Wer ein gebrauchtes Motorrad kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Dabei ist es besonders wichtig, auf die spezifischen Bedürfnisse beim Besitzerwechsel von Oldtimern einzugehen. Eine erfolgreiche Probefahrt und eine detaillierte Prüfung im Stand sind essenziell, um sicherzustellen, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
ADAC Musterkaufvertrag Verwenden
Der ADAC bietet einen Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf an. Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer zu Verbraucher ist ein Haftungsausschluss unwirksam.
ADAC Musterkaufvertrag zum Download
Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:
Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:
- Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs (PDF, 46 KB)
- Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs (PDF, 41,7 KB)
Tipps für Motorrad-Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:
- Achten Sie darauf, dass der Käufer volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Prüfen Sie, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
- Teilen Sie dem Käufer alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
- Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
- Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.
Motorrad Privat Kaufen: Tipps für Käufer
Diese Tipps sind wichtig für Käufer:
- Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
- Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
- Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
- Fragen Sie den Verkäufer nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
- Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
- Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
- Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).
Kaufvertrag Richtig Ausfüllen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:
- Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
- Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
- Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
- Kaufpreis
- Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
- Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben
Die Übergabe Des Motorrads
Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer wechseln:
- Originalschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör
OLDTIMER MARKT Kaufvertrag für Oldtimer
OLDTIMER MARKT hat zusammen mit dem auf Oldtimer spezialisierten Rechtsanwalt Michael Eckert einen zweiseitigen Kaufvertrag ausgearbeitet, der sowohl Käufer als auch Verkäufer auf rechtlich sichere Füße stellt. Sie können den Kaufvertrag direkt unten als PDF herunterladen und ausdrucken.
OLDTIMER MARKT Kaufvertrag (PDF)
Im Sonderheft Nr. 58 - Oldtimerkauf leicht gemacht finden Sie alles, was Sie rund um den Kauf eines Klassikers wissen müssen. Egal, ob Technik-Check, Import-Ratgeber, Anwalts-Tipps, Zulassung und Transport - hier gibt es auf jede Frage eine Antwort.
ADAC Kaufvertrag Downloaden
Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:
Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen (PDF, 469 KB)
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Verkauft ein Unternehmer an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher), ist ein Haftungsausschluss unwirksam.
Wichtige Tipps Für Verkäufer
- Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat. Verlangen Sie ein Pfand für die Probefahrt und klären Sie die Haftungsfrage.
- Vereinbaren Sie, dass der volle Kaufpreis bei der Übergabe in bar zu zahlen ist, denn Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
- Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Wichtige Tipps Für Käufer
- Lassen Sie den Gebrauchten vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC durchführen lassen.
- Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet.
- Fragen Sie nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.
- Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragen Sie nach dem Baujahr. Es kann von der Erstzulassung abweichen. Achten Sie auch auf das Alter der Reifen und prüfen Sie die Profiltiefe.
- Sind Teile des Fahrzeugs nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung vollständig aufgeführt ist.
- Prüfen Sie, ob Bremsen und Licht funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.
- Achten Sie auf eine gültige HU Plakette.
- Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Fragen Sie bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale.
- Die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
- Melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich um.
ADAC Kaufvertrag Richtig Ausfüllen
Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.
- Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
- Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
- Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
- Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist.
So Läuft Die Übergabe
Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:
- Originalschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör
Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Haftung Für Mängel Und Unfallschäden
Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend.
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an.
Kaufvertrag Motorrad Von Privat: So Füllst Du Das PDF Aus
Die PDF-Vorlage des mobile.de Kaufvertrags umfasst vier Seiten. Die erste Seite fasst noch einmal alle wichtigen Informationen zum Aufsetzen des Vertrags zusammen. Sie muss also nicht ausgedruckt werden. Bei den Seiten 2 und 3 handelt es sich um die Muster-Vorlage für den eigentlichen Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils ein Exemplar. Wird der Vertrag am Computer ausgefüllt, übertragen sich alle Daten selbstständig. Sie müssen also nur einmal ausgefüllt werden. Seite 4 beinhaltet Vordrucke, die der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung übermitteln kann. Für die eigentliche Vertragsunterzeichnung muss sie also ebenfalls nicht mit ausgedruckt werden.
Der Muster-Kaufvertrag für Motorrad und andere Fahrzeuge wurde für das digitale Ausfüllen des PDFs am Computer entwickelt. Das ist allerdings nicht unbedingt nötig. Der mobile.de Kaufvertrag kann auch ausgedruckt und dann per Hand ausgefüllt werden - etwa, wenn sich dies aus der Verkaufssituation vor Ort ergibt.
Der Vertrag eignet sich ausschließlich für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Motorrads ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Von einem mündlichen Vertrag raten wir jedoch dringend ab.
Wie Funktioniert Der Digitale Kaufvertrag?
Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Die Vorteile: Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Und ein weiterer Pluspunkt für die Beteiligten: Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.
Der vorausgefüllte digitale Kaufvertrag ist schnell, bequem und für Inserenten von mobile.de kostenlos.
Motorrad-Kaufvertrag: Checkliste Pflichtangaben
Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Marke und Modell des Motorrads
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
- Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
- Der vereinbarte Kaufpreis
- Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Kaufvertrag Motorrad: Weitere Sinnvolle Angaben
- Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- Bekannte Mängel und Unfallschäden
- Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
- Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
- Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme
Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen.
Keine Probefahrt Ohne Zulassung/Versicherung
Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich.
Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres.
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