Wer ein gebrauchtes Motorrad privat kaufen oder verkaufen möchte, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Dieser Artikel bietet Ihnen die wichtigsten Tipps und Informationen, um den Kaufvertrag richtig auszufüllen und worauf Sie achten sollten.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist
Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, aber für die rechtliche Absicherung des Käufers und Verkäufers beim Kauf oder Verkauf eines Motorrads unbedingt zu empfehlen. Um Streitigkeiten oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen im Nachgang zu vermeiden, ist ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag immer ratsam. Mit einem Vordruck/Muster-Kaufvertrag macht der Motorrad-Kauf zwischen Privatpersonen kaum mehr Arbeit - aber beide Seiten sind abgesichert und können bei Bedarf später beweisen, was vereinbart wurde.
ADAC Musterkaufvertrag zum Download
Damit Käufer und Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts übersehen, haben die ADAC Juristen und Juristinnen die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:
Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:
Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)
Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.
Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner bzw. ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige Handwerker, Ärzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.
Wichtige Tipps für Verkäufer
Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:
- Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
- Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
- Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
- Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
- Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.
Wichtige Tipps für Käufer
Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:
- Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
- Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt - auch bei Vollkasko.
- Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
- Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
- Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
- Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
- Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
- Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).
Kaufvertrag richtig ausfüllen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:
- Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
- Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
- Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
- Kaufpreis
- Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
- Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben
Checkliste zum Motorrad-Kaufvertrag
Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist aus rechtlicher Perspektive nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam. Es ist sinnvoll, einen standardisierten Motorrad-Kaufvertrag aus einer seriösen Quelle zu nutzen. Auf einseitig begünstigenden Klauseln sollte verzichtet werden.
Käufer und Verkäufer müssen ihre persönlichen Angaben detailliert ausfüllen. Ist eine der Parteien minderjährig, muss eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der Austausch der Telefonnummern zwischen den Vertragspartnern ist hilfreich, falls im Nachhinein eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
Der Motorrad-Kaufvertrag muss alle Angaben zum Motorrad enthalten. Angaben zum Hersteller und die Bezeichnung des Modells allein reichen nicht aus. Nummer des Fahrzeugbriefes bzw.
Der Käufer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Motorrad noch keinen Unfall hatte. Weist das Motorrad bereits einen Unfallschaden auf, sollte sich der Käufer die Schadensart im Detail schildern lassen und die Höhe der Reparaturkosten erfragen. Jegliche verfügbare Rechnungen und Gutachten zum Unfallschaden sollten dem Kaufvertrag angehängt werden.
Falls das Motorrad jemals zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, muss das im Vertrag festgehalten werden. Ebenfalls muss sich dem Kaufvertrag entnehmen lassen, ob der Motor ausgetauscht oder ein neues Getriebe eingesetzt wurde. Jegliche Mängel am Motorrad sollten im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. Eine Eingrenzung der Schäden sichert sowohl Käufer als auch Verkäufer ab.
Erst, wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Käufer und Verkäufer den Motorrad-Kaufvertrag. Der Kaufpreis ist im Vertrag fixiert. Mit der Unterschrift des Käufers beglaubigt der neue Besitzer die Übergabe des Motorrads.
So läuft die Übergabe
Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:
- Originalschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör
Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.
Haftung für Mängel und Unfallschäden
Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.
Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.
Zusätzliche Tipps für den Motorradkauf
- Nicht auf ein bestimmtes Modell versteifen: Damit setzt man sich nur unnötig unter Druck, und das Angebot ist zu begrenzt. Frühzeitig nach möglichen Alternativen erkundigen.
- Nie allein zum Besichtigungstermin fahren: Nehmen Sie eine sachverständige Person mit.
- Ausreichend Zeit einplanen: Termine, die man nicht einhalten will oder kann, fairerweise absagen.
- Probefahrt machen: Grundsätzlich eine Probefahrt machen oder von einem sachverständigen Bekannten machen lassen.
- Nicht unter Druck setzen lassen: Kaum ein Angebot ist einmalig.
- Auf Bauchgefühl hören: Ein Motorrad gefällt einem auf Anhieb - oder es gefällt einem nie.
- Bargeld sicher verwahren: Bargeld immer am Körper tragen, nicht in Jacken oder im Rucksack lassen.
Worauf müssen Verkäufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?
Wer sein Motorrad verkaufen möchte, muss eine ganze Reihe an Dingen vor, während und nach dem Verkauf beachten.
- Untersuchungsprotokoll: Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll - mit einem professionellen Untersuchungsprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Motorrad leichter verkaufen. Bei der Preisorientierung hilft ein Blick in die bekannte „Schwacke-Liste Zweirad”.
- Mindestalter: Der Käufer des Motorrads muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Probefahrt: Wenn der potenzielle Käufer eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte er dem Verkäufer seinen Motorradführerschein vorzeigen. Zudem ist es empfehlenswert, dass ein Formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ausgefüllt wird.
- Personaldaten: Der Motorrad-Kaufvertrag muss den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers enthalten. Die Daten sollten unbedingt mit den Informationen auf dem Personalausweis übereinstimmen.
- Angaben zu Unfallschäden: Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer über jegliche Mängel und Schäden an dem Motorrad Auskunft geben. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden.
- Zahlungsmethoden: Der Verkäufer des gebrauchten Motorrads kann die Art der Bezahlung frei wählen. Generell zu empfehlen, ist die Barzahlung bei Übergabe, denn Ratenzahlungen, Stundungen oder auch Schecks können sich als problematisch erweisen.
- Versicherung: Mit dem Verkauf des Motorrads geht auch die Versicherung auf den Käufer über. Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht beeinträchtigt wird, wenn der neue Besitzer nach der Übergabe des Motorrads einen Unfallschaden verursacht.
- Verkaufsmeldung: Nach Ausfüllen des Kaufvertrages sollte der Verkäufer die vollständigen Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft schicken. Erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle geht die Steuerpflicht auf den Käufer über. Es ist ratsam, von den Verkaufsmeldungen Sicherheitskopien anzufertigen.
Vollmachten für Kauf und Verkauf
Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:
- Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs (PDF, 46 KB)
- Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs (PDF, 41,7 KB)
Checkliste für die Probefahrt
Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter:
ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt (PDF, 66,9 KB)
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ beim Motorrad-Kauf?
Viele Motorrad-Kaufverträge enthalten die Klausel „gekauft wie gesehen”. Das bedeutet, dass der Käufer nachträglich Mängel am Motorrad nicht mehr reklamieren kann. Das heißt, der Kaufvertrag für das Motorrad schließt die sonst übliche Gewährleistung vertraglich aus. Dieses gilt auch, wenn es sich um offensichtliche Sachmängel handelt, die im Motorrad-Kaufvertrag nicht enthalten sind. Der Käufer übernimmt das Risiko.
Kaufvertrag-Rücktritt: Kann ich den Kauf eines gebrauchten Motorrads widerrufen?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Motorrad-Kaufvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das heißt, es gibt kein generelles Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das gebrauchte Motorrad von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde.
Weist das Motorrad versteckte Mängel auf, die vom Verkäufer verschwiegen wurden, ist ein Widerruf des Motorrad-Kaufvertrags unter bestimmten Umständen möglich. Allerdings muss der Verkäufer die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen oder nachzubessern, bevor der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Checkliste Pflichtangaben
Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.
- Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Marke und Modell des Motorrads
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
- Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
- Der vereinbarte Kaufpreis
- Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
- Unterschriften beider Vertragsparteien
Kaufvertrag Motorrad: Weitere sinnvolle Angaben
- Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
- Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- Bekannte Mängel und Unfallschäden
- Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
- Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
- Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme
Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
Keine Probefahrt ohne Zulassung/Versicherung
Vorsicht bei der Probefahrt: Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt. Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.
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