Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, führt Sie in der Regel der erste Weg zur örtlichen Zulassungsstelle - schließlich möchten Sie mit Ihrem neuen Gefährt auch so schnell wie möglich die ersten Runden drehen. Ein Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, benötigt ein Kennzeichen. Auch sogenannte Leichtkrafträder gehören dazu.
Jedes Fahrzeug mit einer Zulassung für den Straßenverkehr, also auch ein Leichtkraftrad, benötigt ein Kennzeichen. Sie benötigen dafür ein spezielles Kennzeichen.
Viele Fahrzeughalter machen sich wenig Gedanken über das Kennzeichen und seine Maße, hingegen ist es wichtig, dass das Kennzeichen ihren Wünschen entspricht. Was viele nicht wissen: Es gibt Nummernschilder mit unterschiedlichen Größen. In manchen Fällen, etwa beim Motorrad, haben Sie Wahlmöglichkeiten. Manchmal ist auch die sogenannte Engschrift erlaubt.
Was ist ein Leichtkraftrad?
Ein Leichtkraftrad hat maximal 125 ccm Hubraum, mindestens jedoch 50 ccm und höchstens 15 PS. Außerdem liegt das Verhältnis von Gewicht und Leistung bei maximal 0,1 kW/kg. Es ist mit der Führerscheinklasse A1 fahrbar. Das Leichtkraftrad ist bereits ab 16 Jahren mit einem Führerschein der Klasse A1 fahrbar, was diese Gefährte bei Jugendlichen besonders beliebt macht.
Sie sind in der Regel etwas größer als ein Mofa und kleiner als ein Motorrad, auch wenn eine optische Ähnlichkeit durchaus möglich ist. Mit einem regulären Motorrad-Führerschein ist das Fahren eines Leichtkraftrads erlaubt. Besitzen Sie aber nur einen AM-Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, reicht das nicht aus.
Welches Kennzeichen wird benötigt?
Ein Leichtkraftrad benötigt ein Nummernschild in einer Größe, die gesetzlich genau im FZV festgelegt ist. Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein sogenanntes verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es unterscheidet sich optisch stark von regulären Autokennzeichen. Nur das Leichtkraftrad und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen dieses Schild führen.
Das Nummernschild am Leichtkraftrad weist in der oberen Zeile üblicherweise die Ortskennung auf, in der Zeile darunter befindet sich die individuelle Kennnummer, bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Es muss sich dabei um eine fälschungssichere FE-Schrift handeln.
Maße des Kennzeichens
Die Kennzeichen-Größe für das Leichtkraftrad wurde vom Gesetzgeber auf bestimmte Maße festgelegt.
- Höhe: max. 130 mm
- Breite: max. 255 mm
Leichtkrafträder bekommen Nummernschilder mit den Maßen 225 mm (Breite) und 130 mm (Höhe). Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird.
Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden.
Achtung: Die oben aufgeführten Maße gelten in der Regel nur für solche Gefährte, deren Leistung und Hubraum beschränkt sind. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad in Normalfall nicht die richtige Wahl.
Saisonkennzeichen
Ja, Leichtkraftrad-Kennzeichen mit Saison-Zulassung sind verfügbar. Sinnvoll ist ein saisonales 125er-Nummernschild zum Beispiel, wenn Sie Ihr Zweirad nicht ganzjährig nutzen. Wie bei Motorrad-Saisonkennzeichen oder Pkw mit Saisonkennzeichen gilt das Nummernschild fürs Leichtkraftrad zwischen zwei und elf Monate pro Jahr.
Anbringung des Kennzeichens
Das Leichtkraftrad-Kennzeichen darf eine Neigung von höchstens 30 Grad aufweisen und muss sich nach Anbringung mindestens 30 cm über dem Boden befinden.
Ja, denn ohne Leichtkraftrad-Kennzeichenhalter können Sie das 125er-Nummernschild nicht befestigen. In der Regel ist ab Werk ein Kennzeichenhalter am Leichtkraftrad-Heck vorhanden. Einen neuen Leichtkraftrad-Kennzeichenhalter benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie die bestehende Halterung aus optischen Gründen (z. B.
Strafen bei Verstößen
Bei der Verwendung eines Kennzeichens an Ihrem Leichtkraftrad, das nicht der Norm entspricht, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Teurer wird es jedoch, wenn das Schild nicht lesbar ist, etwa weil es durch Folie oder sonstiges Material abgedeckt ist. Das kostet ein Bußgeld von 65 Euro.
Bei einer bewussten Manipulation des Kennzeichens am Leichtkraftrad liegt mitunter ein Kennzeichenmissbrauch vor, was viel härtere Sanktionen nach sich zieht. Bei der Fälschung eines Kennzeichens handelt es sich um den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen.
Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt.
Kosten für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen
- Kennzeichenschild: ca. 20 Euro
- Wunschkennzeichen-Reservierung: ca. 2,60 Euro
- Verwaltungsgebühren: ca. 30 Euro
Insgesamt zahlen Sie für ein Leichtkraftrad-Nummernschild inklusive Anmeldung und Versicherung bis zu 100 Euro.
Versicherung für Leichtkrafträder
Für Zweiräder über 50 ccm ist eine Leichtkraftrad-Versicherung Pflicht. Die Leichtkraftrad-Versicherung der Allianz bietet für jedes Sicherheitsbedürfnis das passende Produkt. Der Basistarif schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Zweirad einen Unfall verursachen und dadurch Dritte zu Schaden kommen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Für Ihre 125er-Maschine schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ab. Fahren Sie ein neues oder wenige Jahre altes Zweirad, ist Vollkasko empfehlenswert. Für ältere, gut erhaltene Leichtkrafträder lohnt sich Teilkasko.
Die Allianz Leichtkraftrad-Versicherung bietet Ihnen u.a.:
- Extra hohe Absicherung
- Individuelle Zusatzbausteine
Zulassung eines Leichtkraftrads
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder über 50 bis maximal 125 ccm Hubraum zulassungsfrei. Aber: Ohne Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle darf eine 125er nicht auf die Straße. Für die Zulassung eines Leichtkraftrads ist die Kfz-Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters zuständig.
Ablauf der Zulassung:
- Sie reservieren online einen Termin bei der Kfz-Behörde.
- Sie erscheinen pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle.
- Brauchen Sie ein neues Leichtkraftrad-Kennzeichen, teilt die Kfz-Behörde Ihnen eine Kennzeichenkombination oder Ihr Wunschkennzeichen zu.
- Meist gibt es in der Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die Kennzeichen sofort prägen.
Benötigte Papiere für die Zulassung
Wenn Sie einen 125er-Roller zulassen, brauchen Sie weniger Dokumente als wenn Sie ein reguläres Motorrad anmelden.
Benötigte Dokumente:
- Certificate of Conformity (COC) bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass
Häufige Fragen
Darf ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen an einem Motorrad anbringen?
Nein, es ist nicht erlaubt, ein Leichtkraftradkennzeichen am Motorrad anzubringen, es sei denn, es handelt sich um ein 125 ccm-Motorrad. Denn dieses Kennzeichen ist nur für Leichtkrafträder und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen. Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen an einem Motorrad über 125 ccm ist nicht zulässig.
Was passiert, wenn ich ein Leichtkraftrad ohne (gültiges) Kennzeichen fahre?
Sind Sie komplett ohne Kennzeichen unterwegs, droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro. Entspricht Ihr Leichtkraftrad-Kennzeichen nicht den Vorschriften, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Haben Sie das Kennzeichen bewusst manipuliert oder gefälscht, droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs.
Kann ich ein Leichtkraftrad als Motorrad anmelden?
In der Regel können Sie ein Leichtkraftrad nicht als Motorrad anmelden. Hintergrund: Als reguläres Motorrad gilt ein Kraftrad erst, wenn es mindestens 126 ccm Hubraum oder über 15 PS Motorleistung hat.
Was ist ein 125er-Kennzeichen?
Ja, umgangssprachlich sind Leichtkrafträder unter dem Namen "125er" bekannt. Die 125 steht für die Hubraumgröße, die ein Leichtkraftrad maximal haben darf.
Ist eine 125er ohne Anmeldung auf der Straße erlaubt?
Laut Zulassungsverordnung ist jedes Leichtkraftrad zulassungsfrei. Das heißt aber nicht, dass eine 125er ohne Anmeldung auf die Straße darf. Bei der Kfz-Zulassungsstelle weisen Sie Leichtkraftrad-Versicherung und Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach. Außerdem braucht das Leichtkraftrad ein amtliches Kennzeichen. Erst nach der Anmeldung ist die 125er bereit für den Straßenverkehr.
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