Keine Fahrräder Abstellen: Bedeutung und Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die lästige Parkplatzsuche können Sie umgehen, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren. Wer mit dem Fahrrad in die Stadt oder zur Arbeit fährt, braucht keine Zeit für die Suche nach einem Parkplatz zu verschwenden. Trotzdem sollten Sie wissen, wo Sie Ihr Rad abstellen dürfen.

Nicht jeder Platz ist dafür vorgesehen, dort Fahrräder abzustellen. Nahe einer Einfahrt oder im Hausflur steht das Fahrrad etwa meist im Weg. Um deutlich zu machen, dass an einer bestimmten Stelle keine Drahtesel geparkt werden sollen, eignet sich das "Fahrräder abstellen verboten"-Schild.

Rechtliche Grundlagen zum Fahrradparken

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Fahrrad auch ohne jeglichen Hilfsmotor ein Fahrzeug und Fahrradfahrer sind damit Fahrzeugführer. Verkehrsrechtlich müssen Sie auf Ihrem Drahtesel daher einige wichtige Verkehrsregeln kennen.

Dem Grunde nach dürfen Sie mit Ihrem Fahrrad fast überall parken. Die StVO verbietet weder das Parken auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Spielstraßen. Besondere Regeln wie beispielsweise das Abstellen in Fahrtrichtung gibt es nicht. Auch das ungeordnete Abstellen ist erlaubt.

Generell gilt: Egal, ob in einer Fahrradstraße oder auf anderen offiziellen Wegen: Es gibt kein Parkverbot für Fahrräder. Halteverbotsschilder, die sich an Autos richten, gelten für dich als Radfahrer jedoch nicht.

Öffentliche Straßen und Plätze sind für den Gemeingebrauch freigegeben. Das bedeutet, jeder Verkehrsteilnehmer darf sie entsprechend der Widmung nutzen. Auch das Abstellen von Fahrrädern gehört zu diesem Gemeingebrauch. Voraussetzung ist nur, dass das Fahrrad betriebsbereit ist und nur vorübergehend abgestellt wird.

Gerichte haben in mehreren Urteilen die Rechte von Fahrradfahrenden gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen nicht beachtet werden müssen (BVerwG, 3 C 29.03). Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte, dass auch das Abstellen von Mieträdern zum Gemeingebrauch gehört, wenn die Fahrräder betriebsbereit und nur vorübergehend abgestellt sind (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09).

Allerdings gibt es Ausnahmen beim Gemeingebrauch. Anders verhält es sich mit Schrotträdern oder Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass man sie nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen kann - hier gilt der Gemeingebrauch nicht mehr.

Wo darf man Fahrräder abstellen?

Im Allgemeinen dürfen Fahrräder auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen stehen. Auf Gehwegen dürfen Fahrräder stehen, solange Menschen zu Fuß oder im Rollstuhl durch sie nicht behindert werden. Auch am rechten Fahrbahnrand dürfen Fahrräder längs parken, müssen bei Dunkelheit aber beleuchtet sein (finde ich noch unverständlich, es geht ja vermutlich darum, dass die Straße beleuchtet sein muss, z. B. Fahrräder unter einer Straßenlaterne stehen, sie leuchten ja nicht von sich aus). Zudem kannst du dein Rad auch am rechten Fahrbahnrand parken.

Interessanterweise darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Diese Orte sind nicht zwangsläufig nur für Autos reserviert. Bei der Annahme, das Fahrräder-Abstellen auf Parkplätzen oder an Straßen sei verboten, handelt es sich um ein Vorurteil. Auch wenn du im Alltag nicht allzu viele Räder sehen wirst, die hier geparkt werden: Dies bedeutet nicht, dass es nicht erlaubt wäre.

Wichtig ist aber, dass Sie mit Ihrem Fahrrad weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern. Mitten auf den Gehweg sollten Sie Ihr Rad daher nicht parken. Auch Rettungswege müssen Sie freihalten. Hier ist es sinnvoll, ein wenig weiterzudenken und nicht nur auf die „typischen Fußgänger“ zu achten. Auch auf Menschen mit Kinderwagen oder Leute im Rollstuhl Rücksicht solltest du nehmen.

Doch egal, ob mit oder ohne großen Kinderfahrradsitz: Auch hier ist es wichtig, dass du niemanden behinderst und zudem platzsparend parkst. Parkst du dein Rad so, dass du andere störst oder vielleicht sogar gefährdest: Dann kann es sein, dass deine Fahrradversicherung im Zweifel nicht greift.

Wo ist das Abstellen von Fahrrädern verboten?

Bereiche, in denen du dein Fahrrad nicht abstellen darfst, können mit einem Schild „Fahrrad abstellen verboten“ gekennzeichnet sein. Finden Sie hingegen eine solche Beschilderung auf einem privaten Grundstück, sollten Sie Ihr Fahrrad woanders parken. Grundstückseigentümer haben das Hausrecht und dürfen Regeln für die Benutzung frei aufstellen.

Wann dürfen Städte Fahrräder entfernen?

Eine Stadt darf Fahrräder nicht einfach entfernen, nur weil sie das Stadtbild stören. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied in einem Fall, dass eine „optische Belästigung“ kein ausreichender Grund ist, um ein Fahrrad zu entfernen.

Das Gericht stellte klar: Nur wenn Fahrräder andere Menschen behindern oder belästigen, dürfen sie entfernt werden. Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, nicht der Verschönerung des Stadtbilds.

Haftung bei Schäden

Sollte dein Fahrrad umfallen und einen Schaden verursachen, ist nicht immer direkt eindeutig, wer haftet. Nur, weil du das Rad an ungünstiger Stelle abstellst, bedeutet dies nicht, dass du die Kosten für den Schadenfall trägst. Im ersten Schritt geht es darum, die Schuld zweifelsohne nachzuweisen.

Im Zusammenhang mit der Haftung bei Mieträdern gelten gesonderte Regeln. Hier ist der Vermieter nicht generell für Schäden verantwortlich. Beispielsweise, wenn ein Mieter das Rad zu nahe an einem Auto abgestellt hat.

Sicheres Fahrradparken

Am besten ist Ihr Fahrrad im Fahrradkeller, Gartenhaus oder einer abschließbaren Fahrradgarage aufgehoben. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, sollten Sie Ihr Rad immer gut an einem festen Gegenstand wie einer Laterne oder einem Fahrradständer anketten. Achten Sie dabei auf ein gutes Fahrradschloss. In vielen Hausratversicherungen sind Fahrräder gegen Diebstahl mitversichert.

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

  • Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei.
  • Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt.
  • Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen.

Bauämter und Einzelhandel

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0