Vorschriften zum Anbringen von Kennzeichenaufklebern auf Motorrädern

Das Kfz-Kennzeichen, im Volksmund auch als Nummernschild bezeichnet, ist in Deutschland Pflicht. Selbst für Oldtimer, auch wenn diese ein spezielles H-Kennzeichen besitzen. Natürlich gibt es bei der Auto-Kennzeichnung Regeln, die zu beachten sind. Viele Menschen geben ihnen jedoch einen persönlichen Touch. Allerdings hat die Personalisierung ihre Grenzen. Gerade bei Auto-Aufklebern sollte man vorsichtig sein. Aber auch Folien und Co.

Grundlagen der Kennzeichengestaltung

Der Aufbau wie auch die Maße des Nummernschildes sind europaweit geregelt. Aus diesem Grund wird auch des Öfteren von einem Euro-Kennzeichen gesprochen. Demnach ist dieses in Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer geteilt. Die Unterscheidungszeichen sind die ersten bis zu drei Buchstaben. Der zweite Teil wird offiziell als Erkennungsnummer bezeichnet. Sie besteht aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Diese sind frei wählbar, insofern sie nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen. Das war es dann aber auch mit dem Spielraum in Sachen Personalisierung.

Verbotene Aufkleber auf Kennzeichen

Gerne gemacht, aber von der Polizei nicht gerne gesehen, sind Aufkleber auf dem Kennzeichen. So ist das Anbringen von Stickern wie Smileys, Bundesland-Wappen und dergleichen verboten. Genauso sieht es mit Folien oder Glas aus, mit welchen einige Fahrzeughalter ihre Kennzeichen schützen wollen. Wer dabei noch einen Schritt weiter geht und versucht Blitzer mithilfe von Anti-Blitz-Folien bzw. Sprays zu umgehen, dem drohen härtere Strafen. Zum einen sind sie vollkommen unnötig, weil die Nummernschilder mit moderner Technik oft sichtbar gemacht werden können.

Es gibt aber auch Länderflaggen-Aufkleber 20x20 mm, die perfekt sind, um Ihre Kennzeichen individuell zu gestalten. Sie wurden speziell entwickelt, um die EU-Fahne auf Ihrem Nummernschild zu überdecken und Ihre nationale Zugehörigkeit zu zeigen. Die Aufkleber bestehen aus hochwertiger, wetterfester Vinylfolie, die sowohl UV-beständig als auch wasserfest ist. So bleibt Ihre Flagge auch nach vielen Fahrten gut sichtbar und farbintensiv.

Warum diese Aufkleber?

  • Hochwertige Vinylfolie - langlebig, UV-beständig und wetterfest
  • Leichte Anbringung - selbstklebend, schnell und einfach auf das Kennzeichen aufzukleben
  • Große Auswahl an Länderflaggen - für jedes Land die passende Fahne
  • Perfekte Passform - speziell für die EU-Fahne auf Kennzeichen entwickelt

Einfache Montage

Reinigen Sie einfach die Fläche, auf die der Aufkleber angebracht werden soll. Ziehen Sie die Schutzfolie ab und platzieren Sie den Sticker auf der EU-Markierung. Drücken Sie ihn leicht an, damit er gut haftet. Der Aufkleber kann jederzeit problemlos entfernt werden, ohne Rückstände zu hinterlassen.

Für Autos und Motorräder

Unsere Aufkleber passen auf alle EU-Kennzeichen, egal ob Auto oder Motorrad. Mit den Maßen 20 x 4 mm überdecken sie die EU-Fahne vollständig und verleihen Ihrem Fahrzeug eine individuelle Note.

Langlebig und wetterfest

Unsere Aufkleber halten Regen, Sonne und Frost problemlos stand. Sie sind dafür gemacht, dauerhaft am Kennzeichen zu bleiben, ohne dass sie verblassen oder sich lösen. Egal bei welchem Wetter, die Aufkleber bleiben fest haften und behalten ihre leuchtenden Farben.

Lieferumfang

  • 1 x Länderflaggen-Aufkleber Ihrer Wahl
  • Maße: 20 x 4 mm
  • Hochwertiges Vinylmaterial
  • UV-beständig und wasserfest

Wichtiger Hinweis

Das Überkleben der EU-Fahne auf offiziellen Kennzeichen ist in vielen Ländern gesetzlich nicht erlaubt. Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Vorschriften in Ihrem Land, bevor Sie den Aufkleber anbringen. Beachten Sie, dass Änderungen an amtlichen Kennzeichen in der Regel verboten sind.

Aufkleber am Motorrad: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder. Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Wie sieht ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen aus? Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge. Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen? Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen darf maximal 255 Millimeter breit und 130 Millimeter hoch sein. Welche Vorschriften bezüglich der Beschriftung gelten, erfahren Sie hier.Leichtkrafträder stehen damit gewissermaßen zwischen den eher kleinen Rollern wie Mofas und den anspruchsvollen Motorrädern. Brauchen Sie ein verkleinertes Kennzeichen? Da Kleinkrafträder grundsätzlich zu den Krafträdern gehören, sieht der Gesetzgeber für diese entsprechende Kennzeichen vor. Darüber hinaus sieht der Gesetzestext für Leichtkrafträder eine Besonderheit vor. Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination. Die genaue Leistung spielt bei der Vergabe meist keine Rolle.Welche Vorschriften hierzulande für Nummernschilder gelten, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgehalten. Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Maße gelten in der Regel nur für solche Gefährte, deren Leistung und Hubraum beschränkt sind. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad in Normalfall nicht die richtige Wahl. Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt. Wenn Sie Anliegen oder Fragen zu Ihrem Leichtkraftrad-Kennzeichen haben oder sich ein bestimmtes Wunschkennzeichen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an eine Zulassungsstelle.

Weitere wichtige Regeln und Aspekte

* Verbotene Symbole: Generell sind verbotene Symbole als Aufkleber auf dem Motorrad tabu. Verbotene Symbole sind zum Beispiel gewaltverherrlichende Aufkleber. Darunter fallen alle Aufkleber, die explizit oder implizit Gewalt, Tötung, Körperverletzung oder Bedrohung darstellen. Ebenfalls verboten sind Aufkleber, die Gewalttätigkeiten verherrlichen, verharmlosen oder darauf abzielen, Menschen oder Tieren Schaden zuzufügen. Dieses Verbot gilt jedoch generell und nicht speziell für Motorradfahrer.* Sichtbarkeit: Sticker sollten nicht die Sicht des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.* Beleuchtung: Sticker sollten keine Beleuchtungseinrichtungen verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.* Kennzeichen: Das Kennzeichen muss frei und gut lesbar bleiben. Sticker dürfen es nicht verdecken oder verfälschen.* Sicherheit: Die Sticker sollten keine scharfen Kanten haben oder so angebracht sein, dass sie sich lösen und andere gefährden könnten.* Täuschung: Aufkleber, die Verkehrszeichen imitieren oder täuschen könnten, sind verboten.Ob ein bestimmter Aufkleber erlaubt ist, muss im Einzelfall von der Polizei beurteilt werden. Eine genaue Liste der erlaubten und verbotenen Motive gibt es nicht. Eine eingeschränkte Sicht oder unzulässige Beleuchtung kann jedoch zu gefährlichen Situationen führen und in erster Linie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden.

Aufkleber auf dem Helmvisier

Im Gegensatz zu Autos haben Motorräder in der Regel keine Front- oder Heckscheibe. Deshalb kleben manche Motorradfahrer Aufkleber auf das Visier ihres Helms, aber auch hier ist Vorsicht geboten. In Deutschland gibt es zwar keine expliziten Vorschriften für das Bekleben des Helmvisiers. Allerdings muss der Helm den Sicherheitsstandards entsprechen. Das heißt auch, die Sicht darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Ein Aufkleber sollte aber in der Regel kein Problem darstellen, solange er die Sicht nicht beeinträchtigt.

Klebekennzeichen: Eine Alternative?

Damit bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr der vermeintliche Täter oder zumindest der Halter des entsprechenden Fahrzeugs identifiziert werden, müssen Kfz mit einem Kennzeichen ausgestattet sein. Um sicherzustellen, dass diese gut lesbar und zum Beispiel auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen sind, definiert der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Gestaltung und zur Anbringung von Nummernschildern. Doch ist die Verwendung von Kennzeichen zum Kleben in Deutschland überhaupt erlaubt?

Gesetzliche Grundlagen und Ausnahmegenehmigungen

Das Anbringen von Kfz-Klebekennzeichen ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Zulassungsstelle vorliegt. Möglich ist dies in der Regel nur, wenn technische Gründe gegen die Verwendung regulärer Kennzeichen sprechen.* § 10 Abs. 2 FZV: Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.

Sonderfall E-Scooter

Es gibt tatsächlich ein Verkehrsmittel, für welches der Gesetzgeber generell Klebenummernschilder vorsieht - den E-Scooter. Der Grund dafür ist Recht banal, denn die elektronischen Tretroller verfügen einfach nicht über genügend Platz, um ein herkömmliches Versicherungskennzeichen anzubringen.

Sanktionen bei unerlaubter Nutzung

Wer ohne eine Sondergenehmigung anstelle regulärer Kennzeichen vorne ein Klebekennzeichen verwendet, muss mit Sanktionen rechnen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten bei diesem vorschriftwidrigen Verhalten von einer Straftat ausgehen. Möglich sind dabei sowohl der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs als auch der Urkundenfälschung.Für den Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird das Fehlverhalten als Urkundenfälschung laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine Urkundenfälschung kann vorliegen, weil Auto und Kennzeichen juristisch eine Urkunde bilden. Daher ist es nicht erlaubt, dass amtliche Nummernschild abzunehmen und gegen ein Klebekennzeichen auszutauschen.

Allgemeine Vorschriften zur Anbringung von Kennzeichen

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält detaillierte Bestimmungen zur Gestaltung und Anbringung von Kennzeichen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
  • § 10 FZV regelt die Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen.
  • Kennzeichen müssen mit schwarzer Schrift auf weißem, schwarz gerandetem Grund aufgebracht sein.
  • Sie dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
  • Form, Größe und Ausgestaltung müssen den Vorgaben der Anlage 4 entsprechen.
  • Kennzeichen müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069 entsprechen.
  • Sie müssen von der Zulassungsbehörde abgestempelt werden.
  • Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs fest angebracht sein.
  • Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens müssen den EU-Verordnungen entsprechen.
  • Das hintere Kennzeichen muss beleuchtet sein.
  • Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem gewissen Grad geneigt sein.
  • Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat angebracht werden.
  • Zeichen und Einrichtungen, die zu Verwechslungen führen können, sind verboten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei einer Zulassungsstelle oder einem Sachverständigen erkundigen, welche Bestimmungen für Ihr Fahrzeug gelten.

Bußgelder und Strafen

Die Verwendung von nicht vorschriftsmäßigen Kennzeichen kann zu erheblichen Strafen führen. Hier eine Übersicht:

Verstoß Bußgeld/Strafe
Verwendung eines Kennzeichens, das nicht den Normen entspricht 10 Euro
Fahren ohne Nummernschild 60 Euro
Veränderung des Kennzeichens durch Folien, Aufkleber etc. 65 Euro
Kennzeichenmissbrauch Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Urkundenfälschung (bei Verwendung eines gefälschten Kennzeichens) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

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