Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Allgemeine Vorschriften für Kennzeichen
Jeder Fahrzeughalter muss sein Kennzeichen sichtbar anbringen. Die Vorschriften der Kfz-Kennzeichenbefestigung sind genau geregelt. Das bedeutet, es ist genau definiert, wie Fahrzeughalter ein Kennzeichen abringen müssen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Sichtbarkeit eines Kfz-Kennzeichens unter allen Umständen gewährleistet sein muss.
So dürfen nach korrekter Kennzeichenbefestigung keine Umwelteinflüsse das Kennzeichen so verdecken, dass es nicht mehr lesbar ist. Das bedeutet, es darf durch nichts verdreckt oder dauerhaft verschmutzt sein - außerdem muss es reflektieren, darf aber nicht spiegeln. Jedes Nummernschild muss vollständig dem Normblatt DIN 64069 entsprechen. Darin sind die Größenvorgaben für alle Kennzeichenvarianten genau festgelegt.
Zudem muss die Zulassungsbehörde jedes zugeteilte Kennzeichen mit einer Stempelplakette versehen. Es wird weiterhin vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs auf der Vorder- und Hinterseite des betreffenden Gefährts ein Kennzeichen anbringen muss. Die Autonummer auf der Hinterseite muss zudem mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Diese darf Licht „nicht unmittelbar nach hinten austreten lassen“, muss aber dafür garantieren, dass das Kennzeichen bis auf 20 Meter Entfernung noch erkennbar ist.
Auch Höhe und Winkel einer Kennzeichenbefestigung wird in § 12 FZV festgelegt. Die vordere Autonummer darf in einem „Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein“, dabei muss sich der untere Rand des Schilds mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden. Bei der Mitführung eines Anhängers muss auch dieser ein Nummernschild aufweisen, das der Halter für Zugfahrzeuge benutzen darf. Verdeckt wiederum Fracht auf dem Anhänger die Kennzeichnung, schreibt der Gesetzgeber am Ladungsträger eine Wiederholung vor. Bei allen Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenbefestigung nicht den Vorschriften entspricht, darf dem Gesetzgeber folgend keine Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen.
Spezifische Regelungen für Motorradkennzeichen
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Weitere Bestimmungen für die Montage
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kennzeichen für Moped und Mofa - die Versicherungspflicht
Moped, Mofa, Roller und andere Kleinfahrzeuge können ebenso in Verkehrsunfälle verwickelt werden wie Pkws - mit kostspieligen Folgen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Deshalb muss auch für Moped, Mofa & Co. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, wenn Sie mit dem Zweirad einen Unfall verschulden.
Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Drei Ziffern in der ersten Zeile stehen für den Versicherungsanbieter, drei Buchstaben in der zweiten für den Fahrzeughalter. Wie das Autokennzeichen auch, ermöglicht das Versicherungskennzeichen also die Ermittlung des Besitzers.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h.
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften
Warum ändern sich die Kennzeichen für Moped und Mofa jedes Jahr?
Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen. Zwar gab es Pläne der Ampelregierung, den Versicherungsnachweis zu digitalisieren oder das Wechselintervall zu verlängern - sie wurden aber nicht umgesetzt.
Ab wann gilt das neue Kennzeichen für Mofa, Moped & Co.?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?
Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.
Kennzeichen für Mofa & Moped - so läuft die Anmeldung
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag.
Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone.
Bei Vertragsverlängerungen brauchen Sie online nur die Versicherungsnummer und das bisherige Versicherungskennzeichen einzugeben - alle anderen Daten sind ja bereits erfasst. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen.
Die Kosten für ein Moped-Kennzeichen
Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.
Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.
Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette. Die Polizei drückt hier kein Auge zu - selbst wenn Sie die Haftpflicht abgeschlossen und das neue Kennzeichen schon dabei, aber noch nicht montiert haben.
Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde? Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.
Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Allerdings muss dann eine Strafanzeige gegen Sie vorliegen, ein Prozess stattfinden und ein Richter die Strafe anordnen. Dazu kommt es in den allermeisten Fällen nicht.
Kennzeichen für Moped & Co. - Tipps zum korrekten Anbringen
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten. So muss das quadratische Schild unterhalb des Rücklichts mit mindestens 20 cm Abstand von der Unterkante bis zur Fahrbahn fest angebracht sein. Es darf in Fahrtrichtung um höchstens 30 Grad geneigt sein und muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Weitere Aspekte der Kennzeichenanbringung
Wie lässt sich ein Kennzeichen befestigen?
Wie sich zeigt, sind zahlreiche Aspekte beim Einsatz von Nummernschildern genau geregelt. Einzig die Art und Weise, wie Halter ein Kennzeichen anbringen sollen, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein.
Ein Kennzeichen befestigen, ohne dafür Schrauben zu benutzen, stellt heutzutage kein Problem mehr dar. Ein Kennzeichenhalter hat den Vorteil, dass nach erstmaliger Montage Halter einzelne Kennzeichen leicht anbringen und leicht austauschen können. Zudem benötigen Sie beim Nummernschild keine extra Schrauben.
Wenn sich der Halter eines Kfz gegen den Kennzeichenhalter entscheidet, kann er auch die klassische Methode verwenden, ein Nummernschild anzubringen. Dabei werden Löcher in das Schild gebohrt, nachdem der Abstand der Bohrpunkte genau festgelegt wurde. Diese Festlegung muss besonders gewissenhaft erfolgen, damit das Kennzeichen später gerade und fest am Auto sitzt. Bezüglich der Schrauben für das Kennzeichen hat hier jeder Interessent die Wahl zwischen Angeboten von verschiedenen Herstellern. Handwerkliches Knowhow ist für diese Methode nötig.
Mittlerweile ist es auch möglich, ein Nummernschild zu befestigen, ohne zum Bohrer greifen zu müssen. Dafür gibt es beispielsweise magnetische Schilder. Sogar Kennzeichen mit Klettbändern sind nicht unüblich. Fahrer können diese Kennzeichen mit speziellen Verschlüssen dann einfach am Auto montieren.
Es muss eine Außentemperatur von über 15 °C herrschen, wenn ein Fahrzeugbesitzer ein Nummernschild mit Klettband anbringen möchte - nur dann verbinden sich die Pads richtig mit der Oberfläche.
Für eine Kfz-Kennzeichen-Befestigung bieten sich also jedem Fahrzeughalter viele Möglichkeiten. Allerdings sollten Sie im Vorfeld bei der Zulassungsstelle erkundigen, ob die Anbringung vorschriftsgemäß ist. So sind zum Beispiel Kennzeichen zum Kleben meist nicht erlaubt.
EU-Kennzeichen: Das richtige Befestigen von Nummernschildern nach Vorschrift
Mit amtlichen Kennzeichen lassen sich Kraftfahrzeuge aller Art eindeutig identifizieren, ob Auto oder Motorrad. Das Kennzeichen ist aber auch Signal der eigenen Individualität - mit ihm kann man aus der Menge der rund 48 Millionen Pkw hervorstechen.
Als Autobesitzer darf man auch den Kennzeichenrahmen oder Halter individuell gestalten. Ob Carbon-Look, Edelstahl, Werbung für den Lieblingsverein - vieles ist möglich. Bei der Befestigung des Nummernschildes allerdings gelten straffe Regeln vom Verkehrsministerium. Die Umsetzung kontrollieren die Prüforganisationen regelmäßig bei der HU - etwa die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der TÜV.
Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Seit Erscheinen des Verkehrsblatts am 15. Februar 2023 ist die Sache klar, in Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der die Regeln für Kfz-Kennzeichen bestimmt, steht: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt.
Im Grunde sollen Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Das schließt eigentlich auch Kennzeichenhalter, in die das Nummernschild eingeclipst wird, ein. Doch da scheint der Gesetzgeber nicht allzu strikt zu sein. Denn bei den allermeisten schwarzen Plastikkennzeichenhalten ist das Kennzeichen durch Lösen einer Plastikleiste oder Plastik-Clips auch ohne Werkzeug leicht zu entfernen.
Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen
| Sachverhalt: Führen eines Fahrzeugs … | Geldbuße |
|---|---|
| ... dessen Kennzeichen nicht lesbar ist | 5 Euro |
| ... dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist | 5 Euro |
| ... dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist | 10 Euro |
| ... dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht | 10 Euro |
| ... dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
| ... dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
| ... ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen | 60 Euro |
| ... mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen | 60 Euro |
| ... dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
| ... mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
Magnet-Kennzeichen sind zum Befestigen von Kennzeichen nicht erlaubt, die lassen sich zu leicht entfernen. Wer trotzdem eines nutzt, riskiert mindestens ein Bußgeld.
Deutschlands bekanntester Fachanwalt für Verkehrsrecht, Uwe Lenhart, weist darauf hin, dass die verboten sind: "Einrichtungen, die es ermöglichen, das Kennzeichen während der Fahrt umgeklappt zu halten, sind unzulässig." Allerdings muss man sich bei trivialen Kennzeichen-Vergehen keine Sorge um den Verlust des Versicherungsschutzes machen, auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt nicht.
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Doch welche Fahrzeuge müssen über ein solches Kennzeichen verfügen? Wo können Sie ein Versicherungskennzeichen beantragen? Welche Kosten fallen dafür an? Ist die Gültigkeit begrenzt? Und lässt sich ein Versicherungskennzeichen umschreiben?
Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig. Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.
Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.
Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Ein gültiger Vertragsschutz entsteht aber grundsätzlich nur, wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen. Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.
Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu. Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor.
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.
Sanktionen für das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet.
Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
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