht nahe, dass es sich möglicherweise um Diebesgut handeln könnte.
Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen. Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen. Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man kann mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.
Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen
Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst - wenn möglich - den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel. Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind.
- Wie alt ist das Rad?
- Wie viele Kilometer wurde es gefahren?
- Wie oft wurde ein Service gemacht?
- Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?
- Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?
- Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).
Vorsicht beim Onlinekauf: Immer mehr Fake-Shops
Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern. Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen: Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption. Es könnte sich dennoch um Betrug handeln. Fake-Shops haben häufig kein Impressum. Und wenn es eins gibt: Prüfen Sie die Adresse (zum Beispiel per Google Maps) und ob sich der Händler wirklich an der angegebenen Adresse befindet. Oder rufen Sie die im Impressum angegebene Telefonnummer an. Führt diese ins Leere, gilt: besser nicht kaufen.
Außerdem können Verbraucher und Verbraucherinnen die Handelsregisternummer (handelsregister.de*) überprüfen. Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein deutscher Anbieter dazu auffordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Genauso merkwürdig ist es, wenn ein Online-Shop plötzlich Fahrradprodukte im Angebot hat, obwohl vorher ganz andere Produkte gelistet waren. Wer dabei ein komisches Gefühl hat, lässt am besten die Finger davon. Die Verbraucherzentrale Hamburg* veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Verkäufer, nicht nur für Fahrräder. Dort finden sich weitere Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops.
Gestohlene Fahrräder erkennen
Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen.
Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.
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