Auf den ersten Blick scheinen Motorradkennzeichen in Deutschland wenig Geheimnisvolles zu bergen. Doch bei näherem Hinsehen lassen sich erstaunliche Details entdecken. Dieser Artikel beleuchtet die Kennzeichenpflicht für Motorräder in Deutschland, geht auf Ausnahmen ein und erklärt die relevanten Vorschriften.
Geschichte der Motorradkennzeichen
Bis vor etwa einem Jahrzehnt bemängelten viele Motorradfahrer die unverhältnismäßig breiten Nummernschilder, die das Heck ihrer Maschinen optisch beeinträchtigten. Weder wirkten sie elegant, noch waren sie besser lesbar als kleinere Kennzeichen. Im Jahr 2011 trat eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung in Kraft, die die vorgeschriebene Breite der Kennzeichen von 28 Zentimetern auf 18 bis 22 Zentimeter reduzierte.
Die Verantwortlichen waren durch wissenschaftliche Untersuchungen überzeugt, dass auch schmalere Nummernschilder mit Engschrift im Straßenverkehr gut erkennbar bleiben würden. Schließlich gab es diese bereits seit Jahrzehnten für Leichtkrafträder, Zugmaschinen und Anhänger mit Geschwindigkeitsbegrenzung bis 40 km/h.
Über zehn Jahre dauerte es, bis der „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag“ erreichte, dass ältere Motorräder künftig mit einem kleinen Kennzeichen fahren durften, das dem Stil des Fahrzeugs entsprach. Seit 2007 mussten nämlich auch Oldtimer-Motorräder ein großes Kennzeichen tragen. Das 2011 eingeführte, immerhin noch halb-kuchenblechgroße Nummernschild trug nicht wesentlich zur Verbesserung der historischen Optik bei.
2019 schließlich konnten der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) und der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. (DEUVET) nach zähem Ringen einen Sieg verbuchen: An Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1959 dürfen auch die bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.
Aufbau und Gestaltung von Motorradkennzeichen
Links auf jedem Kfz-Kennzeichen steht das Unterscheidungszeichen. Es besteht aus bis zu drei Buchstaben, die den Zulassungsbezirk kennzeichnen, zum Beispiel „B“ für Berlin oder „BOR“ für Borken. Rechts daneben befindet sich die Erkennungsnummer. Sie setzt sich aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu drei Ziffern zusammen.
Wer ein bestimmtes Kennzeichen haben möchte, prüft am besten im Voraus, ob es überhaupt erhältlich ist. Selbst wenn die Kombination theoretisch frei wäre, könnte sie unerwünscht sein oder schlicht nicht für eine normale Zulassung zur Verfügung stehen. Motorradkennzeichen müssen nun neben dem Unterscheidungszeichen wenigstens zwei Buchstaben und zwei Ziffern enthalten.
Historische Entwicklung der Kennzeichen
Bis in die Nachkriegsjahre hinein hatten Motorräder in der Regel zwei Nummernschilder. Ihre Form glich der des heute üblichen länglichen Kfz-Kennzeichens. Ein Schild war beidseitig beschriftet und wurde längs zur Fahrtrichtung auf das vordere Schutzblech angebracht. Das andere prangte quer zum Fahrzeug am Heck.
Mit der Zeit setzte sich für das vordere Kennzeichen eine gebogene Form durch, die der Krümmung des Schutzblechs folgte. Es braucht nicht viel Fantasie, um nachzuvollziehen, welche Gefahr dem Fahrer drohte, wenn er bei einem Aufprall nach vorne über den Lenker flog. Der launige Volksmund fand für dieses Nummernschild bald die drastische Bezeichnung „Schädelspalter“.
Von 1948 an verschwanden die Kennzeichen von den vorderen Schutzblechen. Verboten sind sie bis heute nicht. Andererseits bieten moderne Krafträder in der Regel keine Möglichkeit, vorne ein Nummernschild anzubringen. Die meisten Maschinen haben keine ebene Fläche, an der man das Kennzeichen fest verschrauben könnte.
Die FE-Schrift: Fälschungssicherheit
Zwischen 1978 und 1980 entstand die sogenannte FE-Schrift, die Kriminellen einen Missbrauch von Nummernschildern erschweren sollte. Sie löste die bisherige Normschrift DIN 1451 ungefähr eineinhalb Jahrzehnte später ab. Entwickelt wurde sie von dem Schriftgestalter Karlgeorg Hoefer (1914-2000) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen. „FE“ steht für „fälschungserschwerend“.
Charakteristisch für diesen Schrifttyp ist das nicht-einheitliche Gesamtbild. Im Gegensatz zur alten Normschrift lassen sich die Buchstaben und Zahlen kaum mit Hilfe von etwas schwarzer Farbe abändern: „P“ und „R“ oder „F“ und „E“ beispielsweise sind völlig unterschiedlich proportioniert, ebenso wie „3“ und „8“.
Der Grund für die schlussendliche Einführung der FE-Schrift war übrigens eine rasante Zunahme der Anzahl an KFZ-Diebstählen in den frühen 90er Jahren. Folgerichtig bot sich die verbindliche Nutzung eines fälschungserschwerenden Schrifttyps an. Seit Januar 1995 ist die FE-Schrift auf Basis einer Bundesverordnung für alle neuen Nummernschilder in Deutschland vorgeschrieben.
Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Motorräder
Die Zulassung eines Oldtimer-Motorrades kann mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Freunde alter Motorräder kennen die besonderen Herausforderungen, die sich beim Betrieb der alten Schätzchen auf öffentlichen Straßen ergeben.
In Deutschland ist es - aus gutem Grund - Vorschrift, Motorräder auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren. Zudem ist für Fahrzeuge ein fest installierter, beleuchteter Tachometer vorgeschrieben. Zudem sind aufgrund der Größe und des Formates der aktuellen Kennzeichen diese an alten Motorrädern oft schwierig zu montieren und darüberhinaus optisch wenig ansprechend.
Auf Initiative des VFV hat der ‚Parlamentarische Arbeitskreis Automobiles Kulturgut (PAK)‘ Ausnahmeregelungen durchgesetzt, um die Vorschriften für die ganz alten Krafträder praktikabel zu machen:
- Motorräder, die vor 1938 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit zugelassenen Fahrrad-Ansteckleuchten im Straßenverkehr legal betrieben werden.
- Motorräder, die vor 1961 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit Anstecktachometern betrieben werden, wenn diese einige wenige, praktikable Bedingungen erfüllen.
- Motorräder, die vor 1959 erstmals zugelassen wurden, dürfen auch mit den bei Leichtkrafträdern üblichen Kennzeichen betrieben werden.
Die Details zu diesen werden in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:
FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) - Aktueller Stand: Juni 2025§ 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (Link zur Gesetzesnorm)(1a) Krafträdern, die vor dem 1. Der §72 StVZO (Link zur Einzelnorm) fasst Übergangsbestimmungen zusammen, die neueste Fassung ist § 72 StVZO n.F. (20.06.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. (12) Abweichend von § 22a, § 50 Absatz 2 und § 53 Absatz 1 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1.
Die Sätze 12 und 13 erlauben uns nun mehr Spielraum für die Zulassung alter Motorräder:(13) Abweichend von § 57 (Link zur Einzelnorm) Absatz 1 und 2 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961 abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler verwendet werden, wenn 1. diese während der Fahrt sicher angebracht sind, 2. der Anbau im Sichtbereich erfolgt, ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken, 3. die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt und 4.
Kurze Kennzeichen: Ausnahmen und Voraussetzungen
So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Bei Motorradfahrern ist das anders. Kleinere Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt.
Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft. Wenn ausreichend Platz für ein Kennzeichen in normaler Größe vorhanden ist, gibt es meist kein kleineres Kennzeichen. Für die Beurteilung kann ein Gutachten verlangt werden.
Hier prüft die Zulassungsbehörde, ob ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift das Problem löst. Diese ist schmaler als die sonst verwendete Mittelschrift. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Kennzeichen in Engschrift zugeteilt, gegebenenfalls kombiniert mit Mittelschrift. In diesen Fällen ist dann meistens kein kleines Kennzeichen am Fahrzeug möglich.
Bauliche Veränderungen am Fahrzeug
Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.
Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.
Saisonkennzeichen als Kurz-Kennzeichen
Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.
Kosten für ein kurzes Kennzeichen
Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung in Höhe von 29 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen (ca. 20 bis 40 Euro). Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.
Kurzes Motorradkennzeichen seit 2011
Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden.
Die Idee des Gesetzgebers dahinter ist, dass eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben soll. Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen.
Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.
Maße für Kfz-Kennzeichen
Sämtliche Abmessungen und Bestandteile eines Autokennzeichens können Sie unserer Infografik entnehmen. Ja. Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält sämtliche Regelungen zu den Maßen.
Welche Maße haben Motorräder und andere Krafträder?
Die kleineren Motorrad-Kennzeichen sind 180, 200 oder 220 mm breit und 200 mm hoch. Leichtkrafträder bekommen Nummernschilder mit den Maßen 225 mm (Breite) und 130 mm (Höhe). Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird.
Dem durchschnittlichen Autofahrer ist wohl das herkömmliche Kfz-Kennzeichen bekannt. Das Nummernschild hat eine maximale Breite von 520 Millimetern sowie eine Höhe von 110 Millimetern. Für Autos und Lkw gibt es außerdem ein zweizeiliges Nummernschild.
Als Schriftart für Buchstaben und Ziffern wird in Deutschland in der Regel die Mittelschrift verwendet. Sie mögen manchen Beobachter schon aufgefallen sein: kurze Kennzeichen. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Ein kurzes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Für Motorräder haben die Kennzeichen hingegen andere Maße. Bis zum Jahr 2011 gab es nur die großen Nummernschilder, welche bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sind. Die neuen, kleineren Motorradkennzeichen haben folgende Maße: Sie sind entweder 180, 200 oder 220 Millimeter breit und verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern.
Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder.
Sobald du mit deinem Auto oder Motorrad am Straßenverkehr teilnimmst, benötigst du ein gültiges Kennzeichen. Denn anhand des Kennzeichens lassen sich das Fahrzeug und Fahrzeugeigentümer:innen eindeutig identifizieren.
Viele Fahrzeughalter:innen wollen die Wahl ihres Autokennzeichens nicht dem Zufall überlassen - sie versuchen daher, sich vorab ein bestimmtes Kennzeichen zu reservieren. Doch was das Wunschkennzeichen angeht, müssen Autofahrende einige Vorgaben beachten. So kann bereits eine falsche Kennzeichengröße dazu führen, dass dein Fahrzeug keine Zulassung erhält.
Zur Erfüllung der Kennzeichenpflicht reicht es nicht, ein beliebiges Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Denn sowohl das Aussehen als auch die Größe des Kennzeichens unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Diese sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden.
Daher solltest du unbedingt darauf achten, wo du dein Kennzeichen anfertigen lässt. Hier ist es empfehlenswert, eine professionelle Firma zu wählen, die dir garantiert, dass das Kennzeichen allen gängigen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn du dich ebenfalls mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzt.
Prinzipiell gibt es beim Kfz-Kennzeichen zwei verschiedene Größen: Die Standardgröße und die verkürzte Größe. Für einen klassischen Pkw wirst du meist die Standard-Kennzeichengröße brauchen. Diese Kennzeichengröße hat die Maße 520 x 110 Millimeter. Allerdings gibt es auch Modelle, bei denen der Platz für das Kennzeichen nicht ausreicht. Das können zum Beispiel Oldtimer oder importierte Fahrzeuge sein.
Aber auch Sondermodelle, die in erster Linie für einen ausländischen Markt produziert wurden, können aus dem Rahmen fallen. In diesem Fall kann ein kürzeres Kennzeichen zum Einsatz kommen. Alle anderen Vorschriften wie die Zeichenanzahl, Abstände und die verwendete Schrift müssen dabei aber dennoch eingehalten werden. Allein aus optischen Gründen oder aufgrund persönlicher Vorlieben kannst du jedoch kein verkürztes Kennzeichen beantragen.
Ist ein Umbau möglich, aber die Kosten übersteigen den Fahrzeugwert um mindestens fünf Prozent, gilt dies ebenfalls als unzumutbar. Hier reicht es aber nicht, wenn du die Kosten selbst schätzt. Zu beachten ist jedoch, dass diese Ausnahmen meist nur für das hintere Kennzeichen gelten, also zum Beispiel für mehrspurige Kraftfahrzeuge.
Bei einem einzeiligen Kennzeichen beträgt die Kennzeichengröße in der Breite maximal 520 Millimeter und in der Höhe 110 Millimeter. Das zweizeilige Kennzeichen hat eine maximale Breite von 340 Millimeter und eine Höhe von 200 Millimeter. Die einzeiligen Kennzeichen haben eine maximale Breite von 460 Millimeter und eine Höhe von 110 Millimeter. Handelt es sich um ein verkürztes zweizeiliges Kennzeichen, darf es maximal 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sein.
Zwar gibt es keine Vorgaben bezüglich der exakten Breite oder Höhe des Kennzeichens. Jedoch sind die Schriftart, die Zeichenanzahl sowie die Abstände zwischen den einzelnen Zahlen und Buchstaben genau festgelegt. Auch darf die vorgegebene Maximalhöhe beziehungsweise -breite nicht überschritten werden. Schließlich darf das Kennzeichen auf keinen Fall größer sein als der vorgesehene Platz am Fahrzeug.
Nur wenn das Kennzeichen allen vorgeschriebenen Maßen und Abständen entspricht, kannst du dein Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Außerdem benötigst du pro Fahrzeug zwei Nummernschilder, eines für vorne und eines für hinten. Ein einzeiliges Kennzeichen muss eine schwarze Umrandung Diese muss eine Stärke von 3,5 bis 6,5 Millimeter haben.
Das Das blaue Eurofeld hat eine vorgeschriebene Breite von 45 Millimeter. Zwischen dem Eurofeld und der Beschriftung ist ein Abstand von mindestens 8 Millimeter festgelegt. Auch die Abstände zwischen den Zahlen und Buchstaben sind vorgeschrieben. Der Abstand zwischen dem letzten Buchstaben und der ersten Zahl hat im Bereich von 24 bis 30 Millimeter zu liegen. Außerdem muss der Platz zwischen der letzten Zahl und dem Rand mindestens 8 Millimeter betragen.
Generell muss die Beschriftung zur seitlichen Umrandung einen Abstand von 13 Millimeter haben. Falls dein Fahrzeug eine Saisonzulassung bekommt, brauchst du natürlich auch ein entsprechendes Kennzeichen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Saisonkennzeichen. Für die Kennzeichengröße gelten hier die gleichen Vorschriften wie beim Standard-Kennzeichen. Auch dieses Kennzeichen kann einstellig oder zweistellig sein.
Da es nur in einem begrenzten Zeitraum gültig ist, hat es ein zusätzliches Feld. Während man am Pkw und Lkw meist kein Problem mit der Kennzeichengröße hat, sieht es beim Motorrad schon anders aus. Hier ist der zur Verfügung stehende Platz meist sehr eingeschränkt.
Motorradfahrende benötigen ein einziges Kennzeichen, welches an der Hinterseite des Fahrzeugs befestigt wird. Allerdings ist dort in der Regel nicht genug Platz, um ein herkömmliches Kennzeichen zu befestigen. So musste die Breite von Motorrad-Kennzeichen lange Zeit 280 Millimeter betragen, bei einer Höhe von 200 Millimeter.
Allerdings wurde diese Vorschrift inzwischen geändert, sodass auch kleinere Kennzeichen für Motorräder zulässig sind. Da es zahlreiche unterschiedliche Motorradmodelle gibt, ist diese Änderung sehr positiv aufgenommen worden. Schließlich kann ein zu großes Kennzeichen die Optik eines Motorrads enorm beeinflussen. Für viele Motorradfans ist dies nicht unerheblich.
Aktuell kannst du bei der Wahl deines Motorradkennzeichens zwischen drei verschiedenen Kennzeichengrößen entscheiden: 180, 200 oder 220 Millimeter. Die Höhe ist dabei gleichbleibend. Sie muss stets 200 Millimeter betragen. Hat das Kennzeichen eine Breite von 180 Millimetern, dürfen in der zweiten Zeile maximal vier Zeichen stehen. Falls du dich für ein Kennzeichen mit der Breite von 220 Millimetern entscheidest, sind es höchstens fünf Zeichen.
Handelt es sich allerdings um ein Leichtkraftrad, wird stets ein zweizeiliges Kennzeichen verwendet. Die Breite beträgt 255 Millimeter. Die gleiche Kennzeichengröße gilt im Übrigen auch für Traktoren. Auch Quads müssen in Deutschland zwei Kennzeichen haben. Allerdings ist zu beachten, dass es für die Kennzeichengröße hierbei keine einheitliche Regelung gibt.
Wenn du wissen möchtest, welche Kennzeichengröße dein Quad braucht, solltest du daher die zuständige Zulassungsstelle fragen - am besten noch bevor du ein Kennzeichen bestellst.
Die FE-Schrift und ihre Varianten
Während wir uns bisher vor allem mit der Größe des Nummernschildes beziehungsweise der Kennzeichengröße beschäftigt haben, befassen wir uns im Folgenden näher mit dem Schriftzug. Auch hier gibt es genaue Vorschriften, die für eine ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs von Bedeutung sind. Bei der Schrift handelt es sich um die sogenannte FE-Schrift. Diese Schriftart gilt als besonders sicher und schwierig zu fälschen.
Durch die unterschiedlichen Kennzeichengrößen gibt es diese Schriftart in drei verschiedenen Varianten. So kannst du die für dein Fahrzeug passende Schriftvariante wählen. Falls du dir nicht sicher bist, welche Schriftart verwendet wurde, kannst du die einzelnen Buchstaben im Nachhinein nachmessen. Bei der Mittelschrift beträgt die Schrifthöhe 75 Millimeter, die Buchstabenbreite 47,5 Millimeter und die Zahlenbreite 44,5 Millimeter. Die Engschrift hat ebenfalls eine Schrifthöhe von 75 Millimeter. Die Buchstabenbreite beträgt jedoch 40,5 Millimeter und die Zahlenbreite 38,5 Millimeter.
Für die Schrifthöhe der Mittelschrift und Engschrift ist allerdings eine Toleranz von plus 2 bis minus 1 Millimeter vorgesehen. Die Schrifthöhe der verkleinerten Mittelschrift beträgt 49 Millimeter. Die Buchstabenbreite entspricht 31 Millimeter und die Zahlenbreite 29 Millimeter. Hier gilt eine Toleranz von plus 1 bis minus 0,5 Millimeter bei der Schrifthöhe.
Weitere wichtige Aspekte
Auch nach der Zulassung musst du darauf achten, dass sich dein Kennzeichen in einem einwandfreien Zustand befindet. Sollte es stark verdreckt und daher schlecht lesbar sein, kann es zu einem Bußgeld kommen. Außerdem darfst du auch keine Veränderungen vornehmen. Dazu zählt zum Beispiel das Anbringen von Abdeckungen oder Folien. Solltest du ein Kennzeichen verlieren, darfst du dein Fahrzeug nicht mehr nutzen, sondern musst umgehend für Ersatz sorgen.
Häufig wird auch übersehen, dass die Beleuchtung für das Kennzeichen nicht funktioniert. Solltest du in eine Verkehrskontrolle kommen, können auch dafür Bußgelder verhängt werden. Neben dem korrekten Anbringen des Kennzeichens ist es wichtig zu bedenken, dass am Auto immer mal etwas kaputtgehen kann.
Wunschkennzeichen
Obwohl die Größe des Kennzeichens beim Auto und beim Motorrad klar vorgeschrieben ist und du auch in Sachen Schrift und Gestaltung nur wenig Spielraum hast, kannst du dir die Kombination der Zahlen und Buchstaben in der Regel frei aussuchen. Im Internet hast du die Möglichkeit, dich über die freien Kombinationen zu informieren. Dann weißt du direkt, welches Kennzeichen du wählen kannst.
Zusätzliche Anmerkungen und Vorschriften
- Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
- Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
- Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker sind nicht eintragungspflichtig. Alle Scheinwerfer und Rücklicht müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Ale Blinker müssen ein Prüfzeichen haben die diese auch als Blinker kennzeichnet. Das ist R50 und die Nummer 11 für vorne, bzw. 12 für nach hinten strahlende Bauteile.
Auspuffanlagen
- Die Eintragung von Auspuffsystemen ohne ABE oder Gutachten kann per Einzelabnahme erfolgen. Die Anforderungen hierfür sind von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.
- Die Eintragung der Einzelfilter (K&N oder DNA) kann per Einzelabnahme erfolgen. Die Anforderungen hierfür sind von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind in der Regel Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Ab Ez 1989 ist ein Abgasgutachten gefordert.
Reifenumrüstungen
- Für Reifenumrüstungen, für die es kein Gutachten gibt, ist die Eintragung per Einzelabnahme erforderlich.
- Die Reifengröße muss zu der Felgengröße passen.
- Eine Ausnahme gilt für M&S Reifen. Höchstgeschwindigkeit darüber liegt. Eine Kennzeichnung, „Max. angebracht werden (Aufkleber).
- Die Freigängigkeit der Reifen muss gewährleistet sein.
Es gibt zum Glück viele TÜV Prüfingenieure, die eine große Affinität zu Motorrädern haben und über die entsprechende Kompetenz verfügen solche Umrüstung bewerten zu können und diese abschließen auch zu genehmigen. Es gibt aber auch Prüfer, die diese Verantwortung nicht übernehmen wollen und ohne ein Gutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung keinerlei Eintragungen vornehmen wollen. Wenn es sich bei dem Fahrzeug um eine 300km/h schnelle S1000RR handelt, kann man dafür ein gewisses Verständnis aufbringen.
Sollte Ihr an einen solchen Prüfingenieur kommen würde ich euch empfehlen abzubrechen und bei einer andere TÜV Stelle vorsprechen.
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